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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - 13 A 587/98   

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https://dejure.org/1998,7931
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - 13 A 587/98 (https://dejure.org/1998,7931)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.11.1998 - 13 A 587/98 (https://dejure.org/1998,7931)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. November 1998 - 13 A 587/98 (https://dejure.org/1998,7931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tierseuchenentschädigung; Ausschluß; Prämienzahlung in die Tierseuchenkasse; Verspätete Zahlung; Maß der Schuld; Mehrmalige verspätete Zahlung

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 19.93

    Entschädigungsausschluss nach dem Tierseuchengesetz für Tierverluste - Vorliegen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - 13 A 587/98
    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 1995 - 13 C 19.93 -, BVerwGE 98, 111/118.
  • BVerwG, 17.12.1996 - 3 B 56.96

    Entschädigungsanspruch für Tierverluste wegen einer Tierseuche - Verlust des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - 13 A 587/98
    vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 17. Dezember 1996 - 3 B 56.96 - Urteil des Senats vom 22. Mai 1984 - 13 A 1863/83 -, AgrarR 1985, 80.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.1984 - 13 A 1863/83
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - 13 A 587/98
    vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 17. Dezember 1996 - 3 B 56.96 - Urteil des Senats vom 22. Mai 1984 - 13 A 1863/83 -, AgrarR 1985, 80.
  • VG Arnsberg, 17.05.2004 - 3 K 5091/03
    Vielmehr war der Gesamtbeitrag in Höhe von 739, 59 EUR bereits vor dem Eintritt des Seuchenfalls - der Eintritt des Seuchenfalls ist anzunehmen mit dem Bekanntwerden von konkreten Anzeichen, die den Ausbruch einer Seuche bei den zu entschädigenden Tieren befürchten und behördliche Bekämpfungsmaßnahmen erwarten lassen, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 25. November 1998 - 13 A 587/98 - (juris S. 2), - fällig geworden.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. November 1998 - 13 A 587/98 - (juris S. 1 f.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2004 - 2 LB 98/03

    Entschädigung, Meldepflichtverletzung, Tierhalter, Tierseuchenfonds,

    Daran anknüpfend ist in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten worden, dass ein durch mehrjähriges verspätetes Zahlen der Tierseuchenkassenbeiträge aufgefallener Tierhalter sich regelmäßig bei erneuter Beitragspflichtverletzung nicht mehr auf eine nur geringe Schuld berufen könne (OVG Münster, Urt. v. 25.11.1998 - 13 A 587/98 -, AgrarR 1999, 391 = RdL 1999, 134).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2010 - 10 LB 219/07

    Anscheinsbeweis bzgl. des verspäteten Absendens einer Meldekarte mehr als zwei

    Vor allem kommt der fristgerechten Zahlung des Tierseuchenbeitrages als eine wesentliche Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit einer Tierseuchenkasse eine jedem Mitglied ohne weiteres erkennbar hohe Bedeutung zu (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. November 1998 - 13 A 587/98 -, RdL 1999, 135; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Mai 2000 - 1 S 130/00 -, RdL 2000, 275; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11. September 2003, a.a.O.).
  • OVG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 A 723/03

    Gewährung einer Tierseuchenentschädigung; Umfang der Bindungswirkung eines

    Hierdurch sollen die Folgen eines auf der Anwendung von § 69 desselben Gesetzes beruhenden Wegfalls dieses Anspruchs auf ein Maß gemildert werden, welches eine künftige Erfüllung der tierseuchenrechtlichen Pflichten durch den Tierhalter noch erwarten lässt; der Sinn des Entschädigungsausschlusses nach der letztgenannten Norm besteht demgegenüber - wie das beklagte Landesamt aber auch erkannt hat - nicht darin, den Tierhalter im Falle solcher Pflichtverletzungen mit Sanktionen zu belegen, die so hoch sind, dass er seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage beraubt wird (OVG Münster, Urteil vom 25. November 1998 - 13 A 587/98 -, RdL 1999, 134, 136).
  • OVG Sachsen, 14.02.2019 - 3 A 667/16

    Maßgebliche Sachlage; Maßgebliche Rechtslage, ; Härtefallbeihilfe; KHV-Infektion;

    Das Maß der Schuld an einer Pflichtverletzung eines Mitglieds der Tierseuchenkasse bemisst sich nach dem Schutzzweck der verletzten Pflicht unter umfassender Abwägung der tatsächlich festgestellten Gesamtumstände (zur Verletzung der Beitragspflicht: BVerwG, Urt. v. 30. März 1995 - 3 C 19.93 -, juris; NdsOVG, Urt. v. 27. Mai 2010 - 10 LB 219/07 -, juris Rn. 45; OVG NRW, Urt v. 25. November 1998 - 13 A 587/98 -, juris Rn. 2; VGH BW, Urt. v. 10. Mai 2000 - 1 S 130/00 -, juris Rn. 30).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2003 - 2 L 458/00

    Minderung der Entschädigung aus der Tierseuchenkasse bei Pflichtverlerzungen

    So kann eine an sich gering schuldhafte Pflichtverletzung bei besonderen Merkmalen von Verwerflichkeit oder bei mehrfacher Wiederholung und erst recht bei hartnäckiger Uneinsichtigkeit durchaus das Maß der normalen oder gar schweren Maß der Schuld erreichen (BVerwG, Urt. v. 30.03.1995 - BVerwG 3 C 19.93 -, BVerwGE 98, 111, und Beschl. v. 17.12.1996 - BVerwG 3 B 56.96 -, Buchholz 418.6 [TierSG] Nr. 15; OVG NW, Urt. v. 25.11.1998 - 13 A 587/98 -, RdL 1999, 134).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2000 - 1 S 130/00

    Entschädigung bei Viehseuche - Versagung bei verzögerter Meldung des

    Das Maß der Schuld an einer Pflichtverletzung eines Mitglieds der Tierseuchenkasse bemisst sich nach dem Schutzzweck der verletzten Pflicht unter umfassender Abwägung der tatsächlich festgestellten Gesamtumstände (BVerwG, Urteil vom 30.03.1995 - 3 C 19.93 -, BVerwGE 98, 111 und Beschluss vom 17.12.1996 - 3 B 56.96 -, Buchholz 418.6 TierSG Nr. 15; OVG Münster, Urteil vom 25.11.1998 - 13 A 587/98 -, RdL 1999, 134).
  • VG Wiesbaden, 01.02.2012 - 1 K 501/11

    Folgen verspäteter Beitragszahlung in die Tierseuchenkasse

    Jedem ... (Mitglied) muss bewusst sein, dass säumige Zahlung der Beiträge zur Tierseuchenkasse zum Entschädigungsausschluss oder zur deutlichen Kürzung der Entschädigung führen kann." (OVG Sachsen-Anhalt, a.a.O., Rdnr. 36; ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.11.1999 - 13 A 587/98 -, juris, Rdnr. 13).
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