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   AG Erding, 20.03.2017 - 13 C 3778/16   

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https://dejure.org/2017,8380
AG Erding, 20.03.2017 - 13 C 3778/16 (https://dejure.org/2017,8380)
AG Erding, Entscheidung vom 20.03.2017 - 13 C 3778/16 (https://dejure.org/2017,8380)
AG Erding, Entscheidung vom 20. März 2017 - 13 C 3778/16 (https://dejure.org/2017,8380)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VO (EU) Nr. 261/2004 Art. 5 Abs. 1 lit. c, Abs. 3, Art. 7 Abs. 1 lit. a; BGB § 280 Abs. 2, § 286, § 288
    Kein Wegfall der Leistungsplicht bei massenhafter Krankmeldung von Crewmitgliedern einer Fluggesellschaft im Wege eines "wilden Streiks"

  • reise-recht-wiki.de

    "Wilder Streik" der Mitarbeiter eines Luftfahrtunternehmens

  • rewis.io

    Kein Wegfall der Leistungsplicht bei massenhafter Krankmeldung von Crewmitgliedern einer Fluggesellschaft im Wege eines "wilden Streiks"

  • ra.de
  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wilder Streik bei TUIfly ist weder außergewöhnlicher Umstand noch sind alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 138/11

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung

    Auszug aus AG Erding, 20.03.2017 - 13 C 3778/16
    a) Zwar handelt es sich bei einem Streik - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofsgrundsätzlich um einen außergewöhnlichen Umstand i.S.d. Art. 5 Abs. 3 EG-VO 261/2004 (BGH, NJW 2013, 374 ff.).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten lassen auch die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 21.08.2012, Az. X ZR 138/11, Rz. 20 (BGH, a.a.O.) nicht darauf schließen, dass ein "wilder Streik" wie ein "normaler" Streik zu werten ist.

  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus AG Erding, 20.03.2017 - 13 C 3778/16
    Eine Exkulpation der Beklagten im gegenständlichen Fall widerspräche dem vom Verordnungsgeber intendierten hohen Schutzniveau der Fluggasrechtverordnung, deren Zweck es gerade ist Fluggäste vor dem "Ärgernis" grundsätzlich vermeidbarer Annullierungen zu schützen (vgl. EuGH, NJW 2006, 351 ff.).
  • BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12

    Vogelschlag begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne der

    Auszug aus AG Erding, 20.03.2017 - 13 C 3778/16
    Der Begriff der außergewöhnlichen Umstände i.S.d. Art. 5 Abs. 3 EG-VO 261/2004 ist zwar nicht in der Verordnung definiert, gleichwohl sind hierunter Umstände zu verstehen, die nicht dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entsprechen, sondern außerhalb dessen liegen, was üblicherweise mit dem Ablauf der Personenbeförderung im Luftverkehrs verbunden ist (BGH, Urteil vom 24.09.2013, Az. X ZR 160/12).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus AG Erding, 20.03.2017 - 13 C 3778/16
    Nach Auffassung des EuGH können Umstände dann außergewöhnlich i.S.d. Art. 5 Abs. 3 EG-VO 261/2004 sein, wenn diese nicht im Rahmen der normalen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens aufgetreten sind und von diesem auch nicht beherrschbar waren (EuGH, Urteil vom 22.12.2008, Az. C-549/07, Tz 23).
  • AG Frankfurt/Main, 21.04.2017 - 31 C 3207/16
    Die Arbeitsniederlegung aufgrund Erkrankung ist vielmehr der Risikosphäre der Beklagten zuzuordnen (so auch AG Frankfurt a.M., 03.03.2017 - 31 C 117/17; AG Erding, 20.03.2017 - 13 C 3778/16).

    Diese für organisierte Streiks entwickelten Grundsätze sind nach Auffassung des Gerichts auf sog. "wilde Streiks" in Form von massenhaften Krankmeldungen nicht übertragbar (so auch AG Erding, 20.03.2017 - 13 C 3778/16).

  • AG Frankfurt/Main, 20.04.2017 - 31 C 3207/16

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichs- zahlung / Außergewöhnlicher Umstand /

    Die Arbeitsniederlegung aufgrund Erkrankung ist vielmehr der Risikosphäre der Beklagten zuzuordnen (so auch AG Frankfurt a.M., Urt. v. 3.3.2017 - 31 C 117/17, RRa 2017, 129; AG Erding, Urt. v. 20.3.2017 - 13 C 3778/16).

    Diese für organisierte Streiks entwickelten Grundsätze sind nach Auffassung des Gerichts auf sogenannte "wilde Streiks" in Form von massenhaften Krankmeldungen nicht übertragbar (so auch AG Erding, Urt. v. 20.3.2017 - 13 C 3778/16).

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