Rechtsprechung
ArbG Nürnberg, 08.08.2007 - 13 Ga 65/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
Lokführerstreik - Untersagung - einstweilige Verfügung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 09.08.2007)
Profil Silja Steindl - Die Arbeitsrichterin, die den Bahnstreik blockiert
- spiegel.de (Pressebericht, 13.08.2007)
Arbeitskämpfe - Aufstand der Zwerge
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitsgericht Nürnberg verbietet vorläufig den Lokführerstreik - Volkswirtschaft drohten immense wirtschaftliche Schäden
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07
Streikrecht der Lokführer
Durch Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 06.08.2007 (7 Ga 15/07) wurde auf Antrag der D R N GmbH sowie auf Antrag der R Deutschland AG und der DB Fernverkehr AG durch das Arbeitsgericht Nürnberg am 08.08.2007 (13 Ga 65/07) sowie erneut durch das Arbeitsgericht Chemnitz mit Beschluss vom 08.08.2007 (7 Ga 16/07) auf Antrag der Verfügungsklägerin zu 2. und des Verfügungsklägers zu 3. des vorliegenden Rechtsstreits Streikmaßnahmen untersagt.In der Widerspruchsverhandlung vor dem Arbeitsgericht Nürnberg (13 Ga 65/07) schlossen die Parteien, nachdem der Verfügungskläger zu 3. des vorliegenden Rechtsstreits und weitere DB-Unternehmen dem dortigen Verfahren beigetreten waren, am 10.08.2007 folgenden Vergleich:.
- ArbG Chemnitz, 05.10.2007 - 7 Ga 26/07
Streit der Deutschen Bahn AG und der Gewerkschaft deutscher Lokomotivführer (GdL) …
Durch Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 06.08.2007 (7 Ga 15/07) wurde auf Antrag der DB Regio Netz GmbH sowie auf Antrag der Railion Deutschland AG und der DB Fernverkehr AG durch das Arbeitsgericht Nürnberg am 08.08.2007 (13 Ga 65/07) sowie erneut durch das Arbeitsgericht Chemnitz mit Beschluss vom 08.08.2007 (7 Ga 16/07) auf Antrag der Verfügungsklägerin zu 2. und des Verfügungsklägers zu 3. des vorliegenden Rechtsstreits Streikmaßnahmen untersagt.In der Widerspruchsverhandlung vor dem Arbeitsgericht Nürnberg (13 Ga 65/07) schlossen die Parteien, nachdem der Verfügungskläger zu 3. des vorliegenden Rechtsstreits und weitere DB-Unternehmen dem dortigen Verfahren beigetreten waren, am 10.08.2007 einen Vergleich, hinsichtlich dessen genauen Wortlautes auf Bl. 329 d.A. Bezug genommen wird.
Eine Rechtswidrigkeit der Streiks aus der unverändert andauernden Weigerung der Verfügungsbeklagten, an gemeinsamen Verhandlungen teilzunehmen, kann jedoch nach dem Vergleichsschluss vor dem Arbeitsgericht Nürnberg (13 Ga 65/07) vom 10.08.2007und der Vereinbarung vom 27.08.2007 über das Ergebnis des Moderationsverfahrens nicht mehr begründet werden.
- ArbG Nürnberg, 16.11.2007 - 13 Ca 5293/07
Bahnstreik - Verweisung der Hauptsache an das Arbeitsgericht Frankfurt/Main
Die Tatsache, dass sich das Arbeitsgericht Nürnberg im einstweiligen Verfügungsverfahren - Beschluss vom 08.08.2007, 13 Ga 65/07 - für zuständig erklärt hat, steht dem nicht entgegen.