Rechtsprechung
   AG Rheinberg, 19.01.2009 - 13 C 153/08   

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung für ein beschädigtes Motorrad, wenn es sich bei diesem nur um ein Spaßfahrzeug handelt




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Wird zitiert von ... (2)  

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2008 - 13 C 179/08  
    Die Anhörungsrügen der Antragsteller gegen den Beschluss des Senats vom 8. Mai 2008 - 13 C 151/08 und 13 C 153/08 - werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LG Köln, 01.02.2011 - 9 S 378/10  

    Kein Nutzungsausfall für Krad bei Besitz eines Zweitfahrzeugs - keine fühlbare

    Soweit dem Geschädigten für seine alltägliche Lebensführung ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht und der Einsatz dieses Ersatzfahrzeuges zumutbar ist, scheidet ein Ersatzanspruch daher aus (so auch OLG Frankfurt, Urt. v. 08.07.2009 - 1 U 300/08; LG Karlsruhe, Urt. v. 01.08.2008 - 3 O 381/07; im Ansatz auch AG Rheinberg, Urt. v. 19.01.2009 - 13 C 153/08; vgl. auch Schiemann, in: Staudinger, BGB, 2005, § 251 Rn. 80; Knerr, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 25. Aufl., 1. Teil, 3. Kap. Ziff. 12 Rn. 97).
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