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   BSG, 16.10.1997 - 13 BJ 21/96   

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https://dejure.org/1997,18822
BSG, 16.10.1997 - 13 BJ 21/96 (https://dejure.org/1997,18822)
BSG, Entscheidung vom 16.10.1997 - 13 BJ 21/96 (https://dejure.org/1997,18822)
BSG, Entscheidung vom 16. Oktober 1997 - 13 BJ 21/96 (https://dejure.org/1997,18822)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf höhere Altersrente - Ungekürzte Anrechnung einer in Rumänien zurückgelegten Beitragszeit - Nachweis kontra Glaubhaftmachung von Beitragszeiten - Beweiswert einer "Advertina" (eine Art Arbeitsbescheinigung) - Nichtzulassungsbeschwerde wegen der ...

  • Judicialis

    SGG § 160a Abs 2 Satz 3; ; SGG § 160 Abs 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.03.1964 - 1 RA 216/62

    Nachweis der Beschäftigungszeiten durch jedes Beweismittel - Nachgewiesene

    Auszug aus BSG, 16.10.1997 - 13 BJ 21/96
    Die grundlegende Bedeutung folge weiter auch daraus, daß das BSG in seinem Urteil vom 17. März 1964 (BSGE 20, 255) ausgeführt habe, für den Nachweis von Beschäftigungszeiten nach § 16 FRG seien Urkunden, insbesondere Arbeitsbescheinigungen, die anhand von Geschäftsbüchern, Gehaltsabrechnungen usw ausgestellt worden seien, allgemein ein besonders geeignetes Beweismittel.

    Soweit sich der Kläger zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung auch auf das Urteil des BSG vom 17. März 1964 (BSGE 20, 255) bezieht und offenbar die Ansicht vertritt, das Berufungsurteil sei den darin aufgestellten Kriterien für den Nachweis von Versicherungszeiten nicht gerecht geworden, könnte er auch den Zulassungsgrund der Divergenz geltend machen.

    Zwar zitiert er ordnungsgemäß eine Entscheidung des BSG (BSGE 20, 255), versäumt es jedoch, abstrakte Rechtssätze aus diesem Urteil solchen aus dem angefochtenen Urteil gegenüberzustellen und darzulegen, worin die behauptete Abweichung zu sehen sei.

  • BSG, 24.07.1980 - 5 RJ 38/79
    Auszug aus BSG, 16.10.1997 - 13 BJ 21/96
    Derartige Lohn listen habe bereits das Bayerische LSG in seinem Urteil vom 20. Februar 1979 - L 5 Ar 1/78 -, bestätigt vom BSG durch Urteil vom 24. Juli 1989 - 5 RJ 38/79 -, für den Nachweis von Beitragszeiten nach § 15 FRG als ausreichend angesehen.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 10 R 3611/15

    Höhe der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung an Berechtigte im Ausland

    Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 FRG stehen bei Vertriebenen wie dem Kläger Beitragszeiten, die bei einem nicht deutschen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt sind, den nach Bundesrecht zurückgelegten Beitragszeiten grundsätzlich gleich, wobei unter Beitragszeiten i.S.d. § 15 FRG nur solche Zeiten fallen, für die Beiträge zur (nichtdeutschen) Rentenversicherung zu entrichten waren (und damit namentlich keine Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit oder sonstigen Arbeitsunterbrechung, s. nur BSG, Beschluss vom 16.10.1997, 13 BJ 21/96 in juris, Rdnr. 13); nach § 22 Abs. 3 FRG sind für Beitrags- oder Beschäftigungszeiten, die nicht nachgewiesen sind, die gemäß § 22 Abs. 1 FRG ermittelten Entgeltpunkte im Übrigen um ein Sechstel gekürzt.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2016 - L 10 R 4174/15

    Nachweis von nach dem FRG zu berücksichtigenden Beitragszeiten -

    Unter § 15 FRG fallen dabei nur solche Zeiten, für die Beiträge zur (nicht deutschen) Rentenversicherung zu entrichten waren, in R. also keine Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit oder sonstigen Arbeitsunterbrechung (u.a. BSG, Beschluss vom 16.10.1997, 13 BJ 21/96).
  • BSG, 01.03.2010 - B 5 R 484/09 B
    So hat der 11. Senat in seinem Urteil vom 9.11.1982 (SozR 5050 § 15 Nr. 23) zu rumänischen Arbeitgeberauskünften entschieden, dass mit ihnen Beitragszeiten iS des § 15 FRG nur nachgewiesen werden können, wenn sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit oder sonstigen Arbeitsunterbrechung ohne Beitragsentrichtung enthalten (vgl dazu auch BSG, Beschluss vom 16.10.1997 - 13 BJ 21/96, juris RdNr 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2004 - L 10/2 RI 1/02
    Für die Annahme einer lückenlosen Beitragsentrichtung oder eines lückenlo-sen Beschäftigungsverhältnisses ist daher mindestens vorauszusetzen, dass der Nachweis erbracht wird, dass die Ausübung der Arbeit nicht durch Zeiten der Ar-beitsunfähigkeit unterbrochen worden ist (vgl. dazu etwa auch BSG, Urteil vom 9. November 1982, Az.: 11 RA 64/81, SozR 5050 § 15 Nr. 23; Beschluss vom 16. Oktober 1997, Az.: 13 BJ 21/96).
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