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VG Stuttgart, 14.02.2002 - 13 K 281/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 14.02.2002 - 13 K 281/02
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02
Auseinandersetzung mit erstinstanzlicher Entscheidung in der …
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. Februar 2002 - 13 K 281/02 - wird als unzulässig verworfen.Denn inhaltlich erschöpft sich die Beschwerdebegründung in einer Wiederholung des schriftsätzlichen Vorbringens im erstinstanzlichen Verfahren (vgl. die Schriftsätze vom 25.01.2002 und 31.01.2002, VG-Akte 13 K 281/02).