Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2004 - 13 B 337/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20182
OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2004 - 13 B 337/04 (https://dejure.org/2004,20182)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.06.2004 - 13 B 337/04 (https://dejure.org/2004,20182)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 13 B 337/04 (https://dejure.org/2004,20182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,20182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2003 - 13 A 1499/01

    Isolierte Anfechtbarkeit nicht zuerkannter höherer Entgeltbeträge im Rahmen der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2004 - 13 B 337/04
    Im Übrigen ist die Konstellation des von der Antragsgegnerin und der Beigeladenen angeführten Senatsbeschlusses vom 1. August 2003 - 13 A 1499/01 - mit derjenigen des vorliegenden Falls insofern nicht vergleichbar, als dort die Aufhebung einer "nicht erfolgten Festsetzung" eines den zuerkannten Entgeltbetrag unbeziffert überschießenden Betrags begehrt war.
  • VG Köln, 11.11.2004 - 1 K 9883/03

    Genehmigung von Entgelten für Zusammenschaltungsleistungen; Maßgeblichkeit der

    Die Beschwerde gegen diesen Beschluss hat das OVG Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Beschluss vom 3. Juni 2004 (Az. 13 B 337/04) zurückgewiesen.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Juni 2004 a.a.O., S. 5 - 6 des Beschlussabdrucks.

    Es ist im Gegenteil dann nicht einzusehen, weshalb nur die Entgelte der Klägerin nicht jedoch die Entgelte der Beigeladenen an Effizienzgesichtspunkten zu messen sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Juni 2004 a.a.O. S. 4 des Beschlussabdrucks.

  • BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1393/10

    Unzureichende Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) einer

    Insbesondere hat die Beschwerdeführerin sich nicht damit auseinandergesetzt, dass sowohl das über die angegriffene Streitwertfestsetzung entscheidende Verwaltungsgericht als auch andere Verwaltungsgerichte den Streitwert bei Anträgen auf Erhöhung reziproker Entgelte sowie auf Genehmigung nicht reziproker Entgelte ebenfalls ausschließlich nach dem wirtschaftlichen Interesse des jeweiligen Antragstellers bemessen haben (vgl. VG Köln, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 1 L 3169/03 -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 3. Juni 2004 - 13 B 351/04, 13 B 337/04 -, juris; ferner VG Köln, Beschluss vom 6. Januar 2010 - 1 L 1576/09 -, juris).
  • VG Köln, 27.10.2010 - 21 K 3211/04

    BK 4b-04-004/E 21.01.04 Entgelt Entgelte Grundangebot ICA IC+25%-Formel

    Siehe OVG NRW, Beschluss vom 3. Juni 2004 - 13 B 337/04 - ; VG Köln, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 1 L 3152/03 - ; VG Köln, Urteil vom 11. November 2004 - 1 K 9883/03 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2003 - 6 C 17.02 -, BVerwGE 118, 226 ff. ; OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2001 - 13 A 2940/00 -, CR 2002, 192 ff. ; OVG NRW, Beschluss vom 3. Juni 2004 - 13 B 337/04 - , VG Köln, Urteil vom 11. November 2004 - 1 K 9883/03 - .

  • VG Köln, 11.04.2005 - 1 L 277/05

    Entgelte für Zusammenschaltung II

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 03.Juni 2004 - 13 B 337/04 - (sog. reziproke Entgelte).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht