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   OLG Hamburg, 18.07.2005 - 13 AR 24/05   

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https://dejure.org/2005,11857
OLG Hamburg, 18.07.2005 - 13 AR 24/05 (https://dejure.org/2005,11857)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.07.2005 - 13 AR 24/05 (https://dejure.org/2005,11857)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juli 2005 - 13 AR 24/05 (https://dejure.org/2005,11857)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens; Bestimmung des Gerichtsstands für ein Beweissicherungsverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 12; ; ZPO § 13; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 486 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für mehrere Abänderungsklagen gegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.2005 - 13 AR 24/05
    Zwar entspricht es allgemeiner Rechtsauffassung, dass als zuständiges Gericht im Fall des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nur ein Gericht bestimmt werden kann, bei dem einer der Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (BGH NJW 1987, 439 f.; BGH NJW 1986, 3209 f. m. w. N.), was hier beim Landgericht Krefeld nicht der Fall ist.

    Abweichungen von dieser Regel können jedoch aus sachlich vorrangigen Gründen gerechtfertigt sein (BGH NJW 1986, 3209 f.).

  • BGH, 09.10.1986 - I ARZ 487/86

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei mehreren beklagten Streitgenossen

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.2005 - 13 AR 24/05
    Zwar entspricht es allgemeiner Rechtsauffassung, dass als zuständiges Gericht im Fall des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nur ein Gericht bestimmt werden kann, bei dem einer der Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (BGH NJW 1987, 439 f.; BGH NJW 1986, 3209 f. m. w. N.), was hier beim Landgericht Krefeld nicht der Fall ist.
  • OLG Köln, 01.09.2017 - 8 AR 25/17

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch den BGH

    Dasselbe gilt für das Landgericht Kassel, denn die Antragstellerin macht gegen den Antragsgegner zu 1) Minderungsansprüche geltend, welche nicht den Gerichtsstand des Erfüllungsortes gem. § 29 ZPO begründen (OLG Hamburg, Beschluss vom 18.07.2005 - 13 AR 24/05 - , OLGR Hamburg 2006, 25).
  • OLG Hamm, 29.05.2017 - 32 SA 30/17

    Gerichtsstandbestimmung; Ausnahmefall; Auswahl eines Gerichts ohne allgemeinen

    Die Klägerin macht ausschließlich Minderung geltend, für die der Erfüllungsort am Wohnsitz der Beklagten als der Verkäuferinnen liegt (OLG Hamburg, Beschl. v. 18.07.2005 - 13 AR 24/05 - zitiert nach juris, Tz. 4; Stein/Jonas/Roth, § 29 ZPO Rn. 46).

    Auch bei dieser restriktiven Betrachtung sieht der Senat in der speziellen Konstellation des vorliegenden Falles einen Anlass, ausnahmsweise ein Gericht zu bestimmen, bei dem für keine der Beklagten der allgemeine Gerichtsstand besteht (entsprechend in einer vergleichbaren Konstellation: OLG Hamburg, Beschl. v. 18.07.2005 - 13 AR 24/05 - zitiert nach juris, dort Tz. 7): Da die Parteien darüber streiten, ob die Beschaffenheit des Grundstücks, insbesondere die Wohn- und Nutzfläche, mit den vertraglichen Garantien übereinstimmt, ist mit einiger Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass eine Begutachtung des in E gelegenen Grundstücks erfolgen wird.

  • OLG Frankfurt, 04.11.2021 - 11 SV 43/21

    Gerichtsstandsbestimmung bei unklarem Erfüllungsort von kaufrechtlichen

    Dieser wäre am jeweiligen Wohnsitz der Antragsgegner zu erfüllen (vgl. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 18.7.2005 - 13 AR 24/05).
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