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   OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.1989 - 13 A 147/87   

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OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.1989 - 13 A 147/87 (https://dejure.org/1989,22644)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.04.1989 - 13 A 147/87 (https://dejure.org/1989,22644)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. April 1989 - 13 A 147/87 (https://dejure.org/1989,22644)
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Wird zitiert von ... (13)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 10 A 10785/05

    Christen im Irak nicht aus religiösen Gründen verfolgt

    Sie entfernten sich durch Kirchenspaltungen im 4. und 5. Jahrhundert voneinander und die ab dem 17. Jahrhundert stattfindenden Missionierungen von westlichen Missionaren entzweiten die einheimischen Christen weiter (vgl. dazu im Einzelnen: Urteile d. erk. Senats vom 5. April 1989 [13 A 147/87], UA S. 10 f. - und vom 6. September 1989 - 13 A 119/88 -, UA S. 12 f. , jeweils rechtskräftig).

    Der Senat hat wiederholt und eingehend dieses Verhältnis zwischen (kurdischen) Sunniten und Christen im Osmanischen Reich, dem das Territorium des heutigen Irak bis 1920 angehört hat, analysiert (vgl. dazu bereits das schon erwähnte Urteil des Senats vom 5. April 1989 [13 A 147/87] betreffend syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei sowie das Urteil des Senats vom 6. September 1989 [13 A 119/88] betreffend chaldäische Christen in der Türkei).

    Der Umstand ist allenfalls dann für die hier in Rede stehende Frage aussagekräftig, wenn die Übergriffe der Mitglieder einer bestimmten Glaubensgemeinschaft gegenüber denen einer anderen gänzlich außer Verhältnis zur Zahl der Repressalien stehen, die gegenüber den Mitgliedern der eigenen oder einer anderen Glaubensgemeinschaft begangen werden; zudem kann sich der religiöse Charakter auch gerade aus der Art der Übergriffe ergeben, dann nämlich, wenn sie einen religiösen Einschlag erkennen lassen (vgl. zu diesen Erwägungen bereits das zuvor zitierte Urteil des Senats vom 5. April 1989 - 13 A 147/87, UA S. 31 ff. - zur Situation syrisch-orthodoxer Christen in der Türkei).

    Deshalb ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass ins Ausland ausgewanderte Familienmitglieder ihre im Heimatland verbliebenen bzw. wieder dorthin zurückgekehrten Angehörigen mit Devisen unterstützen (vgl. zu diesen Erwägungen bereits das schon mehrfach erwähnte Urteil des Senats vom 5. April 1989 - 13 A 147/87 -, UA S. 49 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.1992 - 13 A 11860/90

    Yezidische Glaubensgemeinschaft; Gruppenverfolgung in Südost-Türkei; Inländische

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu z.B.: Urteile vom 5. April 1989 - 13 A 147/87 - zu den syrisch-orthodoxen Christen in der Türkei und vom 5. Juni 1991 - 13 A 10030/87.OVG - zu den Zeugen Jehovas in der Türkei) ist für das Verständnis der heutigen Lage von religiösen Minderheiten in der Türkei erforderlich, den historisch-religiösen Hintergrund der jeweiligen Religionsgemeinschaft und ihrer Umwelt zu analysieren.

    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B.: Urteil vom 5. April 1989 - 13 A 147/87 - zu den syrisch-orthodoxen Christen aus der Türkei) davon aus, daß der Zeitpunkt und die Art der Fluchtbewegungen Indiz für deren Anlaß und dieser wiederum für die Wertung der Gesamtsituation bedeutsam ist.

    Bemerkenswert ist überdies, daß - anders als etwa bei den syrisch-orthodoxen Christen (vgl. dazu: Urteile des erkennenden Senats vom 5. April 1989 - 13 A 147/87 -, UA S. 36) - die in dieser Zeit ebenfalls stattfindende Abwanderung der Yeziden nicht zu einer Binnenmigration in die Westtürkei und zur Bildung einer yezidischen Gemeinde etwa in Istanbul geführt hat (vgl.: dazu Deniz: Sachverständigenanhörung vom 10. November 1988 vor dem Bundesamt, S. 2).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1999 - 10 A 10578/99

    Gruppenverfolgung; Syrische Christen; Politische Verfolgung ; Wehrpflichtiger

    Diese Rechtsprechung hat der Senat mit seinen grundlegenden Urteilen vom 5. April 1989 (13 A 147/87 und 13 A 111/88) zur Gruppe der syrisch-orthodoxen Christen begründet und dabei aufgrund einer historischen und religionskundlichen Analyse eine Gruppenverfolgung in der Südost-Türkei, insbesondere im Tur'Abdin, ebenso verneint wie die Verfolgungsgefahr für eine junge syrisch-orthodoxe Christin sowie (im Falle individueller Vorverfolgung) das grundsätzliche Bestehen einer inländischen Fluchtalternative bejaht.

    Ergänzend sei über das Bisherige hinaus nur noch beispielhaft folgendes erwähnt: Wenn das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seiner ständigen Rechtsprechung zur Begründung der Gruppenverfolgung der syrischen Christen durch die muslimischen Kurden darauf abstellt, die Christen würden "als Heiden" angesehen und zwischen beiden Religionsgruppen gäbe es eine "alte Erbfeindschaft" (vgl. etwa das Urteil vom 19. Oktober 1995 - 2 A 10110/89 -, UA S. 23 oben und 27 unten), so entspricht dies nicht dem religionskundlichen Ansatz des Senats, wie er ihn in seinem grundlegenden Urteil vom 5. April 1989 (13 A 147/87) zum Status der Christen als "Schriftbesitzer" und "Schutzbefohlene" im "Dhimma-Verhältnis" herausgearbeitet hat.

    Zur "bisweilen hervorgehobenen Verstärkung des türkischen Nationalgedankens" hat der Senat bereits in seinem grundlegenden Urteil vom 5. April 1989 (13 A 147/87) ausgeführt (vgl. UA S. 41 Mitte): "Das Prinzip des Nationalismus (gehört) seit Gründung der türkischen Republik im Jahre 1923 zu den sechs kemalistischen Prinzipien.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2005 - 10 A 10001/05

    Kein Asylrecht für irakische Christen

    Diese gibt indessen nach keiner dem Senat bekannten Erkenntnisquelle greifbaren Anhaltspunkte für einen "Christenhass" und für sich in Gewaltkriminalität gerade gegenüber den Christen entladenden Feindseligkeiten (vgl. zu einer eingehenden Analyse des religiös bedingten und historisch gewachsenen Verhältnisses zwischen Muslimen und Christen im Osmanischen Reich, dem das Territorium des heutigen Irak bis 1920 angehört hat, bereits das Urteil des Senats vom 5. April 1989 - 13 A 147/87 - betreffend syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei sowie das Urteil des Senats vom 6. September 1989 - 13 A 119/88 - betreffend chaldäische Christen [jeweils rechtskräftig]).

    Der Umstand ist allenfalls dann für die hier in Rede stehende Frage aussagekräftig, wenn die Übergriffe der Mitglieder einer bestimmten Glaubensgemeinschaft gegenüber denen einer anderen gänzlich außer Verhältnis zur Zahl der Repressalien stehen, die gegenüber den Mitgliedern der eigenen oder einer anderen Glaubensgemeinschaft begangen werden; zudem kann sich der religiöse Charakter auch gerade aus der Art der Übergriffe ergeben, dann nämlich, wenn sie einen religiösen Einschlag erkennen lassen (vgl. zu diesen Erwägungen bereits das zuvor zitierte Urteil des Senats vom 5. April 1989 - 13 A 147/87, UA S. 31 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.1992 - A 12 S 1416/90

    Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung für

    Auch im Falle einer Rückkehr gilt nichts anderes (so im Ergebnis auch OVG NW, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5.4.1989 - 13 A 147/87 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - A 12 S 2149/90

    Zum Verhältnis zwischen dem Bestehen einer inländischen Fluchtalternative und

    Auch im Falle einer Rückkehr gilt nichts anderes (so im Ergebnis auch OVG NW, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5.4.1989 - 13 A 147/87 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1991 - A 12 S 1786/90

    Zur Frage der Gruppenverfolgung der syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin

    Auch im Falle einer Rückkehr gilt nichts anderes (so im Ergebnis auch OVG NW, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5.4.1989 -- 13 A 147/87 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1991 - A 12 S 1559/90

    Zur Einschätzung der Situation für syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei

    Auch im Falle einer Rückkehr gilt nichts anderes (so im Ergebnis auch OVG NW, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5.4.1989 - 13 A 147/87 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1991 - A 12 S 1789/90

    Zur Situation der syrisch-orthodoxen Christen in der Türkei

    Auch im Falle einer Rückkehr gilt nichts anderes (so im Ergebnis auch OVG NW, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5.4.1989 - 13 A 147/87 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.1995 - 10 A 12959/94

    Syrische Christen in Südost-Türkei; Gruppenverfolgung; Christliche

    Diese Voraussetzungen liegen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats für die Gruppe der syrischen Christen aus der Türkei nicht vor (vgl. zu der Hauptgruppe der syrisch-orthodoxen Christen die diese Rechtsprechung begründenden Urteile des Senats vom 05. April 1989 - 13 A 147/87 u. a. sowie die Urteile vom 07. Juni 1993 - 13 A 10603/93.OVG u. a. und zuletzt die Urteile vom 02. Juni 1995 - 10 A 12740/93.OVG u. a. - sämtlich nicht veröffentlicht).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.06.1995 - 10 A 12740/93

    Syrische Christen in Südost-Türkei; Gruppenverfolgung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.1990 - 13 A 82/87

    Syrisch-orthodoxe Religionsgemeinschaft; Gruppenverfolgung in Südosttürkei;

  • VG Neustadt, 22.02.2005 - 7 K 2711/04

    Irak, Christen, Assyrer, Folgeantrag, Änderung der Sachlage, Verdacht der

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