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   ArbG Düsseldorf, 12.07.2019 - 13 Ca 7384/18   

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ArbG Düsseldorf, 12.07.2019 - 13 Ca 7384/18 (https://dejure.org/2019,19808)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.07.2019 - 13 Ca 7384/18 (https://dejure.org/2019,19808)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juli 2019 - 13 Ca 7384/18 (https://dejure.org/2019,19808)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.10.2017 - 2 AZR 786/16

    Staateninsolvenz - außerordentliche Änderungskündigung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.07.2019 - 13 Ca 7384/18
    Das Bundesarbeitsgericht stellte mit Urteil vom 20. Oktober 2017 (Az. 2 AZR 786/16 (F)) fest, dass die Änderungen der Arbeitsbedingungen im Rahmen der Kündigung vom 9. November 2010 unwirksam sind.

    Auf die Begründung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 20. Oktober 2017- 2 AZR 786/16 (F) Rz. 18, juris), der sich die Kammer anschließt, wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.

    Mit der bei Begründung des Arbeitsverhältnisses vereinbarten Geltung des BAT haben die Parteien konkludent deutsches Recht gewählt (vgl. ausführlich BAG, Urteil vom 20. Oktober 2017- 2 AZR 786/16 (F) Rz. 20 m.w.N, juris).

    Ein "Einfrieren" der Vergütung auf dem Niveau des (letzten) Vergütungstarifvertrags Nr. 35 zum BAT vom 31. Januar 2003 ist nicht erfolgt (BAG, Urteil vom 20. Oktober 2017 - 2 AZR 786/16 (F) -, Rn. 24, juris).

    Sie ist rechtsunwirksam, wie das Bundesarbeitsgericht im vorgenannten Urteil 20. Oktober 2017 (2 AZR 786/16 (F) festgestellt hat.

  • BAG, 20.10.2017 - 2 AZR 783/16

    Staateninsolvenz - Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.07.2019 - 13 Ca 7384/18
    Auch in einer finanziellen Notlage kann der Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung nicht einseitig kürzen (BAG, Urteil vom 20. Oktober 2017 - 2 AZR 783/16 (F), Rn. 26, juris).

    Das deutsche Arbeitsrecht kennt keine Verpflichtung des Arbeitnehmers, aus Rücksicht auf die finanzielle Lage des Arbeitgebers dauerhafte Gehaltskürzungen ohne eine Vertragsänderung hinzunehmen (BAG, Urteil vom 20. Oktober 2017 - 2 AZR 783/16 (F) -, BAGE 160, 364-385, Rn. 27, juris).

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.07.2019 - 13 Ca 7384/18
    Erhebt ein Arbeitnehmer - wie vorliegend - Kündigungsschutzklage, liegt hierin grundsätzlich eine schriftliche Geltendmachung der Ansprüche, die vom Erfolg der Kündigungsschutzklage abhängen (BAG, Urteil vom 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10 -, Rn. 24, juris; BAG Urteil vom 11. Februar 2009 - 5 AZR 168/08 - Rn. 17, juris).
  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 168/08

    Tarifliche Ausschlussklausel - Fristbeginn

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.07.2019 - 13 Ca 7384/18
    Erhebt ein Arbeitnehmer - wie vorliegend - Kündigungsschutzklage, liegt hierin grundsätzlich eine schriftliche Geltendmachung der Ansprüche, die vom Erfolg der Kündigungsschutzklage abhängen (BAG, Urteil vom 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10 -, Rn. 24, juris; BAG Urteil vom 11. Februar 2009 - 5 AZR 168/08 - Rn. 17, juris).
  • LAG Düsseldorf, 12.05.2020 - 14 Sa 521/19

    Anschlussfrist, Änderungsklage

    1.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.07.2019 - Az. 13 Ca 7384/18 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen zu einem geringen Teil abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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