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   FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1098/08 E, AO   

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FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1098/08 E, AO (https://dejure.org/2011,57285)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.07.2011 - 13 K 1098/08 E, AO (https://dejure.org/2011,57285)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 13 K 1098/08 E, AO (https://dejure.org/2011,57285)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 2530
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1097/08

    Herabsetzung der Einkünfte aus Kapitalvermögen um die vom Finanzamt angesetzten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1098/08
    Insoweit werde auf den Vortrag im Klageverfahren 13 K 1097/08 E Bezug genommen.

    Die Wirkung der Ladung für und gegen den Kläger ging auch nicht dadurch verloren, dass der Bevollmächtigte in der Sitzung vom 28.7.2011 im Verfahren 13 K 1097/08 E mitgeteilt hat, er habe keine Vollmacht des Klägers, in diesem und in dem vorliegenden Verfahren aufzutreten.

    Im Streitfall ist der Entzug des Mandats erstmals am 28.7.2011 durch den Bevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung im Verfahren 13 K 1097/08 E und damit nach Ausfertigung und Zustellung der Ladung angezeigt worden.

    Schließlich brauchte das FG den Termin auch nicht wegen der in der Sitzung vom 28.7.2011 im Verfahren 13 K 1097/08 E angezeigten Aufkündigung des Mandats aufzuheben.

    Diesen Betrag hat der Senat im Verfahren 13 K 1097/08 E als gemeinen Wert im Sinne des § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG angesehen, so dass hiervon die weiteren Abschreibungen vorzunehmen sind.

    Mit Hinweisschreiben vom 21.3.2011 hat der Berichterstatter durch Bezugnahme auf das Hinweisschreiben vom 18.3.2011 im Verfahren 13 K 1097/08 E darauf hingewiesen, dass im Streitfall aus den o.g. Rechtsgründen möglicherweise eine Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht vorzunehmen und eine Prognoserechnung anzustellen ist.

  • BFH, 03.12.1991 - IX R 155/89

    Keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Unterbeteiligten an einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1098/08
    Er muss Vermieter oder Verpächter und damit Träger der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag oder Pachtvertrag sein (vgl. BFH-Urteil vom 3.12.1991 IX R 155/89, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFHE-- 166, 460).

    Für die Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung kommt es nicht entscheidend darauf an, ob der Steuerpflichtige rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Mietobjekts bzw. des Grundstücks ist (vgl. BFH-Urteil vom 3.12.1991 IX R 155/89, BFHE 166, 460).

    Der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer eines Grundstücks wird zwar im Regelfall dessen Vermieter sein; zwingend ist die Verbindung von Eigentum und Vermieterstellung indes nicht (vgl. BFH-Urteil vom 3.12.1991 IX R 155/89, BFHE 166, 460).

    Nicht allein maßgebend für die Zurechnung ist auch, wem letztlich das wirtschaftliche Ergebnis der Vermietung zugute kommt (vgl. BFH-Urteil vom 3.12.1991 IX R 155/89, BFHE 166, 460).

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1098/08
    Die Einkünfteerzielungsabsicht muss dann durch eine Prognose überprüft werden, die den Anforderungen des BFH-Urteils vom 6.11.2001 IX R 97/00 (BStBl II 2002, 726) entspricht.

    Bei seiner Schätzung hat der Senat in Bezug auf die Erhaltungsaufwendungen nicht den Schnitt der in den Jahren 1999 bis 2003 angefallenen Erhaltungsaufwendungen zugrunde gelegt, sondern - entsprechend dem BFH-Urteil vom 6.11.2001 IX R 97/00 (BStBl II 2002, 726) - die Werte lt.

  • BFH, 12.11.2013 - VIII R 1/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 11. 2013 VIII R 36/10 -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1098/08
    Der Senat schließt sich der Rechtsauffassung des FG Münster im Urteil vom 16.12.2010 5 K 3626/03 E (Deutsches Steuerrecht 2011, 303, Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH VIII R 1/11) und des Schleswig-Holsteinischen FG vom 1.6.2011 2 V 35/11 (n.v.) an, wonach die rückwirkende Gesetzesänderung verfassungskonform ist.

    Die Zulassung der Revision erfolgte im Hinblick auf den Ansatz der Erstattungszinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen und das insoweit beim BFH anhängige Revisionsverfahren mit dem Aktenzeichen VIII R 1/11.

  • BFH, 16.05.2002 - IX B 1/02

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; nachträgliche Divergenz

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1098/08
    Kosten BFH für die Verfahren IX B 1/02, IX B 10/02.

    Kosten BFH für die Verfahren IX B 1/02, IX B 10/02.

  • BFH, 16.12.1996 - I B 48/94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1098/08
    Dies gilt umso mehr als der BFH im Normalfall eine Vorbereitungszeit von einem Monat als ausreichend erachtet (vgl. BFH-Beschluss vom 16.12.1996 I B 48/94, BFH/NV 1997, 424).
  • BFH, 15.03.1979 - IV R 174/78

    Bei Vollstreckungsaufschub entstehen Säumniszuschläge; besteht Streit hierüber,

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1098/08
    später zu einem gerichtlichen Verfahren (vgl. BFH-Urteil vom 15.3.1979 IV R 174/78, Bundessteuerblatt --BStBl-- 1979, 429).
  • BFH, 26.04.1983 - VIII R 205/80

    Einkünfte bei Vorbehaltsnießbrauch

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1098/08
    Bei einem solchen Vorbehalt eines Nießbrauchs bleibt die Stellung als Vermieter und damit die Zurechnung der Einkünfte zunächst unberührt (vgl. etwa BFH-Urteil vom 26.4.1983 VIII R 205/80, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 1983, 502).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1098/08
    Durch die Zahlung von Gleichstellungsgeldern könnte es zwar vorliegend zu einem teilentgeltlichen Erwerb des Gebäudes gekommen sein (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 5.7.1990 GrS 4-6/89, BStBl II 1990, 847), so dass insoweit eine neue AfA-Bemessungsgrundlage sowie eine höhere AfA als bislang berücksichtigt anzusetzen wäre.
  • BFH, 22.03.1994 - X R 66/93

    Rechtswidrige Besetzung des Spruchkörpers als Revisionsgrund

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1098/08
    Das FG war wegen des Mandatsentzugs auch nicht verpflichtet, den Kläger persönlich zu laden oder zu prüfen, ob der Bevollmächtigte den Kläger von der Ladung verständigt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 22.3.1994 X R 66/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH --BFH/NV-- 1994, 499).
  • BFH, 16.07.2002 - IX R 6/01

    Ferienwohnungen - Überschuss-Erzielungsabsicht; Darlehenszinsen als WK

  • BFH, 18.08.2003 - X S 5/03

    PKH für NZB; Verfahrensmangel; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 26.10.2004 - IX R 57/02

    Ermittlung der Einkünfte bei Ferienwohnungen

  • BFH, 19.04.2005 - IX R 15/04

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Fremdfinanzierung unter dem Einsatz von

  • BFH, 24.08.2006 - IX R 15/06

    Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste

  • BFH, 10.05.2007 - IX R 7/07

    Einkünfteerzielungsabsicht aus Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • BFH, 09.12.2010 - VI R 42/09

    Werbungskosten eines Pfarrers anlässlich einer Pilgerwallfahrt und

  • FG Düsseldorf, 07.08.1997 - 13 K 7008/96

    Vermietung und Verpachtung; Schuldzinsenabzug; Kontokorrent; Fremdfinanzierung

  • FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 3626/03

    Zinsen auf Steuererstattungen wieder steuerpflichtig!

  • FG Schleswig-Holstein, 01.06.2011 - 2 V 35/11

    Keine ernstlichen Zweifel an der Steuerbarkeit von Erstattungszinsen - Verfahren

  • BFH, 11.09.2008 - VI R 63/04
  • FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1097/08

    Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien

    Da die Gleichstellungsgelder aber nach dem eigenen Vortrag des Klägers im Verfahren 13 K 1098/08 E erst in 2004 gezahlt wurden, scheidet eine Berücksichtigung im Streitjahr aus.
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