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   AG Heilbronn, 10.08.2007 - 13 C 1458/06   

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https://dejure.org/2007,67380
AG Heilbronn, 10.08.2007 - 13 C 1458/06 (https://dejure.org/2007,67380)
AG Heilbronn, Entscheidung vom 10.08.2007 - 13 C 1458/06 (https://dejure.org/2007,67380)
AG Heilbronn, Entscheidung vom 10. August 2007 - 13 C 1458/06 (https://dejure.org/2007,67380)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 28 U 164/05

    Autokauf - Kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus AG Heilbronn, 10.08.2007 - 13 C 1458/06
    Zwar trifft es zu, dass nach überwiegender Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung gegen den Nutzungswillen spricht, wenn der Geschädigte eine geraume Zeit nach dem Unfall auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges verzichtet und weder ein beschädigtes Fahrzeug reparieren lässt noch eine Ersatzbeschaffung vornimmt (vgl.u.a. OLG Hamm vom 23.02.2006, Az.: 28 U 164/05 ; AG Lingen vom 30.05.2005, Az.: 12 C 94/05 ); AG Leipzig vom 24.05.2002, Az.: 49 C 1061/02 - zit. nach juris).
  • LG Würzburg, 23.05.2000 - 11 O 557/99
    Auszug aus AG Heilbronn, 10.08.2007 - 13 C 1458/06
    Daher ist er gehalten, bis zur Verwertung eine gewisse Zeit zuzuwarten, damit die Versicherung ein Restwertangebot unterbreiten kann (u.a. LG Würzburg vom 23.05.2000, Az.: 11 O 557/99 - zit. nach juris).
  • LG Mannheim, 16.06.2005 - 11 O 79/05

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Berücksichtigung der Umsatzsteuer bei

    Auszug aus AG Heilbronn, 10.08.2007 - 13 C 1458/06
    Hierfür sind zwar in der Regel 10 Tage als Wartefrist anzusetzen (vgl. LG Mannheim vom 16.06.2005, Az.: 11 O 79/05 - zit. nach juris), allerdings braucht sich der Geschädigte in dieser Zeit nicht um die Verwertung zu kümmern, solange der Versicherer ihn nicht über die endgültige Schadensabwicklung in Kenntnis setzt ( LG Wuppertal vom 27.08.1991, Az.: 16 O 129/91 - zit. nach juris).
  • AG Berlin-Mitte, 06.02.2004 - 109 C 3392/03
    Auszug aus AG Heilbronn, 10.08.2007 - 13 C 1458/06
    Diese Zeitspanne ist auch entgegen der Auffassung der Beklagten für die Beschaffung eines Gebrauchtwagens anzusetzen (u.a. AG Berlin-Mitte vom 06.02.2004, Az.: 109 C 3392/03 - zit. nach juris).
  • AG Lingen, 30.05.2005 - 12 C 94/05

    Nutzungsausfall - Entschädigung bei späterer Ersatzbeschaffung

    Auszug aus AG Heilbronn, 10.08.2007 - 13 C 1458/06
    Zwar trifft es zu, dass nach überwiegender Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung gegen den Nutzungswillen spricht, wenn der Geschädigte eine geraume Zeit nach dem Unfall auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges verzichtet und weder ein beschädigtes Fahrzeug reparieren lässt noch eine Ersatzbeschaffung vornimmt (vgl.u.a. OLG Hamm vom 23.02.2006, Az.: 28 U 164/05 ; AG Lingen vom 30.05.2005, Az.: 12 C 94/05 ); AG Leipzig vom 24.05.2002, Az.: 49 C 1061/02 - zit. nach juris).
  • LG Wuppertal, 27.08.1991 - 16 O 129/91
    Auszug aus AG Heilbronn, 10.08.2007 - 13 C 1458/06
    Hierfür sind zwar in der Regel 10 Tage als Wartefrist anzusetzen (vgl. LG Mannheim vom 16.06.2005, Az.: 11 O 79/05 - zit. nach juris), allerdings braucht sich der Geschädigte in dieser Zeit nicht um die Verwertung zu kümmern, solange der Versicherer ihn nicht über die endgültige Schadensabwicklung in Kenntnis setzt ( LG Wuppertal vom 27.08.1991, Az.: 16 O 129/91 - zit. nach juris).
  • AG Berlin-Mitte, 03.05.2006 - 110 C 3355/05

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung bei

    Auszug aus AG Heilbronn, 10.08.2007 - 13 C 1458/06
    Durch die Mitbenutzung eines anderen Fahrzeuges hat die Klägerin aber hinreichend dokumentiert, dass sie bzw. ihr Sohn auf die Benutzung eines Fahrzeuges angewiesen sind und ein Nutzungswille besteht (vgl. AG Berlin-Mitte vom 03.05.2006, Az.: 110 C 3355/05 - zit nach juris).
  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus AG Heilbronn, 10.08.2007 - 13 C 1458/06
    Obwohl das klägerische Fahrzeug in der Tabelle nicht mehr aufgeführt ist, ist es vorliegend angezeigt, die letzte Tabellenstufe in Ansatz zu bringen, da lediglich das Alter und die Laufleistung als wesentlichen Kriterien maßgeblich sind (vgl. BGH vom 23.11.2004, Az.: VI ZR 357/03 - zit. nach juris).
  • AG Leipzig, 24.05.2002 - 49 C 1061/02
    Auszug aus AG Heilbronn, 10.08.2007 - 13 C 1458/06
    Zwar trifft es zu, dass nach überwiegender Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung gegen den Nutzungswillen spricht, wenn der Geschädigte eine geraume Zeit nach dem Unfall auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges verzichtet und weder ein beschädigtes Fahrzeug reparieren lässt noch eine Ersatzbeschaffung vornimmt (vgl.u.a. OLG Hamm vom 23.02.2006, Az.: 28 U 164/05 ; AG Lingen vom 30.05.2005, Az.: 12 C 94/05 ); AG Leipzig vom 24.05.2002, Az.: 49 C 1061/02 - zit. nach juris).
  • OLG München, 27.05.2020 - 10 U 6795/19

    Voraussetzungen für die Nutzungsentschädigung - Nutzungswille bei längerer Zeit

    Zudem kann von einem fortbestehenden Nutzungswillen ausgegangen, mithin die Vermutung widerlegt werden, wenn der Geschädigte - wie vorliegend (sh. unten) - konkret nachweisen kann, dass die finanziellen Mittel für eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung fehlen (vgl. dazu AG Heilbronn, Urt. v. 10.08.2007 - 13 C 1458/06 - jurisPR-VerkR 9/2008 Anm. 2, Wenker).
  • OLG München, 11.05.2022 - 10 U 2165/21

    Erschütterung des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Zwar ist dem Erstgericht zuzugeben, dass von einem fortbestehenden Nutzungswillen ausgegangen, mithin die Vermutung widerlegt werden kann, wenn der Geschädigte konkret nachweisen kann, dass die finanziellen Mittel für eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung fehlen (vgl. dazu AG Heilbronn, Urt. v. 10.08.2007 - 13 C 1458/06 - jurisPR-VerkR 9/2008 Anm. 2, Wenker).
  • OLG München, 27.05.2020 - 6 O 16/74

    Nutzungsausfall: Fehlen der finanziellen Mittel für Reparatur

    Zudem kann von einem fortbestehenden Nutzungswillen ausgegangen, mithin die Vermutung widerlegt werden, wenn der Geschädigte - wie vorliegend (sh. unten) - konkret nachweisen kann, dass die finanziellen Mittel für eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung fehlen (vgl. dazu AG Heilbronn, Urt. v. 10.08.2007 - 13 C 1458/06 - jurisPR-VerkR 9/2008 Anm. 2, Wenker).
  • AG Essen, 13.01.2016 - 20 C 254/15

    Verkehrsunfall - Kollision eines Linksabbiegers mit einem Geradeausfahrenden

    Zwar kann die aus dem längeren Zuwarten mit der Ersatzanschaffung erwachsende tatsächliche Vermutung gegen den Nutzungswillen des Klägers widerlegt werden, wenn dieser dargelegt, dass eine Ersatzbeschaffung bislang nur deswegen unterblieben ist, weil die notwendigen finanziellen Mittel hierzu fehlten (vgl. AG Heilbronn, Urteil v. 10.08.2007, Az. 13 C 1458/06; AG Mettmann, Urteil v. 02.04.2012, Az. 21 C 175/11).
  • AG Staufen, 23.07.2019 - 2 C 396/18

    Verkehrsunfall - Schadensersatzanspruch bei Totalschaden

    Nutzungsausfall kann im Totalschadensfall auch bei fehlender Neuanschaffung beansprucht werden, wenn der Geschädigte darlegt, dass ihm die finanziellen Mittel für eine Ersatzbeschaffung fehlen (LG Kaiserslautern 14.6.13 - 3 O 837/12 - AG Heilbronn 10.8.07 - 13 C 1458/06 - AG Mettmann 2.4.12 - 21 C 175/11).
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