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   VG Köln, 10.04.2014 - 13 K 161/13   

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https://dejure.org/2014,63542
VG Köln, 10.04.2014 - 13 K 161/13 (https://dejure.org/2014,63542)
VG Köln, Entscheidung vom 10.04.2014 - 13 K 161/13 (https://dejure.org/2014,63542)
VG Köln, Entscheidung vom 10. April 2014 - 13 K 161/13 (https://dejure.org/2014,63542)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2011 - 8 A 1150/10

    Es besteht ein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auskunftserteilung zu

    Auszug aus VG Köln, 10.04.2014 - 13 K 161/13
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 15. Juni 2011 - 8 A 1150/10 -, juris, Rn. 22 ff. m.w.N.

    Wie bereits höchstrichterlich geklärt ist, enthält insbesondere die Abgabenordnung keine bereichsspezifische Sonderregelung des Informationszugangs, die den Informationsanspruch des Klägers nach § 4 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW ausschließt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Juni 2011 - 8 A 1150/10 -, juris, Rn. 27 ff., sowie Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 14. Mai 2012 - 7 B 53.11 -, juris, Rn. 7 ff.

    Die Vorschrift geht zwar als bereichsspezifische Regelung den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder vor, soweit sie regelt, welche Daten dem Steuergeheimnis unterliegen und unter welchen Voraussetzungen diese Daten offenbart, verwertet oder im automatisierten Verfahren abgerufen werden dürfen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Juni 2011 - 8 A 1150/10 -, juris, Rn. 70.

    Muss der Schuldner also dem Insolvenzverwalter die ihm möglichen Auskünfte über die von ihm gezahlten Steuern erteilen, sind diese Informationen dem Insolvenzverwalter gegenüber von vornherein nicht geheimhaltungsbedürftig, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Juni 2011 - 8 A 1150/10 -, juris, Rn. 99; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG Rh.-Pf.), Urteil vom 12. Februar 2010 - 10 A 11156/09 -, juris, Rn. 31.

    Selbst wenn vorliegend personenbezogene Daten vom Auskunftsverlangen des Klägers betroffen wären - etwa weil die Auskünfte zugleich Angaben zu bestimmten natürlichen Personen enthielten -, führte dies zu keiner abweichenden Bewertung, da diese Informationen dem Insolvenzverwalter gegenüber von vornherein nicht geheimhaltungsbedürftig sind, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Juni 2011 - 8 A 1150/10 -, juris, Rn. 99; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 12. Februar 2010 - 10 A 11156/09 -, juris, Rn. 31.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - 10 A 11156/09

    Zum Anspruch des Insolvenzverwalters auf Informationszugang gegenüber einem

    Auszug aus VG Köln, 10.04.2014 - 13 K 161/13
    Muss der Schuldner also dem Insolvenzverwalter die ihm möglichen Auskünfte über die von ihm gezahlten Steuern erteilen, sind diese Informationen dem Insolvenzverwalter gegenüber von vornherein nicht geheimhaltungsbedürftig, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Juni 2011 - 8 A 1150/10 -, juris, Rn. 99; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG Rh.-Pf.), Urteil vom 12. Februar 2010 - 10 A 11156/09 -, juris, Rn. 31.

    Selbst wenn vorliegend personenbezogene Daten vom Auskunftsverlangen des Klägers betroffen wären - etwa weil die Auskünfte zugleich Angaben zu bestimmten natürlichen Personen enthielten -, führte dies zu keiner abweichenden Bewertung, da diese Informationen dem Insolvenzverwalter gegenüber von vornherein nicht geheimhaltungsbedürftig sind, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Juni 2011 - 8 A 1150/10 -, juris, Rn. 99; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 12. Februar 2010 - 10 A 11156/09 -, juris, Rn. 31.

  • BVerwG, 14.05.2012 - 7 B 53.11

    Insolvenzverfahren; Insolvenzverwalter; Anfechtungsanspruch; Finanzamt;

    Auszug aus VG Köln, 10.04.2014 - 13 K 161/13
    Wie bereits höchstrichterlich geklärt ist, enthält insbesondere die Abgabenordnung keine bereichsspezifische Sonderregelung des Informationszugangs, die den Informationsanspruch des Klägers nach § 4 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW ausschließt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Juni 2011 - 8 A 1150/10 -, juris, Rn. 27 ff., sowie Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 14. Mai 2012 - 7 B 53.11 -, juris, Rn. 7 ff.
  • FG Köln, 11.04.2013 - 13 K 1911/08

    Hinzurechnung, Dauerschuldzinsen, Vorlagepflicht zum EuGH, Niederlassungsfreiheit

    Hinsichtlich eines Teils der Streitgegenstände (Az. 13 K 161/13) konnte das Verfahren abgeschlossen werden.
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