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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2001 - 13 A 817/01   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2001 - 13 A 817/01 (https://dejure.org/2001,8249)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.08.2001 - 13 A 817/01 (https://dejure.org/2001,8249)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. August 2001 - 13 A 817/01 (https://dejure.org/2001,8249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der lebensmittelrechtlichen Qualifizierung einer Vitamin E - Kapsel; Voraussetzungen der Zulassung einer Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer lebensmittelrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 9 K 9764/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2001 - 13 A 817/01

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 431
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 30.11.1983 - 227/82

    Van Bennekom

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2001 - 13 A 817/01
    vgl. EuGH, Urteil vom 30. November 1983 - Rs. 227/82 -, Slg. 1983, 3883 = LRE 16, 242.

    EuGH, Urteil vom 30. November 1983, a.a.O., (am Ende), gilt für beide Gesichtspunkte folgendes: Großklaus hat in der Ernährungs-Umschau 2000, 132 nachvollziehbar begründet, warum es auf den auch dort genannten Upper-Safe-Level von 800 mg für Vitamin E nicht ankommen kann.

    Die Nichterwähnung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 30. November 1983 - Rs. 227/82 -, a.a.O., ist unerheblich, da nicht dargelegt worden ist, dass und warum dort nicht im Sinne des erstinstanzlichen Urteils entschieden worden ist.

    Die mangelnde Auseinandersetzung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. November 1993 - Rs. 227/82 -, a.a.O., würde für die Bejahung einer Divergenz nicht ausreichen.

    Letzteres ist durch sein Urteil vom 30. November 1983, a.a.O., geschehen.

    Müsste man dies anders sehen, so dass das Urteil des Verwaltungsgerichts dem Umstand nicht gerecht würde, dass nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. November 1983 (a.a.O. am Ende) wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die Einfuhr von gesundheitlich unschädlichen Vitamin-Erzeugnissen (- wenn auch nicht notwendigerweise nach § 47 a LMBG, so doch nach Art. 28 EG [früher Art. 30 EGV] -) zu gestatten ist, so würde dies keine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof in Bezug auf die Verbringungsfähigkeit des in Rede stehenden Produkts rechtfertigen.

    Nach seinem mehrfach zitierten Urteil vom 30. November 1983, a.a.O., beschränkt er sich darauf, gewisse allgemeine Hinweise zu geben, "die es ermöglichen, die Trennlinie zwischen Arzneimitteln und Nahrungsmitteln festzulegen".

  • BGH, 25.04.2001 - 2 StR 374/00

    Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln bei Vitaminpräparaten; Überwiegende

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2001 - 13 A 817/01
    Diesem Maßstab wird das erstinstanzliche Urteil gerecht, das insbesondere nicht die von der Klägerin beschriebene und inzwischen auch vom Bundesgerichtshof beanstandete, vgl. Urteil vom 25. April 2001 - 2 StR 374/00 -, LRE 41, Heft 1 -, abgestimmte Verwaltungspraxis übernimmt, die Arzneimitteleigenschaft eines Produktes schon dann zu bejahen, wenn die Vitamine (oder Mineralstoffe) die dreifache - von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfohlene - Tagesdosis überschreiten.

    Deshalb bezieht sich die weitere Folgerung der Kommission, dass über die Unterschiedlichkeit des Schädigungsgrades der Vitamine - nur dies kann mit "diesbezüglich" gemeint sein - keine wissenschaftliche Unsicherheit mehr bestehe und somit die Entscheidungsfreiheit der Mitgliedstaaten "hinsichtlich des Gesundheitsschutzes entsprechend eingegrenzt" sei, nicht - wie die Klägerin zu meinen scheint - auf ein einzelnes Vitamin wie das dort nicht genannte Vitamin E oder die genannten Vitamine A und C, sondern allein darauf, dass die Bundesregierung als Abgrenzungskriterien nicht (mehr) unterschiedslos die dreifache Tagesdosis zur Unterscheidung von Lebens- und Arzneimitteln ansetzen dürfe, was im Übrigen auch der vorstehend zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. April 2001, a.a.O., entspricht.

  • BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98

    L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2001 - 13 A 817/01
    vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2000 - I ZR 97/98 -, LRE 38, 157, 162.

    Der Senat hat bisher die Wende in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. Urteil vom 10. Februar 2000 - I ZR 97/98 , LRE 38, 157, einerseits und andererseits Urteil vom 19. Januar 1995 - I ZR 209/92 -, LRE 31, 191, nicht nachvollzogen.

  • EuGH, 06.11.1997 - C-201/96

    LTM

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2001 - 13 A 817/01
    vgl. Urteil vom 6. November 1997 - C-201/96 -, Slg. 1997, I-6147.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1999 - 5 A 4915/98

    Geltung der Dienstleistungsfreiheit i.R.d. Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2001 - 13 A 817/01
    vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 17. Dezember 1999 - 5 A 4915/98 -, DVBl. 2000, 1075; Seibert, a.a.O., RZ 183.
  • BVerwG, 10.11.2000 - 3 C 3.00

    Aussetzung, - des (Revisions-) Verfahrens wegen bei EuGH anhängigen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2001 - 13 A 817/01
    vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 10. November 2000 - 3 C 3.00 -, NVwZ 2001, 319.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.1998 - 24 B 370/98

    Berufung; Zulassung; Zulassungsgrund; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2001 - 13 A 817/01
    vgl. auch OVG NRW, Beschlüsse vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98 -, NVwZ 1999, 202 und vom 17. Juli 1998 - 24 B 370/98 - (n.V.).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 209/92

    Knoblauchkapseln

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2001 - 13 A 817/01
    Der Senat hat bisher die Wende in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. Urteil vom 10. Februar 2000 - I ZR 97/98 , LRE 38, 157, einerseits und andererseits Urteil vom 19. Januar 1995 - I ZR 209/92 -, LRE 31, 191, nicht nachvollzogen.
  • BVerwG, 14.01.1971 - IV B 101.70

    Entbehrlichkeit eines neuen Antragsverfahrens - Umfang der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2001 - 13 A 817/01
    Ähnlich hat das BVerwG ebenfalls für ein Bauvorhaben entschieden, eines neuen Antragsverfahrens bedürfe es dann nicht, wenn (1.) der Betroffene die Änderung in einer ohne weiteres prüfungsfähigen Weise anbiete, wenn (2.) die Änderung - bezogen auf die baurechtliche Beurteilung - nur untergeordnete Bedeutung habe und wenn (3.) die zumindest prinzipielle Genehmigungsfähigkeit des geänderten Antrages nicht zweifelhaft sei (vgl. Beschluss vom 14.1.1971 - IV B 101.70 -, Buchholz, Sammelwerk der Rechtsprechung des BVerwG, Ordnungsnummer 310, Nr. 9 zu § 68 VwGO).".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 A 1329/98

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Rechtssache; Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2001 - 13 A 817/01
    vgl. auch OVG NRW, Beschlüsse vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98 -, NVwZ 1999, 202 und vom 17. Juli 1998 - 24 B 370/98 - (n.V.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.1989 - 13 A 1858/88
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2002 - 13 A 1674/02
    vgl. Beschluss des Senats vom 22. August 2001 - 13 A 817/01 -, LRE 41, 316 m.w.N.

    An dieser Rechtsprechung vgl. Urteil des Senats vom 1. August 1989 - 13 A 1858/88 -, VRS 78, 72, 73 und Beschluss vom 22. August 2001 aaO.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2008 - 5 B 7.05

    Anerkennung eines Wassers als Mineralwassers: Mineralwassereigenschaft eines

    Die streitgegenständliche Frage der endgültigen Anerkennung beinhaltet gegenüber der von dem Beklagten entschiedenen vorläufigen Anerkennung - auch mit Blick auf die Streitpunkte der Beteiligten - nämlich nur eine unwesentliche Änderung des Streitgegenstandes (vgl. dazu auch Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 42 Rn. 37; OVG Münster, Beschluss vom 22. August 2001 - 13 A 817.01 -, NVwZ-RR 2002, 431, 432 zur Entbehrlichkeit des Verwaltungsverfahrens, wenn nur unwesentliche Änderungen in den Streitstoff eingeführt werden m.w.Nachw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2003 - 13 B 29/03

    Erteilung einer Taxikonzession; Aussichtslose Position auf der Vormerkliste;

    den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung - und zwar rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung - zu verpflichten, dem Antragsteller einen Rang auf der Neubewerberliste einzuräumen, dem bestimmte näher bezeichnete Neubewerber nicht mehr vorgehen, sowie die Altbewerberliste entsprechend zu bereinigen, sind so - unabhängig von der Frage ihrer Unzulässigkeit wegen fehlenden Verwaltungs- und Vorverfahrens vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22.8.2001 - 13 A 817/01 -, LRE 41, 916 - schon deshalb unbegründet, weil es - wie ausgeführt - auf den Zeitpunkt der Antragstellung im Mai 2000 nicht ankommt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2001 - 13 B 942/01

    Ausgestaltung der Anwendbarkeit der vom Europäischen Gerichtshof für

    Er sieht davon ab, obwohl er für Fragen des Eilverfahrens bei einer Entscheidung nach §§ 146, 124 Abs. 2 VwGO letztinstanzliches Gericht im Sinne von Art. 234 Abs. 3 EG ist - vgl. zur Letztinstanzlichkeit eines Gerichts bei Zurückweisung eines Zulassungsantrages: Beschluss des Senats vom 22. August 2001 - 13 A 817/01 -, LRE 41, 316 -, weil es auf die genannte Frage im Ergebnis nicht ankommt, sollte sie nicht ohnehin schon als entschieden gelten können.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 2 B 9.10

    Berufungsverfahren; veränderter Klageantrag in erster Instanz; teilweise

    Allerdings erfährt dieser Grundsatz aus Gründen der Prozessökonomie dort eine Durchbrechung, wo nur unwesentliche Änderungen in den Streitstoff eingeführt werden (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 22. August 2001 - 13 A 817/01 -, juris).
  • VG Köln, 27.02.2002 - 9 K 5765/97

    Lebensmittelrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen des Vertriebs von in den

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. August 2001 - 13 A 817/01 -, LER 41, 316.
  • VG Köln, 27.02.2002 - 9 K 7932/97

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ablehnung der Erteilung einer begehrten

    Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22.08.2002-13 A 817/01-, LER 41, 316.
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