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   FG München, 20.10.2000 - 13 K 2414/95   

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https://dejure.org/2000,10685
FG München, 20.10.2000 - 13 K 2414/95 (https://dejure.org/2000,10685)
FG München, Entscheidung vom 20.10.2000 - 13 K 2414/95 (https://dejure.org/2000,10685)
FG München, Entscheidung vom 20. Oktober 2000 - 13 K 2414/95 (https://dejure.org/2000,10685)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Liebhaberei bei einem berufsmäßig tätigen Konzeptkünstler; Nichtgeltung der Altersgrenze bei Künstlern; Möglichkeit, einen erwirtschafteten Verlust auszugleichen; Kunst und Leben als Einheit; Professionalität der Ausübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Liebhaberei bei einem berufsmäßig tätigen Konzeptkünstler

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Liebhaberei bei einem berufsmäßig tätigen Konzeptkünstler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG München, 20.10.2000 - 13 K 2414/95
    b) Der Einzelrichter ist auch nicht davon überzeugt, daß die verlustbringende Tätigkeit aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausgeübt würde (sog. subjektiver Liebhabereibegriff; hierzu ausführlich Hutter, DStZ 1998, 344, mit Bezugnahme auf die Grundsatzentscheidung des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405 , BStBl II 1984, 751, 765/767; s. auch Urteil vom 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23 ).
  • FG München, 27.07.2000 - 13 K 2270/96

    Hochschullehrer mit nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit als Kunstmaler;;

    Auszug aus FG München, 20.10.2000 - 13 K 2414/95
    Der Einzelrichter folgt den Ausführungen des erkennenden Senats im rechtskräftigen n.v. Urteil vom 27. Juni 2000 - 13 K 2270/96 (Bl. 62-68 FG-Akte).
  • BFH, 26.04.1989 - VI R 104/86

    Qualifizierung der Einkünfte eines Kunstmalers mit Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus FG München, 20.10.2000 - 13 K 2414/95
    Der Einzelrichter kommt somit zu einer ähnlich günstigen Prognose wie der BFH im Urteil vom 26. April 1989 VI R 104/86 (BFH/NV 1989, 696), wobei noch zu beachten ist, daß der dortige Kläger seine Malertätigkeit neben derjenigen als Hochschullehrer ausübte.
  • BFH, 21.08.1990 - VIII R 25/86

    Bei Verlustzuweisungsgesellschaften wird Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus FG München, 20.10.2000 - 13 K 2414/95
    Anders aber als in den Fällen, der Beteiligung an Abschreibungs- oder Verlustzuweisungsgesellschaften (hierzu BFH-Urteil vom 21. August 1990 VIII R. 22/86, BFHE 163, 524 , BStBl II 1991, 564, 565) sind die eingetretenen Verluste hier nicht erstrebtes Ziel, sondern nur notwendige, nicht einmal erwünschte Begleiterscheinung der Betätigung.
  • BFH, 06.06.1984 - II R 184/81

    Grunderwerbsteuer - Zwangsversteigerung - Erbbaurecht

    Auszug aus FG München, 20.10.2000 - 13 K 2414/95
    Die gespaltene Kostenentscheidung beruht auf § 136 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) und auf den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 6. Juni 1984 II R 184/81 (BFHE 141, 333, BStBl II 1985, 261 ), der Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf §§ 151 Abs. 3, 155 FGO i.V.m. §§ 708 Nr. 10, 711 der Zivilprozeßordnung.
  • BFH, 02.06.1999 - X R 149/95

    Liebhaberei nicht allein aufgrund von Verlustperioden

    Auszug aus FG München, 20.10.2000 - 13 K 2414/95
    b) Der Einzelrichter ist auch nicht davon überzeugt, daß die verlustbringende Tätigkeit aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausgeübt würde (sog. subjektiver Liebhabereibegriff; hierzu ausführlich Hutter, DStZ 1998, 344, mit Bezugnahme auf die Grundsatzentscheidung des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405 , BStBl II 1984, 751, 765/767; s. auch Urteil vom 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23 ).
  • FG Baden-Württemberg, 30.10.1991 - 12 K 386/87
    Auszug aus FG München, 20.10.2000 - 13 K 2414/95
    Aus den vorgenannten Gründen sind die Grundsätze der vom FA zitierten Urteile (des FG Baden-Württemberg vom 30. Oktober 1991 - 12 K 386/87, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1992, 458 , über eine Rechtsanwaltstätigkeit, und des selben FG vom 10. Dezember 1992 - 6 K 122/90, EFG 1993, 489) hier nicht einschlägig, weil in beiden Urteilsfällen die Steuerpflichtigen die umstrittene Tätigkeit nur nebenberuflich ausübten und mit eigenen positiven Einkünften verrechneten.
  • FG Baden-Württemberg, 10.12.1992 - 6 K 122/90
    Auszug aus FG München, 20.10.2000 - 13 K 2414/95
    Aus den vorgenannten Gründen sind die Grundsätze der vom FA zitierten Urteile (des FG Baden-Württemberg vom 30. Oktober 1991 - 12 K 386/87, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1992, 458 , über eine Rechtsanwaltstätigkeit, und des selben FG vom 10. Dezember 1992 - 6 K 122/90, EFG 1993, 489) hier nicht einschlägig, weil in beiden Urteilsfällen die Steuerpflichtigen die umstrittene Tätigkeit nur nebenberuflich ausübten und mit eigenen positiven Einkünften verrechneten.
  • BFH, 06.03.2003 - XI R 46/01

    Einkunftserzielungsabsicht bei einem Künstler

    - Erwähnung in einschlägiger Literatur (BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 696; ähnlich FG München, Urteil vom 20. Oktober 2000 13 K 2414/95 - juris),.
  • FG München, 09.10.2009 - 7 K 1731/07

    Liebhaberei bei nebenberuflich ausgeübter künstlerischer Tätigkeit

    Erwähnung in einschlägiger Literatur (BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 696; ähnlich FG München, Urteil vom 20. Oktober 2000 13 K 2414/95 - [...]),.
  • FG Thüringen, 21.11.2013 - 2 K 728/11

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht eines Künstlers

    - Erwähnung in einschlägiger Literatur (BFH-Urteil vom 26.04.1989 VI R 104/86, BFH/NV 1989, 696, 696; ähnlich Finanzgericht München, Urteil vom 20.10.2000, 13 K 2414/95, juris),.
  • FG München, 25.11.2003 - 2 K 4831/99

    Tätigkeit eines Holzbildhauers als Liebhaberei; Totalgewinnprognose

    Auch die zwar nicht streitgegenständlichen, mittlerweile aber bekannten Zahlen neueren Datums geben - anders als beispielsweise im Urteil des FG München, Urteil vom 20. Oktober 2000 13 K 2414/95 Haufe-Index 514134, juris - keinerlei Anlass, eine günstige Totalgewinnprognose zu rechtfertigen.

    - Erwähnung in einschlägiger Literatur (BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 696; ähnlich FG München, Urteil vom 20. Oktober 2000 13 K 2414/95 - juris),.

  • FG München, 08.09.2004 - 5 K 4929/01

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Einkunftserzielungsabsicht; Möglichkeit

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