Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2011

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   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2012 - 13 A 668/09   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2012 - 13 A 668/09 (https://dejure.org/2012,13999)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.06.2012 - 13 A 668/09 (https://dejure.org/2012,13999)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - 13 A 668/09 (https://dejure.org/2012,13999)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 18.06.2009 - 3 C 2604/08

    Rechtmäßigkeit der hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2012 - 13 A 668/09
    vgl. dazu Hess. VGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - 3 C 2604/08.N - mit nachfolgendem Beschluss BVerwG vom 20. November 2009 - 3 BN 1.09 -, beide juris.

    vgl. Hess. VGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - 3 C 2604/08.N -, a. a. O.; VG Düsseldorf, Urteil vom 8. Dezember 2008 - 7 K 967/07 -, juris; Wikipedia, Stichwort Osteopathie (Alternativmedizin); Bundesärztekammer, "Wissenschaftliche Bewertung osteopathischer Verfahren", Deutsches Ärzteblatt 2009, 2325.

  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 19.08

    Physiotherapeut, Heilpraktikererlaubnis, Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2012 - 13 A 668/09
    Für den Bereich der als heilkundliche Tätigkeit einzustufenden Physiotherapie ist in der Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2009 - 3 C 19.08 -, a. a .O., und im Gesundheitssystem allgemein anerkannt, dass es sich um nachgelagerte heilberufliche Tätigkeiten in Abhängigkeit von einer vorherigen ärztlichen Diagnose handelt.

    Danach hat die Klägerin an einer "Zusatzausbildung für Physiotherapeuten/innen zur Schließung der normative Ausbildungslücke gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 -" teilgenommen.

  • BGH, 22.06.2011 - 2 StR 580/10

    Zur unerlaubten Ausübung der Heilkunde bei Synergetik-Therapie

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2012 - 13 A 668/09
    Gemessen an den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts in der o. a. Entscheidung, der jeweilige Antragsteller müsse nachweisen, dass er ausreichende Kenntnisse über die Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit als Physiotherapeut gegenüber der den Ärzten und den allgemein als Heilpraktiker tätigen Personen vorbehaltenen heilkundlichen Behandlungen besitze und ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf die einschlägigen Krankheitsbilder habe, und außerdem, dass Kenntnisse in Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich der rechtlichen Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde vorhanden seien, ist der Schluss gerechtfertigt, dass bei Erteilung einer beschränkten Heilpraktikererlaubnis an die Klägerin keine nicht hinnehmbaren Gesundheitsgefährdungen für die Bevölkerung im Sinne eines nicht nur geringfügigen (abstrakten) Gefahrenmoments, vgl. dazu u. a. BGH, Urteil vom 22. Juni 2011 - 2 StR 580/10 -, MedR 2012 256, m. w. N.
  • BVerwG, 20.11.2009 - 3 BN 1.09

    Erweiterung eines bundesrechtlich geregelten Berufsbildes eines Heilberufes durch

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2012 - 13 A 668/09
    vgl. dazu Hess. VGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - 3 C 2604/08.N - mit nachfolgendem Beschluss BVerwG vom 20. November 2009 - 3 BN 1.09 -, beide juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2010 - 13 B 595/10

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Approbation nach einer außerhalb des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2012 - 13 A 668/09
    vgl. BVerwG, Urteil vom11. Dezember 2008 - 3 C 33/07 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 13 B 595/10 - juris.
  • VG Düsseldorf, 08.12.2008 - 7 K 967/07

    Rechtsprechung - Heilpraktikererlaubnis für Osteopathie erforderlich - private

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2012 - 13 A 668/09
    vgl. Hess. VGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - 3 C 2604/08.N -, a. a. O.; VG Düsseldorf, Urteil vom 8. Dezember 2008 - 7 K 967/07 -, juris; Wikipedia, Stichwort Osteopathie (Alternativmedizin); Bundesärztekammer, "Wissenschaftliche Bewertung osteopathischer Verfahren", Deutsches Ärzteblatt 2009, 2325.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 9 S 1034/15

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis für eine ergotherapeutische Tätigkeit

    Eine uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis mit der Folge einer umfassenden Kenntnisüberprüfung ist zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung nicht erforderlich, wenn ein Antragsteller die Heilkunde nur auf einem abgrenzbaren Gebiet oder nur eine eindeutig umrissene Therapieform ausüben möchte (vgl. - diese Voraussetzungen bejahend für das Gebiet Physiotherapie - BVerwG, Urteil vom 26.08.2009, a.a.O., unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24.10.1994 - 1 BvR 1016/89 -, n.v., Beschlussabdruck S. 7 ff.; dem folgend etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.06.2012 - 13 A 668/09 -, MedR 2012, 751; Beschluss vom 04.11.2013 - 13 A 1463/12 -, juris; NdsOVG, Urteil vom 14.11.2013 - 8 LB 225/12 -, NdsVBl.
  • VG Aachen, 03.03.2016 - 5 K 1114/14

    Heilpraktikererlaubnis; "beschränkte Heilpraktikererlaubnis"; Osteopathie;

    b) im Rahmen einer nach § 2 Abs. 1 Buchst. I der Ersten Durchführungsverordnung zum HeilprG durch eine vom Gesundheitsamt durchzuführenden Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten sichergestellt ist, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden keine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2009 - 3 C 19.08 -, a.a.O.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 13. Juni 2012 - 13 A 668/09 -, juris.

    Ein gefestigtes und anerkanntes einheitliches Bild in der Frage, inwieweit und unter welchen konkreten Voraussetzungen als Physiotherapeut und/oder Osteopath tätigen Personen eine beschränkte Heilpraktikererlaubnis (als Osteopath) erteilt werden kann, kann auf Bundesebene oder in Nordrhein-Westfalen derzeit nicht festgestellt werden, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Juni 2012 - 13 A 668/09 -, a.a.O.

    Der über das Tätigkeitsspektrum eines Physiotherapeuten hinausgehende Tätigkeitsbereich der Osteopathie wird in Deutschland überwiegend nicht als eigenständige Behandlungsmethode angesehen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Juni 2012 - 13 A 668/09 -, a.a.O. unter Bezugnahme auf Bundesärztekammer, "Wissenschaftliche Bewertung osteopathischer Verfahren", a.a.O.; Hessischer VGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - 3 C 2604/08.NE -, juris, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 20. November 2009 - 3 BN 1.09 -, juris, wonach auch die Verordnung einer Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie des Hessischen Sozialministeriums vom 4. November 2008 keinen Beruf des Osteopathen schafft, sondern lediglich die Weiterbildung in der Osteopathie regelt und das Bestehen der Prüfung nur zum Führen der Weiterbildungserlaubnis "Osteopath" berechtigt.

    Die Notwendigkeit einer ärztlichen Diagnostik und Differentialdiagnose und insbesondere eine Risikoabschätzung in Bezug auf vorgeschädigte körperliche Strukturen vor Durchführung osteopathischer Techniken sei danach unumgänglich, Urteil vom 13. Juni 2012 - 13 A 668/09 -, a.a.O., Rd. 40.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 9 S 1899/16

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis für eine logopädische Tätigkeit

    Eine uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis mit der Folge einer umfassenden Kenntnisüberprüfung ist zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung nicht erforderlich, wenn ein Antragsteller die Heilkunde nur auf einem abgrenzbaren Gebiet oder nur eine eindeutig umrissene Therapieform ausüben möchte (vgl. - diese Voraussetzungen bejahend für das Gebiet Physiotherapie - BVerwG, Urteil vom 26.08.2009, a.a.O., unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24.10.1994 - 1 BvR 1016/89 -, n.v., Beschlussabdruck S. 7 ff.; dem folgend etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.06.2012 - 13 A 668/09 -, MedR 2012, 751; Beschluss vom 04.11.2013 - 13 A 1463/12 -, juris; NdsOVG, Urteil vom 14.11.2013 - 8 LB 225/12 -, NdsVBl.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2019 - 9 S 1460/18

    Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis auf Chiropraktik

    Eine uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis mit der Folge einer umfassenden Kenntnisüberprüfung ist zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung nicht erforderlich, wenn ein Antragsteller die Heilkunde nur auf einem abgrenzbaren Gebiet oder nur eine eindeutig umrissene Therapieform ausüben möchte (vgl. - diese Voraussetzungen bejahend für das Gebiet Physiotherapie - BVerwG, Urteil vom 26.08.2009, a.a.O., unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24.10.1994 - 1 BvR 1016/89 -, n.v., Beschlussabdruck S. 7 ff.; dem folgend etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.06.2012 - 13 A 668/09 -, MedR 2012, 751; Beschluss vom 04.11.2013 - 13 A 1463/12 -, juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 14.11.2013 - 8 LB 225/12 -, NdsVBl.
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2017 - 3 LB 4/16

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis ohne spezifische Ausbildung

    In einem Fall (OVG Münster, Urteil vom 13. Juni 2012 - 13 A 668/09 -) habe die dortige Klägerin bereits über eine fünfjährige Weiterbildung in Osteopathie verfügt; in dem zweiten Fall (OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juli 2013 - 3 B 64/12 - ) habe der Kläger bereits eine 11-jährige Erfahrung als Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie vorzuweisen gehabt.

    Danach unterscheidet sich der von der Klägerin nachgewiesene Ausbildungsstand von dem der Kläger in den von ihr in Bezug genommenen Entscheidungen des OVG Münster (Urteil vom 13. Juni 2012, - 13 A 668/09 -) und des OVG Lüneburg (Urteil vom 14. November 2013, - 8 LB 225/12 -).

  • VG München, 15.01.2019 - M 16 K 17.4427

    Sektorale Heilpraktikererlaubnis

    Soweit die Vorinstanz (OVG NW, U.v. 13.6.2012 - 13 A 668/09 - juris) zu der Einschätzung gelangte, dass im entschiedenen Fall eine Kenntnisüberprüfung entbehrlich sei, betraf dies den konkreten Einzelfall.

    Das entsprechende Curriculum der Veranstaltung habe sich - wenngleich mit nur 8 Unterrichtseinheiten - mit den Themenbereichen "Einführung in das Heilpraktikerrecht, Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit als Physiotherapeut gegenüber Ärzten und allgemein tätigen Heilpraktikern, diagnostische Fähigkeiten für den Bereich der Physiotherapie, diagnostische Fähigkeiten aus der Sicht eines Amtsarztes und ergänzende Berufs- und Gesetzeskunde" an den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts und der aufgezeigten normativen Ausbildungslücke orientiert (vgl. OVG NW, U.v. 13.6.2012 - 13 A 668/09 - juris Rn. 47; s. auch Muster-Curriculum Stand 21.4.2016).

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 8 LB 225/12

    Erlangung einer auf den Bereich der Physiotherapie beschränkten

    Die hiermit verbundene Erfahrung bei der Behandlung von Störungen des Bewegungsapparates durch Krankengymnastik, Massage oder eine sonstige Methode der Physiotherapie lehrt die erforderlichen Kenntnisse über den Umfang, aber auch die Grenzen der durch die beschränkte Heilpraktikererlaubnis erlaubten Heiltätigkeit und trägt damit nach dem eingangs aufgezeigten Maßstab maßgeblich dazu bei, dass die Kenntnislücke bei der Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit als Physiotherapeut gegenüber den den Ärzten und den allgemein als Heilpraktiker tätigen Personen vorbehaltenen heilkundlichen Behandlungen verringert wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.6.2012 - 13 A 668/09 -, juris Rn. 44).
  • VG Regensburg, 16.10.2014 - RN 5 K 13.1594

    Auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkte Heilpraktikerlaubnis.

    Der Kläger verwies in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.6.2012 (Az. 13 A 668/09 ), welches einen vergleichbaren Fall betroffen habe.

    Dies wird im Grundsatz im Übrigen auch von der seitens des Klägers zitierten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 13.6.2012, Az. 13 A 668/09 ) so gesehen.

  • VG Schleswig, 27.05.2014 - 7 A 297/13

    Recht der freien Berufe

    Der Werdegang der Klägerin ist ferner nicht mit denjenigen vergleichbar, die das OVG NW (Urteil vom 13.06.2012 - 13 A 668/09 -, bestätigt durch das BVerwG, Beschluss vom 11.07.2013 - 3 B 64/12 -) und das OVG Lüneburg (Urteil vom 14.11.2013 - 8 LB 225/12-) zu entscheiden hatten und in denen Nachqualifikationskurse die Kenntnisprüfung nicht mehr erforderlich machten.
  • VG Düsseldorf, 26.06.2013 - 7 K 1637/12

    Anspruch auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der

    OVG NRW, Urteil vom 13. Juni 2012 - 13 A 668/09 -juris Rz.: 28f unter Berufung auf BGH, Urteil vom 22. Juni 2011, - 2 StR 580/10 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - 13 A 1800/13

    Vorliegen der für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis erforderlichen

  • VG Köln, 22.09.2015 - 7 K 3326/13

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2013 - 13 A 1463/12

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2013 - 13 A 1428/12

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis mit Beschränkung auf dem Gebiet der

  • LG Düsseldorf, 16.10.2013 - 12 O 348/12

    Unterlassung der Bewerbung von Praxisleistungen eines Physiotherapeuten unter der

  • KG, 17.07.2015 - 5 U 57/14

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Werturteile über die Qualifikation von

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2011 - 13 A 668/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22029
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.09.2011 - 13 A 668/09 (https://dejure.org/2011,22029)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. September 2011 - 13 A 668/09 (https://dejure.org/2011,22029)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2
    Zulassung der Berufung wegen noch nicht abschließend feststellbaren Anspruchs auf Erteilung einer auf den Bereich der Physiotherapie beschränkten Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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