Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.1997 - 13 B 2280/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8076
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.1997 - 13 B 2280/96 (https://dejure.org/1997,8076)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.01.1997 - 13 B 2280/96 (https://dejure.org/1997,8076)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Januar 1997 - 13 B 2280/96 (https://dejure.org/1997,8076)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,8076) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.11.1994 - 3 C 2.93

    Arzneimittel - Begriffsbestimmung - Therapeutische Wirksamkeit - Therapeutischer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.1997 - 13 B 2280/96
    Zugleich liegt ein Arzneimittel nach Bezeichnung iSd Art. 1 Nr. 2 Abs. 1 der Richtlinie 65/65/EWG des Rates vom 26. Januar 1965, Abl. 369/76, geändert durch Richtlinie 89/341/EWG vom 3. Mai 1989, Abl. L 1427/11, (ArzneimittelRL) vor - vgl. zu der objektiven Zweckbestimmung und zu dem Begriff "Arzneimittel nach Bezeichnung" BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 3 C 2.93 -, BVerwGE 97, 132 m. w. N. -.
  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 209/92

    Knoblauchkapseln

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.1997 - 13 B 2280/96
    Es kommt daher nicht allein auf das hier streitige Produkt, sondern auch auf die Beurteilung der Gattung an - vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1995 - I ZR 209/92 -, Lindenmaier- Möhring, UWG § 1 Nr. 678 m.w.N. zu § 2 AMG iVm. § 1 LMBG und Urteil des Senats vom 21. Juni 1992 - 13 A 1362/94 -, LRE Band 32, 308 -.
  • BVerwG, 29.02.1996 - 9 B 109.96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.1997 - 13 B 2280/96
    Die Interessen des Beigeladenen sind zur Zeit dadurch gekennzeichnet, daß ihm die Herstellung und das Inverkehrbringen der in Rede stehenden Sättigungskapseln von der für ihn örtlich zuständigen Behörde vollziehbar untersagt worden sind und das Verwaltungsgericht S. den Aussetzungsantrag des Beigeladenen durch Beschluß vom 15. Oktober 1996 - 9 B 109/96 - abgelehnt hat, so daß in dem vorliegenden Verfahren nur das nach der bestehenden rechtlichen Situation in bezug auf die an die Antragstellerin gerichtete Ordnungsverfügung gegebene Interesse berücksichtigungsfähig ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.1995 - 13 A 1362/94

    Feststellung der Verkehrsauffassung; Objektive Gsichtspunkte; Knoblauch- Kapseln;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.1997 - 13 B 2280/96
    Es kommt daher nicht allein auf das hier streitige Produkt, sondern auch auf die Beurteilung der Gattung an - vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1995 - I ZR 209/92 -, Lindenmaier- Möhring, UWG § 1 Nr. 678 m.w.N. zu § 2 AMG iVm. § 1 LMBG und Urteil des Senats vom 21. Juni 1992 - 13 A 1362/94 -, LRE Band 32, 308 -.
  • OLG Stuttgart, 03.05.1996 - 2 U 8/96

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.1997 - 13 B 2280/96
    Dies verkennt das OLG Stuttgart - vgl. Urteil vom 3. Mai 1996 - 2 K 8/96 -, WRP 1996, 941 -, dessen Aussage, daß die Kapselform § 1 Abs. 3 NährwertkennzeichenVO entspreche, im übrigen nicht nachvollziehbar ist.
  • EuGH, 21.03.1991 - 369/88

    Strafverfahren gegen Delattre

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.1997 - 13 B 2280/96
    Deshalb hätten die nationalen Behörden - unter gerichtlicher Kontrolle - festzustellen, ob ein Erzeugnis, das in dieser Weise - hier also als Sättigungskapseln - bezeichnet werde, unter Berücksichtigung seiner Zusammensetzung, der Risiken, die mit seinem längeren Gebrauch verbunden sein können, seiner Nebenwirkungen "und - allgemeiner gesagt - seiner sämtlichen Merkmale" ein Arzneimittel darstelle - vgl. EuGH, Urteil vom 21. März 1991 - Rs. C-369/88 -, LRE Band 28, S. 3, 11, 12 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2000 - 9 S 188/00

    Abgrenzung Lebensmittel - Arzneimittel

    Das ist auch bei Schlankheitsmitteln anerkannt: Diese sind nur dann als Lebensmittel anzusehen, wenn sie selbst Nährstoffe enthalten, mit denen sich der Verbraucher zumindest teilweise - kalorienarm - ernährt, nicht aber wenn sie ausschließlich oder fast ausschließlich aus unverdaulichen Füll- oder Quellstoffen bestehen und dem Körper eine Sättigung nur vortäuschen sollen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 02.01.1997 - 13 B 2280/96 -, LRE 34, 286 = ZLR 1997, 352 = NWVBl. 1997, 391; Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, § 2 AMG Rdnr. 83 a).
  • VG Köln, 27.02.2002 - 9 K 5765/97

    Lebensmittelrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen des Vertriebs von in den

    vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 21. Juli 1995, a. a. O., sowie Beschlüsse vom 02. Januar 1997 - 13 B 2280/96 - und 22. August 2001 - a. a. O. -.
  • VG Köln, 27.02.2002 - 9 K 7932/97

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ablehnung der Erteilung einer begehrten

    vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 21. Juli 1995, a. a. O., sowie Beschlüsse vom 02. Januar 1997 - 13 B 2280/96 - und 22. August 2001 - a. a. O. -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht