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   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 13 B 1659/10   

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https://dejure.org/2011,7254
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 13 B 1659/10 (https://dejure.org/2011,7254)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.08.2011 - 13 B 1659/10 (https://dejure.org/2011,7254)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. August 2011 - 13 B 1659/10 (https://dejure.org/2011,7254)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    "Medizinische Fußpflege" ausschließlich für Podologen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungsverfügung zur Unterlassung der Werbung mit der Wortkombination 'medizinische' Fußpflege; Werbung mit der Wortkombination 'medizinische' Fußpflege als irreführende Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Medizinische Fußpflege" ist Podologen vorbehalten: Masseur, der hierfür wirbt, handelt wettbewerbswidrig

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 864
  • DVBl 2011, 1316
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Naumburg, 04.03.2004 - 7 U (Hs) 58/03
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 13 B 1659/10
    vgl. OLG S.-A., Urteil vom 4. März 2004 - 7 U (Hs) 58/03 -, juris.

    Dies hat in Auseinandersetzung mit anderen Gerichtsentscheidungen (z. B. OLG S.-A., Urteil vom 4. März 2004 - 7 U (Hs) 58/03 -, a. a. O.) Folgendes ausgeführt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2003 - 13 B 290/03

    Führung der Berufsbezeichnung "Podologin" und "Medizinische Fußpflegerin" ;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 13 B 1659/10
    Da dies eine entsprechende Ausbildung nach den Kriterien der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen voraussetzt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2003 - 13 B 290/03 -, juris, wird der verständige Patient getäuscht, wenn - wie das beim Antragsteller der Fall ist - der Tätigkeitsbereich der medizinischen Fußpflege weiterhin beworben wird, obwohl Übergangsbestimmungen vom Behandler nicht genutzt wurden und der höhere Behandlungsstandard objektiv nicht nachgewiesen wurde.
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 13 B 1659/10
    Das gilt unabhängig davon, ob nicht durch die Kombination von Bezeichnungsschutz und korrespondierender Berufsausübung sogar rechtliche Tatsachen geschaffen worden sein könnten (vgl. BVerfG NJW 2003, 41 -Altenpflegegesetz -Rdn. 253 ff. bei juris), die den nunmehr faktischen Tatsachen entsprechen.
  • VG Köln, 14.02.2012 - 7 K 4747/10

    Berechtigung zur Erbringung von Leistungen im Bereich der medizinischen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 13 B 1659/10
    Der Antrag des Antragstellers auf Wiederher-stellung/Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (VG Köln - 7 K 4747/10 -) gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 16. Juli 2010 wird abgelehnt.
  • VG Köln, 14.02.2012 - 7 K 4747/10

    Rechtmäßigkeit der Werbung eines Masseurs und medizinischen Bademeisters mit

    Mit Beschluss vom 02.08.2011 - 13 B 1659/10 - hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen den Antrag des Klägers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage abgelehnt.

    vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.08.2011 - 13 B 1659/10 -, Rn. 5 f., juris.

    An dieser Rechtsauffassung hält das Gericht auch vor dem Hintergrund der Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 02.08.2011 - 13 B 1659/10 - fest.

    Augenscheinlich eine überdurchschnittlich informierte Personengruppe als angesprochenen Adressatenkreis zugrunde legend indes: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.08.2011 - 13 B 1659/10 -, Rn. 8 ff., juris; OLG Hamm, Urteil vom 03.02.2011 - 4 U 160/10, I-4 U 160/10 -, Rn. 34 ff., juris.

    So auch OLG Frankfurt, Urteil vom 07.06.2005 - 14 U 198/04 -, Rn. 28, juris; OLG Naumburg, Urteil vom 04.03.2004 - 7 U (Hs) 58/03 -, Rn. 13, juris; LG Münster, Urteil vom 08.07.2010 - 24 O 27/10 -, Rn. 18 ff., juris; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.08.2011 - 13 B 1659/10 -, Rn. 10 ff., juris; OLG Hamm, Urteil vom 03.02.2011 - 4 U 160/10, I-4 U 160/10 -, Rn. 35 ff., juris; LG Köln, Urteil vom 25.09.2003 - 31 O 424/03 -, Rn. 21, juris.

    Selbst wenn man mit dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen als angesprochenen Adressatenkreis eine Personengruppe unterstellen wollte, die über den durch das Podologengesetz eingeführten Ausbildungsberuf des "Podologen" bzw. "Medizinischen Fußpflegers" und über die bestehenden Übergangsbestimmungen und -zeiten, informiert ist, so OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.08.2011 - 13 B 1659/10 -, Rn. 10, 15, juris, ist eine Irreführung durch die Tätigkeitsbezeichnung "medizinische Fußpflege" nicht ersichtlich.

    Das Gericht hat die Berufung zugelassen, da das Urteil gemäß § 124a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO hinsichtlich einer Irreführung durch die Tätigkeitsbezeichnung "medizinische Fußpflege" vom Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 02.08.2011 - 13 B 1659/10 - abweicht und auf dieser Abweichung beruht.

  • VGH Bayern, 24.08.2011 - 7 B 10.2678

    Verwendung des Zertifikats "med. Fußpflege"

    Bei verständiger Würdigung kann durch den Zusatz "med." bei Personen, die sich einer Fußpflegebehandlung unterziehen wollen, der Eindruck entstehen, dass weitergehende Leistungen als nur kosmetische Fußpflege erbracht werden und hierfür nicht nur ein Kurzlehrgang absolviert, sondern eine qualifizierte Ausbildung abgeleistet wurde (vgl. auch OVG NRW vom 2.8.2011 Az. 13 B 1659/10 und OLG Hamm vom 3.2.2011 Az. I-4 U 160/10 ).

    Beides liegt mit der nach dem Podologengesetz geschützten Berufsbezeichnung so eng beieinander, dass für den Verkehr der Schluss auf die geschützte und erlaubnispflichtige Berufsbezeichnung naheliegt (vgl. auch LG Köln vom 25.9.2003 Az. 31 O 424/03 RdNr. 21 und OVG NRW vom 2.8.2011 a.a.O.).

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