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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1982 - 13 A 2524/81   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1982 - 13 A 2524/81 (https://dejure.org/1982,5329)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.09.1982 - 13 A 2524/81 (https://dejure.org/1982,5329)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. September 1982 - 13 A 2524/81 (https://dejure.org/1982,5329)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1388
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 51/17 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Vertragsärzte, die eine Zweigpraxis betreiben -

    Die Zahl der Orte, an denen ein Arzt bei gleichem Versorgungsauftrag seine Tätigkeit ausübt, ist jedoch kein sachgerechtes Differenzierungskriterium (so auch bereits: LSG Baden-Württemberg Urteil vom 26.11.2014 - L 5 KA 3306/12 - Juris RdNr 54 f, 59 f; aA LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 29.6.2016 - L 11 KA 5/15 - Juris; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 29.6.2016 - L 11 KA 4/15 - Juris; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER - GesR 2010, 144; OVG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 27.2.2013 - 13 A 602/10 - GesR 2013, 435, mwN; vgl auch OVG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 3.9.1982 - 13 A 2524/81 - NJW 1983, 1388) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - L 11 KA 15/12

    Vertragsarztangelegenheiten

    Hiernach ist es nicht zu beanstanden, wenn ein mehrere Praxen (Stammpraxis, Zweigpraxen) betreibender Vertragsarzt nicht nur die damit verbundenen Vorteile des regelmäßig höheren Einkommens genießt, sondern auch eine mehrfache Heranziehung zum Notfalldienst als einen notwendigerweise mit dem Betreiben einer jeden Praxis verbundenen Nachteil in Kauf nehmen muss (hierzu Oberverwaltungsgericht [OVG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.09.1982 - 13 A 2524/81 - NJW 1983, 1382 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 11 B 19/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Hiernach ist es nicht zu beanstanden, wenn ein mehrere Praxen (Stammpraxis, Zweigpraxen) betreibender Vertragsarzt nicht nur die damit verbundenen Vorteile des regelmäßig höheren Einkommens genießt, sondern auch eine mehrfache Heranziehung zum Notfalldienst als einen notwendigerweise mit dem Betreiben einer jeden Praxis verbundenen Nachteil in Kauf nehmen muss (hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.09.1982 - 13 A 2524/81 - NJW 1983, 1382 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - L 11 KA 5/15

    Verpflichtung zum ärztlichen Notfalldienst in einer Zweigpraxis; Mehrfache

    Hiernach ist es nicht zu beanstanden, wenn ein mehrere Praxen (Stammpraxis, Zweigpraxen) betreibender Vertragsarzt nicht nur die damit verbundenen Vorteile des regelmäßig höheren Einkommens genießt, sondern auch eine mehrfache Heranziehung zum Notdienst als einen notwendigerweise mit dem Betreiben einer jeden Praxis verbundenen Nachteil in Kauf nehmen muss (hierzu Oberverwaltungsgericht [OVG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.09.1982 - 13 A 2524/81 - NJW 1983, 1382 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - L 11 KA 4/15

    Verpflichtung zum Notfalldienst in einer Zweigpraxis; Pflicht zur Teilnahme an

    Hiernach ist es nicht zu beanstanden, wenn ein mehrere Praxen (Stammpraxis, Zweigpraxen) betreibender Vertragsarzt nicht nur die damit verbundenen Vorteile des regelmäßig höheren Einkommens genießt, sondern auch eine mehrfache Heranziehung zum Notdienst als einen notwendigerweise mit dem Betreiben einer jeden Praxis verbundenen Nachteil in Kauf nehmen muss (hierzu Oberverwaltungsgericht [OVG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.09.1982 - 13 A 2524/81 - NJW 1983, 1382 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2013 - 13 A 602/10

    Heranziehung eines Zahnarztes zum zahnärztlichen Notfalldienst mit dem

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. März 2009 - 13 B 316/09 -, juris, Rn. 3 ff., mit Verweis auf den Senatsbeschluss vom 3. September 1982 - 13 A 2524/81 -, NJW 1983, 1388; vgl. auch LSG NRW, Beschlüsse vom 19. März 2012 - L 11 KA 15/12 B ER -, juris, Rn. 43, und vom 23. Dezember 2009 - L 11 B 19/09 KA ER -, juris, Rn. 42, jeweils zur nach Art. 3 GG gebotenen Heranziehung des Vertragsarztes zum Notfalldienst auch am Sitz der Zweigpraxis.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2009 - 13 B 316/09
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. September 1982 - 13 A 2524/81 -, NJW 1983, 1388.
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