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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.1994 - 13 A 11675/93   

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OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.1994 - 13 A 11675/93 (https://dejure.org/1994,3348)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.05.1994 - 13 A 11675/93 (https://dejure.org/1994,3348)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Mai 1994 - 13 A 11675/93 (https://dejure.org/1994,3348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aktive Mitglieder der Exil-UDPS; Zaire; Politische Verfolgung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.1993 - 13 A 12399/92

    Asylbewerber; Zaire; Politische Verfolgung; Asylantrag

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.1994 - 13 A 11675/93
    Nach wie vor hat nämlich der Alleinherrscher Mobutu zumindest den Repressionsapparat so weit in der Hand, daß er als Regimegegner erkannte Personen, zu denen jedenfalls aktive Mitglieder der Exil-UDPS gehören, wegen ihrer politischen Überzeugung bei Rückkehr nach Zaire aller Voraussicht nach mit asylerheblichen Repressionen überziehen wird (so auch die generelle Gefahrenprognose bei: Institut für Afrika-Kunde: Gutachterliche Stellungnahme vom 10. Dezember 1992 an das VG Köln, S. 2 f.; Prof. Dr. Dr. Dr. Mbaya, a.a.O., S. 3; mit ähnlicher Einschätzung für einen ehemaligen Spieler der zairischen Fußball-Nationalmannschaft: Urteil des Senats vom 02. September 1993 - 13 A 12399/92.OVG - rechtskräftig).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.1994 - 13 A 11675/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt grundlegend: BVerfGE 80, 315) ist politisch Verfolgter im Sinne des früheren Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG bzw. des heutigen Art. 16 a Abs. 1 GG und damit auch im Sinne des § 51 Abs. 1 AuslG derjenige, der bei einer Rückkehr in seine Heimat aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beeinträchtigungen seiner persönlichen Freiheit zu erwarten hat oder dem Eingriffe in andere Grundfreiheiten drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1994 - A 13 S 1715/92

    Zaire: keine beachtliche Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung; keine

    Auch die im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16.5.1994 - 13 A 11675/93 - (Seite 38 f.) angeführten drei Rückkehr-Fälle "echter" Oppositioneller, die in dem Bericht von amnesty international vom September 1990 ("Zaire - Sicherheitskräfte unterdrücken die Opposition") und in der Auskunft vom 5.11.1991 an das VG Köln (beide Dokumente wurden durch das Verwaltungsgericht in das Verfahren eingeführt) bzw. von dem Betroffenen, selbst bei seiner Anhörung durch das VG Köln am 22.10.1992 (vgl. S. 15 der Erkenntnismittelliste des Senats) geschildert worden sind, veranlassen keine andere Einschätzung.

    Die Annahme des OVG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 16.5.1994 (a.a.O., UA S 40), die zairische Botschaft überwache die zairischen Staatsangehörigen in Deutschland, ist deshalb für den Senat nicht nachvollziehbar.

    b) Der Senat vermag auch in den exilpolitischen Aktivitäten des Klägers im Bundesgebiet keinen Anlaß für mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende staatliche Maßnahmen im Falle seiner Rückkehr nach Zaire zu erkennen (anderer Ansicht: OVG Koblenz, Urt. v. 16.5.1994 - 13 A 11675/93 - unter Berufung auf die allgemeine Menschenrechtslage in Zaire; ebenso: VG Köln, Urt. v. 9.7.1992 - 5 K 11299/90 - und Urt. v. 29.4.1993 - 5 K 625/92.a - übereinstimmend mit dem Senat: VG Bremen, Urt. v. 15.12.1993 - 5 AS 732/93 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1996 - 10 A 12605/95

    Aktive Mitglieder der Exil-UDPS; Zaire; Politische Verfolgung

    Die Verfolgungsgefahr solcher Rückkehrer nach Zaire hat der Senat bereits früher mit rechtskräftigen Urteilen vom 16. Mai 1994 (u. a. 13 A 11675/93) bejaht.

    Schon damals teilte der Senat die Einschätzung der katholischen Bischöfe Zaires, die mit Blick auf Plünderungen, Demütigungen, Entführungen, Zwangsumsiedlungen, Massakern u. ä. erklärten: "Der Staatschef spielt eine wesentliche und bestimmende Rolle, da er die gesamte Macht und ein unbegrenztes Recht auf die Güter des Landes in seinen Händen konzentriert und mit starker Hand die Streitkräfte kontrolliert." (vgl. Urteil vom 16. Mai 1994 - 13 A 11675/93 -), UA S. 35).

    In der bereits erwähnten Rechtsprechung (vgl. das Urteil vom 16. Mai 1994 - 13 A 11675/93) hat der Senat eine solche Gefahr mit Blick auf den effektiven, erst kürzlich straff reorganisierten Geheimdienst und anderer Sicherheitskräfte, die auch die Auslandsaktivitäten zairischer Staatsbürger, zumal in Deutschland, observieren, bejaht.

    Auch dies hat der Senat in dem schon mehrfach zitierten Urteil vom 16. Mai 1994 (13 A 11675/93) im einzelnen ausgeführt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1994 - 13 A 10845/94
    Ungeachtet des Umstandes, daß es nach der Rechtsprechung des Senats auch gegenwärtig zu einer Vielzahl von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in Zaire kommt, für die der Alleinherrscher Mobuto und der von ihm kontrollierte Sicherheitsapparat nach wie vor entscheidend verantwortlich sind (vgl. die Urteile des beschließenden Senats vom 16. Mai 1994 - 13 A 11675/93.OVG u.a. - sowie bereits das Urteil des Senats vom 02. September 1993 - 13 A 12399/92.OVG -), ist es nämlich nicht überwiegend wahrscheinlich, daß der zairische Staat allein die Stellung eines Asylantrages zum Anlaß asylrelevanter Repressalien nimmt.

    Auch dem zairischen Staat kann nicht verborgen bleiben, daß seine innenpolitischen Verhältnisse, zumal die wirtschaftliche Dauerkrise (vgl. dazu die bereits erwähnten Urteile des Senats vom 16. Mai 1994, a.a.O.), junge, aufstrebende, arbeitsame Männer außer Landes führen (können) und daß ein Aufenthalt in Europa und gerade in der Bundesrepublik Deutschland ohne die Stellung eines Asylantrages kaum möglich ist.

    Das gilt um so mehr, als dem auch in der Bundesrepublik Deutschland aktiven Geheimdienst Mobutos (vgl. dazu wiederum die Urteil des Senats vom 16. Mai 1994, a.a.O.) nicht die sehr geringe Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus Zaire verborgen geblieben sein kann.

    Soweit von amnesty international Einzelfälle von Rückkehrern angesprochen werden (vgl. dazu etwa die ebenfalls vom Verwaltungsgericht eingeführte Stellungnahme vom 05. November 1991 an das VG Köln), handelt es sich erkennbar nicht um den hier in Rede stehenden Personenkreis, sondern um Personen mit exilpolitischer Tätigkeit (vgl. dazu das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 16. Mai 1994 - 13 A 11675/93 -, UA S. 38 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 1922/93

    Keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit für aktive Mitglieder der

    Auch die im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16.5.1994 - 13 A 11675/93 - (Seite 38 f.) angeführten drei Rückkehr-Fälle "echter" Oppositioneller, die in dem Bericht von amnesty international vom September 1990 ("Zaire - Sicherheitskräfte unterdrücken die Opposition") und in der Auskunft vom 5.11.1991 an das VG Köln (beide Dokumente wurden durch das Verwaltungsgericht in das Verfahren eingeführt) bzw. von dem Betroffenen, selbst bei seiner Anhörung durch das VG Köln am 22.10.1992 (vgl. S. 15 der Erkenntnismittelliste des Senats) geschildert worden sind, veranlassen keine andere Einschätzung.

    Die Annahme des OVG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 16.5.1994 (a.a.O., UA S 40), die zairische Botschaft überwache die zairischen Staatsangehörigen in Deutschland, ist deshalb für den Senat nicht nachvollziehbar.

    Der Senat vermag auch in den exilpolitischen Aktivitäten des Klägers im Bundesgebiet keinen Anlaß für mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende staatliche Maßnahmen im Falle der Rückkehr des Klägers nach Zaire zu erkennen (anderer Ansicht: OVG Koblenz, Urt. v. 16.5.1994 - 13 A 11675/93 - unter Berufung auf die allgemeine Menschenrechtslage in Zaire; ebenso: VG Köln, Urt. v. 9.7.1992 - 5 K 11299/90 - und Urt. v. 29.4.1993 - 5 K 625/92.a - übereinstimmend mit dem Senat: VG Bremen, Urt. v. 15.12.1993 - 5 AS 732/93 -).

  • OVG Thüringen, 03.09.1996 - 3 KO 150/96

    Abschiebungsschutz für einen zairischen Staatsangehörigen christlichen Glaubens;

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  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 2214/94

    Zaire: keine beachtliche Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung; keine

    Auch die im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16.5.1994 - 13 A 11675/93 - (Seite 38 f.) angeführten drei Rückkehr-Fälle "echter" Oppositioneller, die in dem Bericht von amnesty international vom September 1990 ("Zaire - Sicherheitskräfte unterdrücken die Opposition") und in der Auskunft vom 5.11.1991 an das VG Köln (beide Dokumente wurden durch das Verwaltungsgericht in das Verfahren eingeführt) bzw. von dem Betroffenen, selbst bei seiner Anhörung durch das VG Köln am 22.10.1992 (vgl. S. 15 der Erkenntnismittelliste des Senats) geschildert worden sind, veranlassen keine andere Einschätzung.

    Die Annahme des OVG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 16.5.1994 (a.a.O., UA S 40), die zairische Botschaft überwache die zairischen Staatsangehörigen in Deutschland, ist deshalb für den Senat nicht nachvollziehbar.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1997 - 10 A 10647/96

    UDPS; Exilpolitische Aktivität; Kongo-Zaire; Politische Verfolgung

    Eine solche Einschätzung ergibt sich für den Senat, der damit seine frühere ständige Rechtsprechung zur Rückkehrgefährdung wegen exilpolitischer Aktivitäten (vgl. grundlegend: Urteil vom 16. Mai 1994 - 13 A 11675/93 -u.a., DVBl. 1994, S. 944 - nur Leitsatz; Beschlüsse vom 29. März 1996 - 10 A 12605/95 - u.a. und vom 17. April 1996 - 10 A 12607/95 - u.a. sowie Urteile vom 20. September 1996 - 10 A 12873/95.OVG - u.a.) ausdrücklich aufgibt, aus der zwischenzeitlichen grundlegenden Änderung der politischen Verhältnisse im Heimatland des Klägers.

    Des weiteren ist in diese Abschätzung die Lage der Menschenrechte in der Demokratischen Republik Kongo einzustellen (vgl. zu den Einschätzungskriterien allgemein bereits das Urteil des Senats vom 16. Mai 1994- 13 A 11675/93 - UA S. 36 ff).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1996 - A 13 S 874/95

    Zaire: Vorliegen einer effektiven Gebietsgewalt des Verfolgerstaates; Einzelfall

    Danach ist der Senat überzeugt, daß zumindest die Staatspräsident Mobutu unterstellten Streitkräfte und verschiedenen Sicherheitsdienste - wie etwa die DSP - trotz insgesamt chaotischer politischer, wirtschaftlicher und sozialer Zustände in der Praxis noch über eine hinreichend effektive Gebietsgewalt im überwiegenden Teil des Landes, vor allem - wie im vorliegenden Fall erheblich - in Kinshasa, verfügen (ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt v 3.7.1996 - 23 A 222/93.A -, Urt v 31.3.1995 - 23 A 1783/92.A -, Urt v 3.3.1995 - 23 A 3051/93.A; OVG Rheinland-Pfalz, Urt v 16.5.1994 - 13 A 11675/93; HessVGH, Urt v 30.10.1995 - 13 UE 426/95).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1996 - A 13 S 2704/95

    Zaire: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen Asylbeantragung im

    An dieser Einschätzung hält der Senat nach erneuter zusammenfassender Würdigung der in den genannten Entscheidungen verwerteten und der neueren im vorliegenden Verfahren beigezogenen Erkenntnisquellen fest (im Ergebnis ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 3.7.1996 - 23 A 2222/93.A; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 25.1.1996 - 2 L 136/95; ähnlich: HessVGH, Urt. v. 30.10.1995 - 13 UE 426/95; a.A. bezüglich exilpolitischer Betätigung: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.5.1994 - 13 A 11675/93 - und Beschl. v. 29.3.1996 - 10 A 12605/95).
  • VGH Hessen, 30.10.1995 - 13 UE 426/95

    Keine Bindungswirkung der einen Asylanspruch nach GG Art 16a Abs 1 abweisenden

    Allerdings ist das OVG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 16. Mai 1994 (13 A 11675/93) davon ausgegangen, daß gerade auch in der Bundesrepublik Deutschland die zairische Botschaft ihre hier ansässigen Landsleute überwache und sogar Spitzel Mobutos bis hin in die Exilorganisationen in Deutschland eingeschleust würden, so daß im Bundesgebiet aktiven Mitgliedern der Exil-UDPS in Zaire mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung drohe.
  • OVG Saarland, 10.11.1994 - 9 R 24/92

    Klage auf Anerkennung als Asylberechtigter nach Aufforderung das Land zu

  • OVG Saarland, 09.11.1994 - 9 R 760/94
  • VG Karlsruhe, 21.02.1995 - A 14 K 30890/94

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter; Begriff der politischen

  • BVerwG, 29.11.1995 - 9 B 552.95

    Exilpolitische Betätigung als Grund für politische Verfolgung in Zaire -

  • VG Ansbach, 06.04.1995 - AN 13 E 95.32754

    Gewährung von Abschiebungsschutz wegen exilpolitischer Betätigung für die Union

  • VG Freiburg, 19.08.1994 - A 1 K 12809/94

    Befugnis des Gerichts seinen Beschluß abzuändern; Vorliegen eines

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