Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2018 - 13 A 1642/18.A |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Geltendmachung einer Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Ablehnung einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit des Antragsstellers ohne rechtzeitige Stellung eines Terminsverlegungsantrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Geltendmachung einer Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Ablehnung einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit des Antragsstellers ohne rechtzeitige Stellung eines Terminsverlegungsantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 08.02.2018 - 5a K 6434/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2018 - 13 A 1642/18.A
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16
Entfernung einer Polizeibeamtin aus dem Dienst wegen eines schwerwiegenden …
- BVerwG, 22.06.2017 - 2 WD 6.17
Abwesenheit; Abwesenheit in der Berufungshauptverhandlung; Anhörungsrüge; …
- BVerwG, 04.02.2002 - 1 B 313.01
D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2018 - 13 A 1642/18
Abgesehen davon, dass auch im Asylprozess grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Kläger in der mündlichen Verhandlung von seinem Rechtsanwalt sachgerecht vertreten wird und der Grundsatz des rechtlichen Gehörs die Anwesenheit des Klägers bei anwaltlicher Vertretung in der mündlichen Verhandlung nur nach den Umständen des Einzelfalls erfordern kann, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Februar 2002 - 1 B 313.01 -, juris, Rn. 5, und vom 4. August 1998 - 7 B 127.98 -, juris, Rn. 2, jeweils m.w.N., wäre es dem Kläger auch verwehrt, sich auf die Verhandlung in seiner Abwesenheit zu berufen, da sein Prozessbevollmächtigter weder in der mündlichen Verhandlung noch mit dem Wiedereröffnungsantrag Umstände geltend gemacht hat, die die Anwesenheit des Klägers erfordert hätten. - BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02
Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2018 - 13 A 1642/18
vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2003- 7 B 106.02 -, juris, Rn. 30. - BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09
Fehlen einer Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer …
- VG Aachen, 20.07.2018 - 7 K 1569/16
Stadt Aachen: Klage auf Umbettung der Urne der Mutter in das Reihengrab des …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 2 WD 6/17, 2 WD 6/17 (2 WD 16/16) -, juris Rn. 14 und Beschluss vom 20. April 2017 - 2 B 69/16 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 13 A 1642/18.A -, juris Rn. 6.