Rechtsprechung
AG St. Wendel, 15.09.2019 - 13 C 260/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,58846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG St. Wendel, 15.09.2019 - 13 C 260/19
- LG Saarbrücken, 30.12.2019 - 13 S 168/19
Wird zitiert von ...
- LG Saarbrücken, 30.12.2019 - 13 S 168/19
Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung bei …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts St. Wendel vom 15.09.2019 - 13 C 260/19 (05) abgeändert und die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld von 200 ? nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.10.2018 sowie einen weiteren Betrag von 435 ? nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.01.2019 und vorgerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von restlichen 147, 56 ? nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.03.2019 zu zahlen.