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   FG Hessen, 15.12.2005 - 13 K 1908/05   

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https://dejure.org/2005,10805
FG Hessen, 15.12.2005 - 13 K 1908/05 (https://dejure.org/2005,10805)
FG Hessen, Entscheidung vom 15.12.2005 - 13 K 1908/05 (https://dejure.org/2005,10805)
FG Hessen, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 13 K 1908/05 (https://dejure.org/2005,10805)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 46 Abs 2 Nr 1 StBerG, § 57 Abs 4 Nr 2 StBerG, § 57 Abs 2 S 1 StBerG, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 GG
    Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters bei Ausübung einer mit seinem Beruf nicht vereinbaren Angestelltentätigkeit - Verfassung - keine Vergleichbarkeit mit dem Beruf des Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit bzw. Verfassungsmäßigkeit des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater bei Ausübung einer Tätigkeit als Arbeitnehmer; Unterschiede zwischen den Berufsbildern des Steuerberaters und des Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 40 Abs. 2 § 50 Abs. 4
    Steuerberater; Widerruf; Nichtselbstständige Tätigkeit; Arbeitnehmer; Nebentätigkeit; Interessenkollision - Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Ausübung einer Tätigkeit als Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Ausübung einer Tätigkeit als Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.02.1993 - VII R 89/92

    Vereinbarung einer Tätigkeit als Arbeitnehmer mit dem Beruf des Steuerberaters -

    Auszug aus FG Hessen, 15.12.2005 - 13 K 1908/05
    Der BFH geht in ständiger Rechtsprechung von der Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmungen aus (Beschluss vom 28.04.2004, VII B 44/04, BFH/NV 2004, 1297; Urteil vom 9.2.1993, VII R 89/92, BFH/NV 1993, 693 jeweils m.w.N.).

    Diese - abstrakte - Gefahr macht bei dieser Berufsgruppe eine derartige Berufskombination zumindest weniger erträglich als bei anderen freien Berufen (BFH/NV 1993, 693 auch unter Hinweis auf BVerfGE 21, 173, 182).

  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus FG Hessen, 15.12.2005 - 13 K 1908/05
    Auch das BVerfG hat mit Entscheidung vom 15.02.1967, 1 BvR 569/62, die Verfassungsmäßigkeit dieser Be-stimmungen (in der damals geltenden Fassung) bestätigt.

    Diese - abstrakte - Gefahr macht bei dieser Berufsgruppe eine derartige Berufskombination zumindest weniger erträglich als bei anderen freien Berufen (BFH/NV 1993, 693 auch unter Hinweis auf BVerfGE 21, 173, 182).

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus FG Hessen, 15.12.2005 - 13 K 1908/05
    Insbesondere lehnt der BFH eine Übertragung der Rechtsprechung des BVerfG (z.B. Beschluss vom 04.11.1992 - 1 BvR 79/85 u.a., NJW 1993, 317) zur ähnlichen Problematik bei Rechtsanwälten (vgl. § 7 Nr. 8 BRAO) auf das StBerG ab, da sich die Berufsbilder in nicht unerheblicher Weise unterscheiden, sodass ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht vorliegt.
  • BFH, 28.04.2004 - VII B 44/04

    Bestellung als Steuerberater; Inkompatibilitätsregelung

    Auszug aus FG Hessen, 15.12.2005 - 13 K 1908/05
    Der BFH geht in ständiger Rechtsprechung von der Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmungen aus (Beschluss vom 28.04.2004, VII B 44/04, BFH/NV 2004, 1297; Urteil vom 9.2.1993, VII R 89/92, BFH/NV 1993, 693 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 17.08.2006 - 1 BvR 1956/06

    Verfassungsmäßigkeit des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater

    b) das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 15. Dezember 2005 - 13 K 1908/05 -,.
  • BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 1956/06

    Außervollzugsetzung des Widerrufs der Bestellung eines Steuerberaters aufgrund

    b) das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 15. Dezember 2005 - 13 K 1908/05 -,.
  • BVerfG, 06.02.2008 - 1 BvR 1956/06

    Wiederholungen einer einstweiligen Anordnung

    b) das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 15. Dezember 2005 - 13 K 1908/05 -,.
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 1956/06

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

    b) das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 15. Dezember 2005 - 13 K 1908/05 -,.
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