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| OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2007 - 13 A 3786/05 |
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Kurzfassungen/Presse
- messner-buscher.de
, S. 6 (Kurzinformation)
Anforderung an die schriftliche Prüfung für die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis
Verfahrensgang
- VG Köln - 9 K 867/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2007 - 13 A 3786/05
Zeitschriftenfundstellen
- DVBl 2008, 124
Wird zitiert von ... (8)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2009 - 13 A 3785/05
Voraussetzungen für eine Erteilung der Erlaubnis für eine Tätigkeit als …
Im Berufungsverfahren wurde zunächst die Berufung des Klägers zurückgewiesen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20.11.2007 - 13 A 3786/05 -, DVBl. 2008, 124).Wegen der rechtlichen Vorgaben für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis und wegen der generellen Zulässigkeit der schriftlichen Überprüfung im Antwort-Wahl-Verfahren wird Bezug genommen auf den Abdruck der ersten Berufungsentscheidung in DVBl. 2008, 124.
Der Beklagte hat dargelegt, dass seinerzeit der Fragenkatalog zwar, anders als bei der späteren Überprüfung des Klägers in 2003, noch nicht zentral beim Landratsamt Ansbach beschafft worden sei (vgl. dazu DVBl. 2008, 124), sondern auf einer Ausarbeitung und Zusammenstellung des eigenen Gesundheitsamtes beruht habe.
Das Vorgehen, bestimmte Fragen zu eliminieren, hält sich im Rahmen des dem Beklagten zuzuerkennenden Ermessens für die Ausgestaltung der Überprüfung im Einzelnen (vgl. DVBl. 2008, 124).
- OVG Bremen, 12.02.2008 - 1 A 234/03
Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz
Auch die Durchführung der Überprüfung im multiple-choice-Verfahren bedarf deshalb - anders als eine entsprechende Ausgestaltung eines medizinischen Staatsexamens (vgl. BVerfGE 80, 1 ) - keines Rechtssatzes (vgl. ausführlich VGH Baden-Württemberg, ESVGH 56, 96 ; OVG Nordrhein-Westfalen, DVBl 2008, 124 ).Es geht nicht um die Ermittlung eines bestimmten Leistungsstandes angesichts in ihrem Schwierigkeitsgrad divergierender Prüfungsaufgaben, sondern allein um die Aufdeckung gefährlicher Unkenntnisse und Fehlvorstellungen zur Abwehr einer daraus resultierenden Gefahr durch auf diesen Zweck bezogene Fragen (vgl. VGH Baden-Württemberg, ESVGH 56, 96 ; OVG Nordrhein-Westfalen, DVBl 2008, 124 ).
Eine Notwendigkeit, in einem solchen Fall Teilpunkte zu vergeben, besteht deshalb nicht (vgl. ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, DVBl 2008, 124 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2007 - 13 A 3785/05 Das Nichtbestehen der schriftlichen Überprüfung am 8. Oktober 2003 ist Gegenstand des Verfahrens 9 K 867/04 VG Köln , 13 A 3786/05 OVG NRW; auf den Beschluss vom 20. November 2007 in jenem Berufungsverfahren wird Bezug genommen.
Der Senat nimmt bezüglich der Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis, der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des angewandten Verfahrens bei der schriftlichen Heilpraktikerprüfung und der zu Grunde gelegten Bewertungsmaßstäbe und Bestehensgrenzen Bezug auf die Ausführungen im Beschluss gleichen Datums in dem Verfahren 13 A 3786/05, wobei in diesem Verfahren eine Bestehensgrenze von 60 % richtiger Antworten relevant ist.
Eine Reduzierung des Streitwerts etwa auf Grund der Überlegung, dass im Verfahren 13 A 3786/05 ein gleichartiges Begehren des Klägers anhängig ist, kommt wegen der Eigenständigkeit der Verfahren in Anlehnung an die getrennten Anträge des Klägers nicht in Betracht.
- BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08 Die daraufhin erfolgte erneute Versagung der Heilpraktikererlaubnis ist Gegenstand eines weiteren Verfahrens (OVG 13 A 3786/05; BVerwG 3 B 19.08).
Das Berufungsgericht hat (durch Bezugnahme auf seine Ausführungen in dem in der Parallelsache OVG 13 A 3786/05 ergangenen Beschluss vom 20. November 2007, dort insb. BA S. 10 f.) nicht den Charakter als berufsbezogene Prüfung verneint, sondern aus der Eigenart der Überprüfung als Maßnahme der gesundheitspolizeilichen Gefahrenabwehr sowie dem Umstand, dass es sich bei dem Heilpraktikergesetz um vorkonstitutionelles Recht handelt, das Fehlen einer die Durchführung des schriftlichen Teils der Überprüfung im Antwort-Wahl-Verfahren ausdrücklich zulassenden Ermächtigungsgrundlage für unschädlich gehalten (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 26. Oktober 2005 9 S 2343/04 VBlBW 2006, 146; OVG Bremen, Urteil vom 12. Februar 2008 1 A 234/03 juris; s. auch BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1989 BVerwG 3 B 18.89 Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 15).
- OVG Niedersachsen, 18.06.2009 - 8 LC 6/07
Heilkunde i. S. d. Heilpraktikergesetzes
Einem Bewerber, der im medizinischen Bereich solchen Fehlvorstellungen unterliegt und dementsprechend eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt, darf keine Erlaubnis nach § 1 HPG erteilt werden (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 20.11.2007 - 13 A 3786/05 -, DVBl. 2008, 124 ff.). - OVG Niedersachsen, 18.06.2009 - 8 LC 9/07
Heilkunde i. S. d. Heilpraktikergesetzes
Einem Bewerber, der im medizinischen Bereich solchen Fehlvorstellungen unterliegt und dementsprechend eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt, darf keine Erlaubnis nach § 1 HPG erteilt werden (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 20.11.2007 - 13 A 3786/05 -, DVBl. 2008, 124 ff.). - VG Augsburg, 08.12.2011 - Au 2 K 08.1138
Schriftliche Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz
Die Rechtsprechung ist bisher stets davon ausgegangen, dass es sich bei sogenannten Mehrfachauswahl- und Aussagekombinationsfragen um zulässige Fragetypen handelt (…vgl. BayVGH vom 22.6.2009 a.a.O.; OVG NRW vom 19.8.2009 Az. 13 A 3785/05 RdNr. 64; vom 20.11.2007 DVBl 2008, 124; VG Ansbach vom 25.11.2010 Az. AN 2 K 09.43 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2012 - 13 A 1863/10
Anspruch auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis
Das Nichtbestehen der schriftlichen Überprüfung im Oktober 2003 und die die Erlaubnis ablehnenden Bescheide der Beklagten vom 17. Oktober 2003 und 12. Mai 2004 waren Gegenstand des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. August 2005 - 9 K 867/04 - sowie der Entscheidungen des beschließenden Senats vom 20. November 2007 - 13 A 3786/05 - , juris - und des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 2008 - 3 B 19.08 -, juris -.
