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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 13 A 202/99   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 13 A 202/99 (https://dejure.org/1999,5065)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.08.1999 - 13 A 202/99 (https://dejure.org/1999,5065)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. August 1999 - 13 A 202/99 (https://dejure.org/1999,5065)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Zulässigkeitsvoraussetzungen des Versandes von apothekenpflichtigen Arzneimitteln durch einen Apotheker; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Versandes und/oder der sonstigen Abgabe von Medikamenten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 143 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97

    Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 13 A 202/99
    - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1998 - 3 C 6.97 -, DVBl. 1999, 43 zur Unzulässigkeit eines Apotheken-Autoschalters - a. A. Müller, Anmerkung zum Urteil des VG K. zum Versand von Impfstoffen, PharmaR 1999, 81, 84 -.

    Nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG treffen die zuständigen Behörden die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen, was auch zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen bei Verstößen gegen das Apothekenrecht ermächtigt - vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1998, a.a.O. -.

    Wie die Apothekenbetriebsordnung - vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1998, a.a.O. - ist auch § 43 Abs. 1 AMG von dem Gedanken geprägt, daß Arzneimittel Waren besonderer Art sind, deren Erwerb häufig mit Risiken behaftet ist und bei denen daher ein gegenüber anderen Waren wesentlich höherer Beratungsbedarf besteht.

    - so im Anschluß an das angefochtene Urteil auch Müller, a.a.O., S. 82; vgl. im Gegensatz dazu schon Urteil des Senats vom 23. Januar 1991 - 13 A 69/89 -, m. w. N., eindeutig auch BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1998, a.a.O., - , sondern dieses Verbot als Ziel der Gesetzesänderung erhebliches, eigenständiges Gewicht hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1997 - 13 A 568/95

    Arzneimittel; Patient; Inverkehrbringen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 13 A 202/99
    Das Kriterium "für den Endverbrauch" ist schon deshalb erfüllt, weil die Impfstoffe von den Empfängern erkennbar den Patienten appliziert werden sollten, was selbst kein Inverkehrbringen ist, - vgl. Urteil des Senats vom 20. Februar 1997 - 13 A 568/95 -, NJW 1998, 847 = PharmaR 1997, 239 - m.w.N. -, sondern Endverbrauch.

    Wie sich aus den weiteren Regelungen des § 69 Abs. 1 AMG ergibt, hat die Behörde auch bei einem auf Satz 1 gestützten Eingreifen Ermessen - vgl. Urteil des Senats vom 20. Februar 1997, a.a.O. -.

  • OVG Saarland, 13.01.1998 - 1 Q 151/97

    Gewerberecht: Untersagung des Versandhandels mit Arzneimitteln

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 13 A 202/99
    Danach dürfen Arzneimittel "nur in den Apothekenbetriebsräumen in den Verkehr gebracht werden." Auch der Verordnungsgeber hat die Ausnahmeregelungen des Absatzes 2 dieser Vorschrift - Zulässigkeit von Botenzustellung und Versendung aus der Apotheke "im begründeten Einzelfall" - nicht generell auf Ärzte und sonstige Heilberufler erstreckt, insbesondere keinen Arzneimittelversand an sie gestattet, obwohl dies zu erwarten gewesen wäre, wenn er bei diesem Kreis von Verbrauchern entgegen § 20 ApBetrO keinen oder nur einen schriftlichen oder telefonischen Beratungs- oder Informationsbedarf unterstellt hätte - vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluß vom 13. Januar 1998 - 1 Q 151/97 -, GewA 1998, 169 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1997 - 13 B 161/97

    Werbung ; Apotheke ; Ärzte ; Impfstoffe; Vorsorgeimpfungen; Heilberufskammer;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 13 A 202/99
    Soweit der Senat in einem Eilverfahren - vgl. Beschluß vom 30. Oktober 1997 - 13 B 161/97 -, DÖV 1998, 345 = MedR 1999, 144 zu § 8 Abs. 1 Satz 1 HWG - Werbung für den Versand von Impfstoffen an Ärzte - aufgrund summarischer Prüfung - für zulässig gehalten hat, ist diese Entscheidung vor der Änderung des § 43 Abs. 1 AMG und dem ausdrücklichen, uneingeschränkten Verbot des Versandes von Arzneimitteln ergangen.
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 13 A 202/99
    - vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 und 48/87 -, BVerfGE 81, 156, 192 m. w. N. -.
  • BGH, 11.02.1999 - I ZR 18/97

    Verkaufsschütten vor Apotheken - GG - Gleichbehandlung; GG - Berufsfreiheit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 13 A 202/99
    - die vom BGH im Urteil vom 11. Februar 1999 - I ZR 18/97 -, demnächst in LRE, festgestellte Teilnichtigkeit dieser Vorschrift in bezug auf apothekenübliche Waren iSv § 25 ApBetrO läßt die Norm für Arzneimittel, um die es hier allein geht, unberührt -.
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84

    Selbstbedienung bei Arzneimitteln

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 13 A 202/99
    Weder die Regelung, Arzneimittel - auch an andere Heilberufler - zum Endverbrauch nur in der Apotheke abzugeben, wo die Beratungs- und Informationspflicht jedenfalls am besten gewährleistet wird und wo sich im persönlichen Kontakt auch am besten entscheiden läßt, ob der Apotheker auf Beratung und Information verzichten kann, was je nach Typ des Heilberuflers unterschiedlich sein mag, noch das Versendungsverbot für Arzneimittel auch an Ärzte dienen einem - als Eingriffsrechtfertigung nicht ausreichendem - Selbstzweck, - vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 14. April 1987 - 1 BvL 25/84 -, BVerfGE 75, 166, 181 -, sondern der Arzneimittelsicherheit.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1998 - 13 A 2711/97

    Diätetisches Lebensmittel; Inverkehrbringen; Medizinisches Bedürfnis; Bilanzierte

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 13 A 202/99
    Für diese Beurteilung ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats - und nicht wie Verwaltungsgericht und Kläger meinen, auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - abzustellen - vgl. Urteil vom 10. Dezember 1998 - 13 A 2711/97 -, LRE 36, 150 -, weil es sich bei dem angefochtenen Versendungsverbot um einen Dauerverwaltungsakt handelt.
  • BGH, 11.02.1988 - I ZR 117/86

    "Betriebsärztlicher Dienst"; Belieferung von Betriebsärzten mit Medikamenten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 13 A 202/99
    Soweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - vgl. Urteil vom 11. Februar 1988 - I ZR 117/86 -, NJW-RR 1989, 550, 551 zu dem Begriff "im Einzelhandel" in § 43 Abs. 1 AMG a. F. - zu entnehmen sein sollte, ein Verbrauch eines Arzneimittels bei der Durchführung der ärztlichen Behandlung sei kein Endverbrauch und kein Inverkehrbringen im Einzelhandel, könnte dem der Senat - jedenfalls unter der Geltung des heutigen § 43 Abs. 1 AMG, der den Begriff des Einzelhandels nicht mehr enthält - so nicht folgen.
  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 13 A 202/99
    Der Senat befindet sich mit dieser Beurteilung in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht - vgl. Urteil vom 13. Februar 1964 - 1 BvL 17/61 u. a. -, BVerfGE 17, 232, 239 -, das in Bezug auf den wissenschaftlich ausgebildeten Apotheker ausgeführt hat: "Nur er ist in der Lage, den Überblick über die Arzneimittel zu behalten; er kann auch dem Arzt beratend zur Seite stehen." Hätte der Gesetzgeber dies nunmehr anders beurteilt, wäre zu erwarten gewesen, daß er insofern - ähnlich wie in § 47 AMG - für den Versand und/oder die sonstige Abgabe an Ärzte und medizinische Einrichtungen eine Ausnahmeregelung getroffen hätte, zumal § 47 Abs. 1 Nr. 3 AMG eine solche für die Abgabe von Impfstoffen u. a. für unentgeltliche Schutzimpfungen aufgrund des § 14 Abs. 1, 2 oder 4 des Bundes-Seuchengesetzes an Gesundheitsämter, Ärzte und Krankenhäuser ausdrücklich vorsieht.
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

    Dennoch ist es rechtlich nicht zu beanstanden, daß das Versandverbot des § 17 ApBetrO somit auch Arzneimittel erfaßt, bei denen eine Beratung und Information des Arztes nicht unbedingt erforderlich wäre oder bei denen möglicherweise eine schriftliche oder telefonische Beratung und Information des Arztes ausreichen würde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.8.1999 - 13 A 202/99, juris).

    Nichts anderes gilt für die Beschränkung des Arzneimittelversandes aus der Apotheke heraus nach § 17 Abs. 2 ApBetrO (im Ergebnis ebenso OVG Saarland GewArch 1998, 169; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.8.1999 - 13 A 202/99, juris; a.A. VG Köln ApoR 1999, 67; Pharma Recht 1999, 23 m. Anm. Müller).

    Ein Inverkehrbringen für den Endverbrauch ist aber auch die Abgabe eines Arzneimittels an einen Arzt, der das Arzneimittel seinerseits an einen Patienten weitergibt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.8.1999 - 13 A 202/99, juris).

    Schon deshalb kann der als Vertriebsweg organisierte Versand von Arzneimitteln an Ärzte aus der Apotheke oder ein entsprechender Botenzustelldienst auch nicht mehr als begründeter Einzelfall gerechtfertigt sein (so noch - vor Inkrafttreten des § 43 AMG n.F. - LG Duisburg, Urt. v. 23.9.1997 - 44 O 177/96, Umdr. S. 12-14; ähnlich Cyran/Rotta aaO § 17 Rdn. 94; a.A. OVG Saarland GewArch 1998, 169, 170; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.8.1999 - 13 A 202/99, juris; Müller, Pharma Recht 1999, 81, 82).

  • BVerfG, 11.02.2003 - 1 BvR 1972/00

    Impfstoffversand- und Werbeverbot verfassungswidrig

    b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. August 1999 - 13 A 202/99 -,.

    Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2000 - 3 C 32.99 -, des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. August 1999 - 13 A 202/99 -, der Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 30. Oktober 1995 - 24.31.06 - und die Untersagungsverfügung des Oberkreisdirektors des Rheinisch-Bergischen Kreises vom 9. Juni 1995 - 5322 - verletzen das Grundrecht des Beschwerdeführers zu II. aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerwG, 19.10.2000 - 3 C 32.99

    Arzneimittelversand; Versendung apothekenpflichtiger Arzneimittel an

    BVerwG 3 C 32.99 OVG 13 A 202/99.
  • SG Kassel, 12.12.2000 - S 12 KR 1458/00

    Krankenversicherungsrecht: Kostenerstattung bei Arznei- bzw. Lebensmitteln im

    Hierfür stellt das Versandhandelsverbot eine geeignete Maßnahme dar, da beim Versand von Arzneimitteln der Schutz der menschlichen Gesundheit nicht ebenso gut gewährleistet werden kann, wie bei der Übergabe des Arzneimittels in den Apothekenbetriebsräumen (zum Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln über das INTERNET im Fall der ebenfalls in den Niederlanden ansässigen Internet-Apotheke DocMorris - auch aus europarechtlicher Sicht - vgl. ausführlich Landgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 9. November 2000, 2/3 O 366/00 sowie im übrigen und allgemein zum Versandhandelsverbot sowie zur Apothekenpflicht BSG wie vor und Bayerischer VGH , Urteil vom 27. März 1997, 25 B 96.2040, OVG des Saarlandes, Urteil vom 13. Januar 1998, 1 Q 151/97, OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Juni 1999, 6 U 253/98, OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. August 1999, 13 A 202/99, BGH, Urteil vom 6. April 2000, l ZR 294/97 und BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 2000, 3 C 32.99).
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