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   VG Hannover, 11.08.2009 - 13 A 6152/08   

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VG Hannover, 11.08.2009 - 13 A 6152/08 (https://dejure.org/2009,22782)
VG Hannover, Entscheidung vom 11.08.2009 - 13 A 6152/08 (https://dejure.org/2009,22782)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84

    Akademischen Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter -

    Auszug aus VG Hannover, 11.08.2009 - 13 A 6152/08
    Bei der Höhe der Aufwendungen einerseits (deren Notwendigkeit sich aus der überzeugenden fachärztlichen Stellungnahme ergibt und gegen deren Angemessenheit auch vom Beklagten konkret nichts eingewandt wurde) und unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Klägerin Beamtin des mittleren Dienstes (Besoldungsgruppe A 8) ist, muss nämlich von einer ernstlichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lebensführung im Sinne der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.6.1985 NVwZ 1985, 909) ausgegangen werden.

    Für einen Bediensteten in der Besoldungsgruppe A 8 ist damit der amtsangemessene Lebensunterhalt nicht mehr gewährleistet, d.h. die wirtschaftliche Lebensführung ist im Sinne der oben genannten Rechtsprechung (BVerwG Urteil vom 12.6.1985 a.a.O.) ernsthaft beeinträchtigt.

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus VG Hannover, 11.08.2009 - 13 A 6152/08
    Eine lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen verlangt die Fürsorgepflicht nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.11.2002 NVwZ 2003, 720, 721; BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990 DÖD 1991, 26; Urteil vom 3.7.2003 NJW 2004, 308).

    Als Anhaltspunkt hierfür kann auf das Urteil des BVerwG vom 3. Juli 2003 BayVBl. 2004, 88, 89 zurückgegriffen werden, wonach - im Fall eines Bediensteten der Besoldungsgruppe R 1 - bei Kürzungen von weniger als 1 % des Jahresgehalts "in der Regel" der amtsangemessene Unterhalt nicht beeinträchtigt ist.

  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 7.94

    Beihilfe nur für die 'Unterbringung geistig Kranker in Pflegeeinrichtungen'

    Auszug aus VG Hannover, 11.08.2009 - 13 A 6152/08
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (BVerwG Urteil vom 24.8.1995 ZBR 1996, 46, 48).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus VG Hannover, 11.08.2009 - 13 A 6152/08
    Eine lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen verlangt die Fürsorgepflicht nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.11.2002 NVwZ 2003, 720, 721; BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990 DÖD 1991, 26; Urteil vom 3.7.2003 NJW 2004, 308).
  • VG Ansbach, 11.06.2008 - AN 15 K 07.02658

    Beihilferecht; Höchstbetrag für Aufwendungen zu Hörgeräten; Verletzung der

    Auszug aus VG Hannover, 11.08.2009 - 13 A 6152/08
    Zwar hat das Verwaltungsgericht Ansbach in einem Urteil vom 11.06.2008 - AN 15 K 07.02658 - (zit. n. juris) eine Verpflichtung des Dienstherrn gesehen, auch für höhere Aufwendungen für Hörgeräte eine Beihilfe zu gewähren.
  • BVerwG, 16.12.1976 - VI C 24.71

    Beihilfe - Erhöhung des Bemessungssatzes - Fürsorgepflicht - Finanzielle

    Auszug aus VG Hannover, 11.08.2009 - 13 A 6152/08
    Wegen des nur ergänzenden und in starkem Maße Angemessenheitserwägungen unterliegenden ergänzenden Charakters der Beihilfe muss der Beamte und Versorgungsempfänger auch gewisse Härten und Nachteile hinnehmen, die sich aus der am Alimentationsgrundsatz nur orientierten pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergeben und keine unzumutbare Belastung darstellen (vgl. zu allem BVerwG Urteil vom 16.12.1976 ZBR 1977, 194, 195).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2015 - 2 S 1075/14

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein Hörgerät - Höchstbetrag

    Es obliegt ihm als Mitwirkungshandlung, in geeigneter Weise, zum Beispiel durch Vorlage von Bescheinigungen des/der Hörgeräteakustikers/Hörgeräteakustikerin und/oder des/der behandelnden Arztes/Ärztin substantiiert vorzutragen, dass ein vergleichbar geeignetes preisgünstigeres Hörgerät nicht zur Verfügung steht bzw. gestanden hat (OVG Nordrh.-Westf., Beschlüsse vom 03.02.2012 - 1 A 1249/10 -juris Rn. 17 sowie vom 31.08.2011 - 1 A 1958/09 - juris Rn. 7 ff. m. w. N.; VG Augsburg, Urteil vom 30.09.2011 - Au 2 K 10.1660 - juris Rn. 18; vgl. VG Hannover, Urteil vom 11.08.2009 - 13 A 6152/08 - juris Rn. 29: Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung; VG Magdeburg, Urteil vom 05.10.2010 - 5 A 342/09 - juris Rn. 28: Stellungnahmen des Facharztes und des Hörgeräteakustikers).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2011 - 1 A 1958/09

    Hinreichende Darlegung der Gründe für die Zulassung der Berufung im Zusammenhang

    Ihm obliegt es also, unter durchaus möglicher Vorlage geeigneter Bescheinigungen des Hörgeräteakustikers und/oder des behandelnden Arztes - vgl. etwa VG Hannover, Urteil vom 11. August 2009 - 13 A 6152/08 -, juris Rn. 29 (vom Kläger vorgelegte ärztliche Bescheinigung darüber, dass das beschaffte Gerät als einziges von sechs über einen längeren Zeitraum getragenen und getesteten Geräten in der Lage war, die Hördefizite auszugleichen), VG Magdeburg, Urteil vom 5. Oktober 2010 - 5 A 342/09 -, juris, Rn. 28 (Zuspruch auf der Grundlage vom Kläger vorgelegter detaillierter Stellungnahmen des Facharztes und des Hörgeräteakustikers); vgl. ferner OVG Koblenz, Urteil vom 4. März 2008 - 2 K 226/07.KO - (n.v.), welches seiner Entscheidung zwei detaillierte ärztliche Bescheinigungen zugrundegelegt hat, deren eine auch die "von Hörgeräteakustikern getesteten anderen Geräte" in den Blick genommen hat (UA Seite 10, zweiter Absatz) - substantiiert vorzutragen, dass ein im Wesentlichen gleich geeignetes, aber preisgünstigeres Hörgerät nicht zur Verfügung steht/gestanden hat.
  • VG Hannover, 02.02.2011 - 13 A 3196/10

    Beihilfe; Fürsorgepflicht; Höchstbetrag; Hörgerät

    Die zur Entscheidung berufene Kammer hat bereits im Urteil vom 11.08.2009 - 13 A 6152/08 - in Übereinstimmung mit dem VG Ansbach (Urteil vom 11.06.2008 - AN 15 K 07.02658, zit. n. juris) und des BayVGH (Beschl. v. 17.11.2009 - 14 ZB 09.1917 -, zit. n. juris) grundsätzlich keine Bedenken gegen die Höchstbetragsregelung in den früheren BhV des Bundes gehabt.
  • VG Magdeburg, 05.10.2010 - 5 A 342/09

    Beihilferechtlicher Ausgleich von über dem Festbetrag liegenden Hörgeräten

    Grundsätzlich lässt sich ein Beihilfeanspruch nicht unmittelbar auf die Fürsorgepflicht stützen, wenn die die Fürsorgepflicht bereits konkretisierenden Beihilfevorschriften eine Beschränkung, wie im vorliegenden Fall für Hörhilfen, vorsehen (vgl.: VG Ansbach, Urteil vom 11.06.2008, AN 15 K 07.02658; VG Hannover, Urteil vom 11.08.2009, 13 A 6152/08; beide juris).
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   VG Hannover, 06.08.2009 - 13 A 6152/08   

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VG Hannover, 06.08.2009 - 13 A 6152/08 (https://dejure.org/2009,30933)
VG Hannover, Entscheidung vom 06.08.2009 - 13 A 6152/08 (https://dejure.org/2009,30933)
VG Hannover, Entscheidung vom 06. August 2009 - 13 A 6152/08 (https://dejure.org/2009,30933)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entscheidung über eine Klage gegen eine Geldbuße

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2008 - 20 AD 7/07

    Streitwertbemessung bei Anfechtung einer Disziplinarverfügung; Geltendmachung der

    Auszug aus VG Hannover, 06.08.2009 - 13 A 6152/08
    Der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg (vgl. Beschluss vom 30.04.2008 - 20 AD 7/07 und vom 08.07.2009 - 20 AD 7/09 -, wonach die Höhe der Geldbuße für den Streitwert allein maßgeblich ist) wird ausdrücklich nicht gefolgt.
  • VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 2/11

    Verwaltungsgericht bestätigt allgemeines Streikverbot für Beamte

    Das Gericht ist der Ansicht, dass in Fällen wie dem hier entschiedenen bei der Bemessung des Streitwertes nicht allein die Höhe der festgesetzten Geldbuße maßgebend sein kann (vgl. Beschluss des VG Hannover v. 06.08.2009, 13 A 6152/08).
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