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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1991 - 13 A 1453/87   

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https://dejure.org/1991,16417
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1991 - 13 A 1453/87 (https://dejure.org/1991,16417)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.03.1991 - 13 A 1453/87 (https://dejure.org/1991,16417)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. März 1991 - 13 A 1453/87 (https://dejure.org/1991,16417)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pensionssicherung; Bestandskräftiger Beitragsbescheid; Anspruch auf Rücknahme; Steuerliche Anerkennung von Rückstellungen; Neue Rechtsprechung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1991, 2396
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1738

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensionssicherungsverein auf

    (3) Soweit in der Rechtsprechung zur Beitragserhebung nach § 10 BetrAVG die §§ 48 ff. VwVfG zur Anwendung gebracht worden sind, so ist dies - soweit ersichtlich - bislang allein im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs hinsichtlich überzahlter Beiträge erfolgt, nicht jedoch im Kontext nacherhobener Beiträge (vgl. OVG NW, U.v. 7.3.1991 - 13 A 1453/87 - juris Rn. 9, 12 und 16; VG Hamburg, U.v. 1.3.2013 - 5 K 455/11 - juris Rn. 21; VG Freiburg, U.v. 18.11.2011 - 3 K 392/11 - juris Rn. 16).
  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1774

    Betriebliche Altersversorgung

    (3) Soweit in der Rechtsprechung zur Beitragserhebung nach § 10 BetrAVG die §§ 48 ff. VwVfG zur Anwendung gebracht worden sind, so ist dies - soweit ersichtlich - bislang allein im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs hinsichtlich überzahlter Beiträge erfolgt, nicht jedoch im Kontext nacherhobener Beiträge (vgl. OVG NW, U.v. 7.3.1991 - 13 A 1453/87 - juris Rn. 9, 12 und 16; VG Hamburg, U.v. 1.3.2013 - 5 K 455/11 - juris Rn. 21; VG Freiburg, U.v. 18.11.2011 - 3 K 392/11 - juris Rn. 16).
  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1737

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensionssicherungsverein auf

    (3) Soweit in der Rechtsprechung zur Beitragserhebung nach § 10 BetrAVG die §§ 48 ff. VwVfG zur Anwendung gebracht worden sind, so ist dies - soweit ersichtlich - bislang allein im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs hinsichtlich überzahlter Beiträge erfolgt, nicht jedoch im Kontext nacherhobener Beiträge (vgl. OVG NW, U.v. 7.3.1991 - 13 A 1453/87 - juris Rn. 9, 12 und 16; VG Hamburg, U.v. 1.3.2013 - 5 K 455/11 - juris Rn. 21; VG Freiburg, U.v. 18.11.2011 - 3 K 392/11 - juris Rn. 16).
  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1736

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensions-Sicherungs-Verein

    (3) Soweit in der Rechtsprechung zur Beitragserhebung nach § 10 BetrAVG die §§ 48 ff. VwVfG zur Anwendung gebracht worden sind, so ist dies - soweit ersichtlich - bislang allein im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs hinsichtlich überzahlter Beiträge erfolgt, nicht jedoch im Kontext nacherhobener Beiträge (vgl. OVG NW, U.v. 7.3.1991 - 13 A 1453/87 - juris Rn. 9, 12 und 16; VG Hamburg, U.v. 1.3.2013 - 5 K 455/11 - juris Rn. 21; VG Freiburg, U.v. 18.11.2011 - 3 K 392/11 - juris Rn. 16).
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