Rechtsprechung
AG Lünen, 08.11.1994 - 13 C 289/94 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Das Risiko unbillig überhöhter Sachverständigen-Kosten trägt der Schädiger, nicht der Geschädigte
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Das Risiko überhöhter Sachverständigen-Kosten trägt der Schädiger, nicht der Geschädigte