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   ArbG München, 30.10.2015 - 13 Ca 3620/15   

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https://dejure.org/2015,55611
ArbG München, 30.10.2015 - 13 Ca 3620/15 (https://dejure.org/2015,55611)
ArbG München, Entscheidung vom 30.10.2015 - 13 Ca 3620/15 (https://dejure.org/2015,55611)
ArbG München, Entscheidung vom 30. Oktober 2015 - 13 Ca 3620/15 (https://dejure.org/2015,55611)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Verfall von Resturlaub des Arbeitnehmers bei erfolgreichem Kündigungsschutzverfahren

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus ArbG München, 30.10.2015 - 13 Ca 3620/15
    Entgegen der Ansicht des Klägers gibt auch die reformierte Rechtsprechung des BAG im Nachgang zu der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Schultz-Hoff (EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - Slg. 2009, I-179) keinen Anlass, § 7 Abs. 3 Satz 1 bis Satz 3 BUrlG zugunsten des Klägers einschränkend anzuwenden (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 13.12.2011, Az.: 9 AZR 420/10).
  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall trotz unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Verzug des

    Auszug aus ArbG München, 30.10.2015 - 13 Ca 3620/15
    Entgegen der Ansicht des Klägers gibt auch die reformierte Rechtsprechung des BAG im Nachgang zu der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Schultz-Hoff (EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - Slg. 2009, I-179) keinen Anlass, § 7 Abs. 3 Satz 1 bis Satz 3 BUrlG zugunsten des Klägers einschränkend anzuwenden (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 13.12.2011, Az.: 9 AZR 420/10).
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 321/16

    Verfall von Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Kündigung

    Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 30. Oktober 2015 - 13 Ca 3620/15 - abgeändert:.
  • LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15

    Urlaub, Verfall, Kündigung

    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München (Az: 13 Ca 3620/15) vom 30.10.2015 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 30.10.2015, Az: 13 Ca 3620/15 wird abgeändert.

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