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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2008 - 13 B 1216/08   

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https://dejure.org/2008,9470
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2008 - 13 B 1216/08 (https://dejure.org/2008,9470)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.10.2008 - 13 B 1216/08 (https://dejure.org/2008,9470)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - 13 B 1216/08 (https://dejure.org/2008,9470)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der zuständigen Behörde für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) anhand § 39 Abs. 1 LFGB; Vorliegen eines reinen Handwaschbeckens für die Erfüllung des im Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 1 S. 1; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; LFGB § 39 Abs. 1; ; LFGB § 39 Abs. 2 Satz 1; ; LFGB § 39 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Düsseldorf, 09.12.2009 - 16 K 2405/08

    Verpflichtung zur Bereitstellung einer Handwaschgelegenheit mit fließendem Kalt-

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2008 - 13 B 1216/08
    Die aufschiebende Wirkung der Klage (VG Düsseldorf - 16 K 2405/08) gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 12. Juni 2008 wird hinsichtlich der Hauptregelung wiederhergestellt und hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung angeordnet, soweit dem Antragsteller - über den Wortlaut des Verfügungstenors hinaus - die Bereitstellung einer separaten Handwaschgelegenheit aufgegeben worden ist.

    Obwohl der Antragsteller sowohl im Verwaltungsverfahren als auch in den Gerichtsverfahren mehrfach seine Auffassung geäußert hat, dass das Becken im Thekenbereich als Handwasch- und mittels Spülboy zugleich als Gläserspülbecken genutzt werden kann, Schreiben vom 21. Februar 2008, VV Bl. 20; Klageschrift im Verfahren 16 K 2405/08 vom 20. März 2008, S. 6; Schriftsatz im Verfahren 16 K 2405/08 vom 4. August 2008, S. 4 (= Bl. 60 der GA); Beschwerdeschrift vom 15. August 2008 im vorliegenden Verfahren, S. 7 und 9, hat der Antragsgegner weder gegenüber dem Antragsteller noch gegenüber den Gerichten auch nur ansatzweise erläutert, warum er dies für fachlich nicht vertretbar hält.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2004 - 13 B 1471/03

    Zulässigkeit des Betriebs eines Bratwurststandes mit Straßenverkauf in einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2008 - 13 B 1216/08
    Zu der Interessenabwägung in einem lebensmittelhygienerechtlichen Fall vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 5. April 2004 - 13 B 1471/03 -, GewArch 2007, 296.
  • VG Düsseldorf, 25.01.2023 - 16 L 110/23
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 13 B 1216/08 -, juris, Rn. 14; VG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2011 - 14 A 91.08 -, juris, Rn. 24; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Mai 2018 - 16 K 3571/17 -, juris, Rn. 34.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 13 B 1216/08 -, juris, Rn. 17; VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juli 2008 - 16 L 1005/08 -, juris, Rn. 11.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 13 B 1216/08 -, juris, Rn. 17.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2010 - 9 S 2343/10

    Zum Rechtsschutzbedürfnis für einen Eilantrag gegen die Anordnung einer

    Mit dem Verwaltungsgericht ist indes auch der erkennende Senat der Auffassung, dass die Anforderungen an die Begründung der Eilbedürftigkeit nach § 80 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO einer im Interesse des Gesundheitsschutzes von Verbrauchern getroffenen lebensmittelrechtlichen Anordnung nicht überspannt werden dürfen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 25.10.2010 - 9 S 1964/10 - sowie etwa OVG NRW, Beschluss vom 15.10.2008 - 13 B 1216/08 -, GewArch 2009, 457) und die im angegriffenen Bescheid vom 10.08.2010 enthaltenen Erwägungen (gerade) noch den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
  • VG Magdeburg, 08.10.2018 - 1 A 51/16

    Anordnung der Ausrüstung eines Handwaschbeckens in der Personaltoilette mit einer

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist darüber hinaus auch der Toilettenbereich der Kindertagesstätte zumindest dann ein geeigneter Standort für ein Handwaschbecken, das mit einer Warm- und einer Kaltwasserzufuhr versehen sein muss, wenn er von Personen benutzt wird, die in der Kita mit Lebensmitteln umgehen (vgl. zum Toilettenbereich einer Gaststätte: OVG NRW, B. v. 15.10.2008 - 13 B 1216/08 -, juris, Rdnr. 13).
  • VG Berlin, 20.01.2011 - 14 A 91.08

    Pflicht zum Einbau eines Handwaschbeckens im Verkaufsraum eines Backshops

    Abgesehen davon, dass dieser Leitfaden das Gericht nicht bindet, handelt es sich lediglich um einen Hinweis darauf, dass die Hauptverantwortung für die Lebensmittelhygiene bei dem Unternehmer selbst liegt - vgl. Art. 1 Abs. 1 lit. a) der Verordnung - und dieser eigenverantwortlich ein auf den konkreten Betrieb zugeschnittenes Gesamtkonzept für die Lebensmittelhygiene zu entwickeln hat - vgl. Art. 5 Abs. 1 der Verordnung - (zum ganzen OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 13 B 1216/08 -, juris Rn. 14 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2010 - 13 A 268/10

    Bereitstellung einer Handwaschgelegenheit mit fließendem Kaltwasser und

    Zur Rechtmäßigkeit der mit der Klage angefochtenen Ordnungsverfügung, soweit der Beklagte damit das Bereithalten einer Handwaschgelegenheit im Schankbereich fordert, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 13 B 1216/08 -, juris, Ausführungen gemacht, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.
  • VG Düsseldorf, 16.05.2018 - 16 K 3571/17

    Lebensmittelrecht

    vgl. OVG Münster, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 13 B 1216/08 -, juris Rn. 14; VG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2011 - 14 A 91.08 -, juris Rn. 24.
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