Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2004

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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2004 - 13 C 20/04 ua   

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Wird zitiert von ... (70)  

  • VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 396/04  

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Ulm zum Wintersemester

    Eine derartige, durch haushaltsplanmäßige Stellenvorgaben implizierte Bindung ist bei Drittmittelbediensteten hingegen nicht anzunehmen (vgl. etwa auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 14.05.2004 - 13 C 1283/04 - und vom 28.04.2004 - 13 C 20/04 -, KMK-HSchR/NF, 41 C Nr. 42).

    Auch für den Fall, dass Drittmittelbeschäftigte - zweckwidrig - tatsächlich im Pflichtstoffbereich Lehrtätigkeiten verrichten sollten, würde eine Berücksichtigung im Rahmen des § 10 KapVO VII an dessen Satz 3 in wiederum entsprechender Anwendung scheitern (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2004 - 13 C 20/04 -, KMK-HSchR/NF, 41 C Nr. 42).

    Wenn das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 28.05.2004 - 13 C 20/04 -, KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 42) demgegenüber generell ausführt, eine Gruppengröße von g = 180 für Vorlesungen sei mit dem Kapazitätserschöpfungsgebot vereinbar und überschreite nicht die Willkürgrenze, so mag dies für die dort vorgenommene Eigenanteilsbildung möglicherweise zutreffen.

    Die normative Festsetzung der Zulassungszahl, die vor Beginn des Berechnungszeitraum liegt, ist nur aus einer ex-ante-Sicht möglich, die lediglich eine vorgreifende curricularmäßige Erfassung der künftigen Ausgestaltung der vorklinischen Ausbildung durch die verantwortlichen Lehrkräfte ermöglicht, sodass eine "spitze" Überprüfung des in die Kapazitätsberechnung eingestellten Lehrnachfragewertes anhand der später eingetretenen diesbezüglichen Hochschulwirklichkeit und seine Beanstandung allein aus ex-post-Sicht gewissen Schwierigkeiten begegnet (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.05.2004 - 13 C 20/04 -, insoweit nicht abgedruckt in KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 42).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2004 - 13 C 815/04  
    vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 13 C 20/04 u.a. - betr.

    vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 13 C 20/04 u.a. - betr.

    Zweitstudenten sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, vgl. hierzu Beschluss vom 28. Mai 2004 - 13 C 20/04 u. a. - betr.

    vgl. hierzu auch OVG NRW, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 13 C 20/04 u. a. - betr.

  • VG Gelsenkirchen, 12.05.2006 - 4 Nc 452/05  

    Nc; Numerus Clausus; Kapazität; Medizin; Wintersemester 2005/06

    vgl. zu Drittmittelbediensteten OVG NRW, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 13 C 20/04 - m.w.N.

    Insoweit war der aus Drittmitteln finanzierte Anteil der Stelle nicht lehrdeputatserhöhend zu berücksichtigen, vgl. zu Drittmittelbediensteten OVG NRW, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 13 C 20/04 - m.w.N.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Juli 2004 - 13 C 1302/04 u.a. - und vom 28 Mai 2004 - 13 C 20/04 -.

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