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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2003 - 13 A 2597/03.A   

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https://dejure.org/2003,16573
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2003 - 13 A 2597/03.A (https://dejure.org/2003,16573)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.09.2003 - 13 A 2597/03.A (https://dejure.org/2003,16573)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. September 2003 - 13 A 2597/03.A (https://dejure.org/2003,16573)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Asylanspruch bei einer erheblichen konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit im Heimatland; Begründung eines Abschiebungshindernisses wegen einer ärztlichen Behandlungsbedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2005 - 8 A 1242/03

    Türkei, Krankheit, Posttraumatische Belastungsstörung, Paranoid-halluzinatorische

    zur Behandlungsbedürftigkeit als Voraussetzung des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG: OVG NRW, Beschluss vom 15.9.2003 - 13 A 2597/03.A -.
  • VG Düsseldorf, 01.03.2004 - 4 K 6092/03

    Asylanspruch eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit bei

    Dies gilt auch für den Gesichtspunkt der Betreuung der minderjährigen Kläger zu 2. bis 3. Zwar kann unter besonderen Umständen ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis bestehen, wenn eine Betreuung erforderlich und im Zielstaat nicht erreichbar ist, vgl. das schon genannte Urteil des BVerwG vom 29. Oktober 2002 - 1 C 1.02 -, DVBl. 2003, 463, 464; Beschluss des OVG NRW vom 15. September 2003 - 13 A 2597/03.A -.
  • VG Düsseldorf, 01.06.2006 - 4 K 2445/06

    Türkei, Blutrache, interne Fluchtalternative, zielstaatsbezogene

    Zwar kann unter besonderen Umständen ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis bestehen, wenn eine Betreuung erforderlich und im Zielstaat nicht erreichbar ist, vgl. Urteil des BVerwG vom 29. Oktober 2002 - 1 C 1.02 -, DVBl. 2003, 463, 464; Beschluß des OVG NRW vom 15. September 2003 - 13 A 2597/03.A -.
  • VG München, 20.09.2023 - M 5 K 22.32248

    Asylklage, Uganda, Nichtstaatliche Bedrohung, Polizei schutzbereit und -fähig,

    Der Ausländer muss sich grundsätzlich auf den Behandlungsstandard, der in seinem Herkunftsland für die von ihm geltend gemachten Erkrankungen allgemein besteht, verweisen lassen, wenn damit keine grundlegende Gefährdung verbunden ist (OVG NRW, B.v. 15.9.2003 - 13 A 2597/03.A - juris).
  • VG München, 28.12.2021 - M 5 S7 21.50744

    Erfolgloser Abänderungsantrag eines Eilbeschlusses im Dublin III-Verfahren

    Der Ausländer muss sich grundsätzlich auf den Behandlungsstandard, der in seinem Herkunftsland für die von ihm geltend gemachten Erkrankungen allgemein besteht, verweisen lassen, wenn damit keine grundlegende Gefährdung verbunden ist (OVG NW, B.v. 15.9.2003 - 13 A 2597/03.A - juris).
  • VG Düsseldorf, 08.10.2003 - 20 K 2572/02

    Anforderungen an die Substantiierung eines Abschiebungshindernisses gem. § 53

    Er ergibt sich auch nicht aus dem Gesichtspunkt fehlender Betreuung, vgl. das schon genannte Urteil des BVerwG vom 29. Oktober 2002 - 1 C 1.02 -, DVBl. 2003, 463, 464; Beschluss des OVG NRW vom 15. September 2003 - 13 A 2597/03.A -.
  • VG München, 30.09.2010 - M 17 K 10.30170

    Behandelbarkeit einer angeborenen Erkrankung

    Bei körperlichen Beeinträchtigungen bei denen medizinisch in Deutschland die Behandlungsbedürftigkeit nicht nachgewiesen ist, kann sich keine Krankheitsverschlimmerung bei einer Rückkehr in den Heimatstaat infolge dort nicht gegebener Behandlungsmöglichkeiten ergeben (vgl. OVG Münster v. 15.9.2003 13 A 2597/03.A - Juris).
  • VG München, 28.12.2021 - M 5 S 7 21.50744
    Der Ausländer muss sich grundsätzlich auf den Behandlungsstandard, der in seinem Herkunftsland für die von ihm geltend gemachten Erkrankungen allgemein besteht, verweisen lassen, wenn damit keine grundlegende Gefährdung verbunden ist (OVG NW, B.v. 15.9.2003 - 13 A 2597/03.A - juris).
  • VG München, 19.08.2015 - M 10 S 15.30996

    Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Bei körperlichen Beeinträchtigungen, bei denen medizinisch in Deutschland die Behandlungsbedürftigkeit nicht nachgewiesen ist, kann sich keine Krankheitsverschlimmerung bei einer Rückkehr in den Heimatstaat infolge dort nicht gegebener Behandlungsmöglichkeiten ergeben (vgl. OVG Münster, B.v. 15.9.2003 - 13 A 2597/03.A - juris Rn. 16).
  • VG Aachen, 20.06.2008 - 9 K 226/03

    Kosovo, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht im Hinblick auf den vom Bundesamt angeführten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen vom 15. September 2003 - 13 A 2597/03.A -.
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