Rechtsprechung
FG Köln, 28.05.2020 - 13 K 196/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Einkommensteuer: Aufteilung der Vermietungseinkünfte nach § 21 Abs. 2 EStG bei verbilligter Überlassung
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
EStG § 21 Abs. 2
Bestimmung der ortüblichen Marktmiete zur steuerrelevanten Einordnung eines Mietverhältnisses als entgeltlich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Vermietung und Verpachtung | Aufteilung der Vermietungseinkünfte bei verbilligter Überlassung an Angehörige
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Vermietung und Verpachtung - Ortsübliche Marktmiete i.S. des § 21 Abs. 2 EStG
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Die Tatbestände des § 21 EStG
- Unbewegliches Vermögen
- Verbilligte Überlassung einer Wohnung
Papierfundstellen
- EFG 2021, 35
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (14)
- BFH, 06.02.2018 - IX R 14/17
Kein einheitlicher Erwerbsgegenstand bei wesentlicher Änderung des ursprünglich …
Auszug aus FG Köln, 28.05.2020 - 13 K 196/18
Ergänzend verweisen die Kläger auf das Urteil des BFH vom 6. Februar 2018 (IX R 14/17, BStBl II 2018, 522), in dem ebenfalls der Rückgriff auf den Mietspiegel bei der Bestimmung der ortsüblichen Miete bestätigt worden sei.Dies gilt, soweit Gegenstand der Überlassung möblierte oder teilmöblierte Wohnungen sind, auch für einen eventuell anzusetzenden Möblierungszuschlag (vgl. dazu BFH-Urteil vom 6. Februar 2018 IX R 14/17, BStBl II 2018, 522 m.w.N.).
Hinsichtlich der Überlassung von möblierten Apartments besteht weitgehend Einigkeit, dass dies im Regelfall zu einer höheren ortsüblichen Miete führt, weil insoweit ein Möblierungszuschlag verlangt wird (…vgl. Schallmoser a.a.O. § 21 EStG Rdnr. 543;… Pfirrmann a.a.O. § 21 EStG Rdnr. 206; BFH-Urteil vom 6. Februar 2018 IX R 14/17, BStBl II 2018, 522).
- FG Thüringen, 22.10.2019 - 3 K 316/19
Schätzung einer ortsübliche Vergleichsmiete zur Ermittlung des geldwerten …
Auszug aus FG Köln, 28.05.2020 - 13 K 196/18
Wie die ortsübliche Marktmiete, für die das EStG anders als das BGB für die ortsübliche Vergleichsmiete (vgl. § 558 Abs. 2 BGB) keine Legaldefinition enthält, im Einzelfall zu ermitteln ist, ist dabei nicht sicher geklärt (vgl. z.B. Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 22. Oktober 2019 3 K 316/19, EFG 2020, 278 mit Anm. Leist) und hinsichtlich der beiden an die Kinder der Kläger vermieteten Wohnungen zwischen den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens auch umstritten.Die Revision ist im Hinblick auf das anhängige Revisionsverfahren (Az. BFH IX R 7/20) gegen die Entscheidung des Thüringer Finanzgerichts vom 22. Oktober 2019 3 K 316/19, EFG 2020, 278 und auch wegen grundsätzlicher Bedeutung der sich in Mietfällen als Dauersachverhalt typischerweise in jedem Jahr erneut stellenden Frage, wie der Begriff der ortsüblichen Marktmiete auszulegen ist, zugelassen worden.
- BFH, 17.08.2005 - IX R 10/05
Entgelte i.S.v. § 21 EStG - § 21 Abs. 2 EStG verfassungsrechtlich unbedenklich - …
Auszug aus FG Köln, 28.05.2020 - 13 K 196/18
Enthalte der Mietspiegel Rahmenwerte, bestünden keine Bedenken, wenn der Überlassende den unteren Rahmenwert des Mietspiegels als örtlichen Mietpreis zugrunde lege (Hinweis auf BFH-Urteil vom 17. August 2005 IX R 10/05, BStBl II 2006, 71).Er tritt der Argumentation der Kläger, aus dem Urteil des BFH vom 17. August 2005 (BStBl II 2006, 71) könnten Ableitungen vorgenommen werden, entgegen.
- FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 764/16
Ortsübliche Marktmiete bei der Überlassung möblierter Wohnungen
Auszug aus FG Köln, 28.05.2020 - 13 K 196/18
Unter Berücksichtigung der im gleichen Objekt von den Klägern vermieteten Wohnungen sei ein Rückgriff auf den Mietspiegel nicht geboten, da der Vergleich mit den Mieten für die Wohnungen im gleichen Objekt eindeutiger und genauer sei (Verweis auf ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 27. Januar 2017 4 K 764/16, EFG 2017, 568).Sie sind nicht durch die Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen veranlasst (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2018 IX R 30/17, BStBl II 2019, 200 m.w.N.; Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 27. Januar 2017 4 K 764/16, EFG 2017, 568 m.w.N.;… Lindberg a.a.O. § 21 Rdnr. 216 m.w.N.).
- BFH, 22.02.2021 - IX R 7/20
Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete i.S. des § 21 Abs. 2 EStG - Kein Vorrang …
Auszug aus FG Köln, 28.05.2020 - 13 K 196/18
Die Revision ist im Hinblick auf das anhängige Revisionsverfahren (Az. BFH IX R 7/20) gegen die Entscheidung des Thüringer Finanzgerichts vom 22. Oktober 2019 3 K 316/19, EFG 2020, 278 und auch wegen grundsätzlicher Bedeutung der sich in Mietfällen als Dauersachverhalt typischerweise in jedem Jahr erneut stellenden Frage, wie der Begriff der ortsüblichen Marktmiete auszulegen ist, zugelassen worden. - BFH, 24.07.2008 - VI B 7/08
Ortsübliche Miete - Mietspiegel - geldwerter Vorteil
Auszug aus FG Köln, 28.05.2020 - 13 K 196/18
Auch eine vergleichbare, im selben Haus liegende fremdvermietete Wohnung kann nach der Rechtsprechung des BFH als Maßstab herangezogen werden (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. September 2008 IX B 102/08, BFH/NV 2009, 146 und vom 24. Juli 2008 VI B 7/08, BFH/NV 2008, 1838). - BFH, 19.09.2008 - IX B 102/08
Ortsübliche Miete im Fall der verbilligten Überlassung von Wohnraum
Auszug aus FG Köln, 28.05.2020 - 13 K 196/18
Auch eine vergleichbare, im selben Haus liegende fremdvermietete Wohnung kann nach der Rechtsprechung des BFH als Maßstab herangezogen werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. September 2008 IX B 102/08, BFH/NV 2009, 146 …und vom 24. Juli 2008 VI B 7/08, BFH/NV 2008, 1838). - BFH, 10.05.2016 - IX R 44/15
Vereinbarung einer Mietpreisvorbehaltsklausel - Offenbare Unbilligkeit eines …
Auszug aus FG Köln, 28.05.2020 - 13 K 196/18
Dabei ist unter Miete die ortsübliche Bruttomiete, d.h. die Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Kosten, zu verstehen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10. Mai 2016 IX R 44/15, BStBl II 2016, 835 m.w.N.;… Schallmoser in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 21 EStG Rdnr. 543;… Pfirrmann in Hermann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 26 EStG Rdnr. 206). - BGH, 01.10.1997 - XII ZR 269/95
Wohnraummiete: Mieterhöhung bei möbliertem Wohnraum
Auszug aus FG Köln, 28.05.2020 - 13 K 196/18
Der Begriff der ortsüblichen Marktmiete ist in der bisherigen Zivilrechtsprechung als Vermengung zweier Begriffe qualifiziert worden, da sich die ortsübliche Miete aus einem ausgewogenen Verhältnis von neu vereinbarten Mieten und sogenannten Alt- oder Bestandsmieten zusammensetze, wohingegen die Marktmiete der Mietzins sei, der im Falle einer Neuvermietung unter Berücksichtigung der von Angebot und Nachfrage geprägten Marktverhältnisse zu erzielen sei (vgl. z.B. BGH-Urteil vom 1. Oktober 1997 XII ZR 269/95, NZM 1998, 196 m.w.N.). - LG Berlin, 21.03.2003 - 63 S 365/01
Wohnraummiete: Bemessung der Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe der …
Auszug aus FG Köln, 28.05.2020 - 13 K 196/18
Im Streitfall kann offenbleiben, ob ein derartiger Möblierungszuschlag entgegen der vorgenannten Entscheidung des BFH vereinfachend aus der AfA der überlassenen Möbel abgeleitet werden kann, wie dies in der Zivilrechtsprechung (vgl. z.B. Urteil des Landgerichts Berlin vom 21. März 2003 63 S 365/01, juris) angenommen, vom Mieterbund vertreten (vgl. www.mieterbund.de/index.php?id=627) und von dem einschlägigen Mietspiegel augenscheinlich vorausgesetzt wird (Mietspiegel B für das Streitjahr unter Tz. 3). - BGH, 18.01.2017 - VIII ZR 17/16
Streit wegen verbilligter Vermietung
- BFH, 08.03.2017 - II R 38/14
Vorsteuerabzug bei Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der Vereinsmitglieder - …
- BFH, 10.10.2018 - IX R 30/17
Sachverständigengutachten zur Bestimmung der ortsüblichen Marktmiete
- BFH, 24.09.2014 - V R 54/13
- BFH, 22.02.2021 - IX R 7/20
Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete i.S. des § 21 Abs. 2 EStG - Vorrang des …
Es verweist zur Begründung insbesondere auf das Urteil des FG Köln vom 28.05.2020 - 13 K 196/18 (EFG 2021, 35, rechtskräftig) und die Anm. von Lutter (EFG 2021, 39 ff.).Das FG hat die ortsübliche Marktmiete daher nicht unter Berücksichtigung eines breiten Spektrums von Vergleichswohnungen aus der Gemeinde ermittelt (a.A. zur Berücksichtigung von Vergleichswohnungen im selben Objekt: FG Köln in EFG 2021, 35, rechtskräftig, mit Anm. Lutter, EFG 2021, 39, 40).