Rechtsprechung
   VG Berlin, 15.08.2013 - 13 K 306.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19984
VG Berlin, 15.08.2013 - 13 K 306.12 (https://dejure.org/2013,19984)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.08.2013 - 13 K 306.12 (https://dejure.org/2013,19984)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. August 2013 - 13 K 306.12 (https://dejure.org/2013,19984)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,19984) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 31 Abs 2 Nr 2 BauGB, § 15 Abs 1 S 1 BauNVO
    Gebietserhaltungsanspruch gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 BauNVO; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans; Funktionslosigkeit einer Festsetzung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; Grundzüge der Planung; Wassersport; Ausflugsverkehr; Großer Wannsee; typische Gebietsprägung; festgesetzte Zahl der Vollgeschosse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Großer Wannsee: Nachbarklage gegen geplante sechsgeschossige Bebauung erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sechsgeschossige Bebauung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Großer Wannsee - Nachbarklage gegen geplante sechsgeschossige Bebauung erfolgreich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Berlin: Nachbarklage gegen geplante sechsgeschossige Bebauung am Großen Wannsee erfolgreich - Verwaltungsgericht Berlin erklärt Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes für rechtswidrig

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Vielzahl gleichgelagerter

    Auszug aus VG Berlin, 15.08.2013 - 13 K 306.12
    Die tatsächlichen Verhältnisse müssen vom Planungsinhalt so massiv und offenkundig abweichen, dass der Bebauungsplan seine städtebauliche Gestaltungsfunktion nicht mehr erfüllen kann (OVG Hamburg, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 2 Bs 26/09 - juris, Rn. 5, m.w.N.).

    Vielmehr lässt sich die Eigenart eines Baugebiets nur auf die Weise abschließend bestimmen, dass zusätzlich auch die jeweilige örtliche Situation, in die ein Gebiet hinein geplant worden ist, sowie der jeweilige Planungswille, soweit dieser in den Festsetzungen des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der hierfür gegebenen Begründung zum Ausdruck gekommen ist, berücksichtigt werden (OVG Hamburg, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 2 Bs 26/09 - juris, Rn. 13 m.w.N.).

  • VG Berlin, 08.12.2011 - 13 K 204.11

    Groth; Baugenehmigung und Befreiung

    Auszug aus VG Berlin, 15.08.2013 - 13 K 306.12
    Denn die Änderung eines Bebauungsplans ist nach § 1 Abs. 8 BauGB nicht Sache der Bauaufsichtsbehörde, sondern dem Bezirk vorbehalten (Kammer, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 13 K 204.11 - S. 9f des amtlichen Abdrucks m.w.N.).

    Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung der Planungskonzeption nahe, die nur im Wege der (Um-)Planung möglich ist (Kammer, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 13 K 204.11 - S. 10 des amtlichen Abdrucks m.w.N.).

  • BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer Grünfläche bzw. Straßenrandbegrünung

    Auszug aus VG Berlin, 15.08.2013 - 13 K 306.12
    Aus § 19 Abs. 4 BauNVO lässt sich entnehmen, dass der auf eine festgesetzte private Grünfläche ohne besondere Zweckbestimmung entfallende Flächenanteil des Baugrundstücks bei der Ermittlung der zulässigen Grundfläche nicht mitzurechnen ist (BVerwG, Beschluss vom 24. April 1991 - 4 NB 24.90 - juris Rn. 6; Söfker in: Ernst/Zinkahn/ Bielenberg, BauNVO, Stand Januar 2010, § 19 Rn. 15).
  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Auszug aus VG Berlin, 15.08.2013 - 13 K 306.12
    Dies ist dann der Fall, wenn ein Vorhaben wegen seines Umfangs der Eigenart eines bestimmten Baugebiets widerspricht, wenn also im Einzelfall Quantität in Qualität umschlagen kann und die Größe einer baulichen Anlage die Art der baulichen Nutzung erfassen kann, etwa, wenn ein nach Art und Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich zulässiger Gewerbebetrieb wegen seiner Betriebsgröße der Eigenart eines bestimmten Baugebiets widerspricht, wenn eine besonders große Vergnügungsstätte den Charakter des Gebiets verändert oder wenn ein Warenhaus wegen seiner Größe die Verkehrsverhältnisse des Baugebiets nachhaltig beeinflusst (BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - 4 C 3/94 - juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2002 - 4 B 86/01 - juris Rn. 7; VGH Mannheim, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 3 S 698/11 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01

    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit;

    Auszug aus VG Berlin, 15.08.2013 - 13 K 306.12
    Dies ist dann der Fall, wenn ein Vorhaben wegen seines Umfangs der Eigenart eines bestimmten Baugebiets widerspricht, wenn also im Einzelfall Quantität in Qualität umschlagen kann und die Größe einer baulichen Anlage die Art der baulichen Nutzung erfassen kann, etwa, wenn ein nach Art und Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich zulässiger Gewerbebetrieb wegen seiner Betriebsgröße der Eigenart eines bestimmten Baugebiets widerspricht, wenn eine besonders große Vergnügungsstätte den Charakter des Gebiets verändert oder wenn ein Warenhaus wegen seiner Größe die Verkehrsverhältnisse des Baugebiets nachhaltig beeinflusst (BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - 4 C 3/94 - juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2002 - 4 B 86/01 - juris Rn. 7; VGH Mannheim, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 3 S 698/11 - juris Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2011 - 3 S 698/11

    Gliederung eines Baugebietsteils; Wahrung der Zweckbestimmung; Spielhallen und

    Auszug aus VG Berlin, 15.08.2013 - 13 K 306.12
    Dies ist dann der Fall, wenn ein Vorhaben wegen seines Umfangs der Eigenart eines bestimmten Baugebiets widerspricht, wenn also im Einzelfall Quantität in Qualität umschlagen kann und die Größe einer baulichen Anlage die Art der baulichen Nutzung erfassen kann, etwa, wenn ein nach Art und Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich zulässiger Gewerbebetrieb wegen seiner Betriebsgröße der Eigenart eines bestimmten Baugebiets widerspricht, wenn eine besonders große Vergnügungsstätte den Charakter des Gebiets verändert oder wenn ein Warenhaus wegen seiner Größe die Verkehrsverhältnisse des Baugebiets nachhaltig beeinflusst (BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - 4 C 3/94 - juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2002 - 4 B 86/01 - juris Rn. 7; VGH Mannheim, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 3 S 698/11 - juris Rn. 23).
  • VG Berlin, 14.02.2019 - 13 L 396.18

    Rechtsschutzes gegen die Errichtung einer modularen Unterkunft für Flüchtlinge

    Aufgrund des besonderen Planungskonzepts ergab sich die Eigenart des Baugebiets in diesem Fall auch aus den Maßfestsetzungen, so dass die Größe der baulichen Anlage ausnahmsweise auch die Art der baulichen Nutzung erfasst hätte, also "Quantität in Qualität" umgeschlagen wäre und den Gebietscharakter verändert hätte (im Einzelnen Urteil der Kammer vom 15. August 2013 - 13 K 306.12 - juris Rn. 31, 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht