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   AG Weißenfels, 26.07.2012 - 13 II 339/12   

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AG Weißenfels, 26.07.2012 - 13 II 339/12 (https://dejure.org/2012,40062)
AG Weißenfels, Entscheidung vom 26.07.2012 - 13 II 339/12 (https://dejure.org/2012,40062)
AG Weißenfels, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - 13 II 339/12 (https://dejure.org/2012,40062)
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  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus AG Weißenfels, 26.07.2012 - 13 II 339/12
    Gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 3 GG darf Bedürftigen die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden [vgl. BVerfGE 9, 124, 130 f.; 10, 264, 270 f.; 22, 83, 86 f.; 51, 295, 302; 63, 380, 394 f.; 67, 245, 248; 78, 104, 117 f.].
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus AG Weißenfels, 26.07.2012 - 13 II 339/12
    Dabei sind Unbemittelte allerdings nur solchen Bemittelten gleichzustellen, die ihre Aussichten vernünftig abwägen und bei ihrer Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigen [vgl. BVerfGE 51, 295, 302; 81, 347, 357; 122, 39, 49 f.; BVerfG, NJW 2009, S. 3417].
  • BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

    Auszug aus AG Weißenfels, 26.07.2012 - 13 II 339/12
    Dabei sind Unbemittelte allerdings nur solchen Bemittelten gleichzustellen, die ihre Aussichten vernünftig abwägen und bei ihrer Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigen [vgl. BVerfGE 51, 295, 302; 81, 347, 357; 122, 39, 49 f.; BVerfG, NJW 2009, S. 3417].
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Auszug aus AG Weißenfels, 26.07.2012 - 13 II 339/12
    Die im gerichtlichen Verfahren auf Rechtsschutzgleichheit zielenden Gewährleistungen des Grundgesetzes gewährleisten im außergerichtlichen Bereich Rechtswahrnehmungsgleichheit [vgl. BVerfGE 122, 39, 50].
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