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   FG Münster, 07.05.2013 - 13 K 3148/10 AO   

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FG Münster, 07.05.2013 - 13 K 3148/10 AO (https://dejure.org/2013,11268)
FG Münster, Entscheidung vom 07.05.2013 - 13 K 3148/10 AO (https://dejure.org/2013,11268)
FG Münster, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - 13 K 3148/10 AO (https://dejure.org/2013,11268)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung eines Betrages bei Zahlung in eigenem Namen auf die Steuerschuld eines Dritten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Finanzgerichtsverfahren - Statthafte Klageart; Leistungsklage auf Rückzahlung von Beträgen, die im eigenen Namen auf die Steuerschuld eines Dritten gezahlt wurden; Erstattungsanspruch in Abgabenangelegenheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1249
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus FG Münster, 07.05.2013 - 13 K 3148/10
    Vielmehr sei die Existenz des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs in der Rechtsprechung anerkannt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 12.3. 1985 7 C 48/82, Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwGE 71, 85).

    Das von dem Kläger zitierte Urteil des BVerwG vom 12.3.1985 7 C 48/82 (BVerwGE 71, 85) ist im Streitfall hingegen nicht einschlägig, da es nicht die Besonderheiten des Abgabenrechts behandelt.

  • BFH, 30.11.1999 - VII R 97/98

    Leistungsklage auf Auszahlung gepfändeter Steuererstattungsansprüche

    Auszug aus FG Münster, 07.05.2013 - 13 K 3148/10
    Denn Grundlage für die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, zu denen gem. § 37 Abs. 1 und 2 AO auch die Erstattungsansprüche gehören, ist nach § 218 Abs. 1 AO ein entsprechender im Steuerfestsetzungsverfahren ergangener Bescheid (Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 30.11.1999 VII R 97/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV 2000, 412).

    Daraus folgt, dass eine auf Steuererstattung gerichtete Klage nur dann zulässig sein kann, wenn der Erstattungsanspruch durch Bescheid i.S. des § 218 AO festgesetzt worden ist (BFH-Urteile vom 12.6. 1986 VII R 103/83, Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 147, 1, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1986, 702; vom 30.11.1999 VII R 97/98, BFH/NV 2000, 412; Tipke in Tipke/Kruse, Kommentar zu AO/FGO, § 40 FGO Rz. 17).

  • BFH, 07.02.2002 - VII R 33/01

    Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs für eine nach dem Beitritt der DDR

    Auszug aus FG Münster, 07.05.2013 - 13 K 3148/10
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein Erstattungsanspruch in Abgabenangelegenheiten jedoch nicht aus § 812 BGB hergeleitet werden, weil der Erstattungsanspruch in Abgabenangelegenheiten durch besondere Vorschriften des öffentlichen Rechts abschließend geregelt ist (BFH-Urteile vom 25.7. 1995 VII R 71/94, BFH/NV 1996, 92; vom 7.2. 2002 VII R 33/01, BFHE 197, 569, BStBl II 2002, 447; Drüen in Tipke/Kruse, Kommentar zu AO/FGO, § 37 AO Rz. 102 m.w.N.).
  • BFH, 12.06.1986 - VII R 103/83

    Zu den Voraussetzungen einer auf Erstattung gerichteten Leistungsklage; zu den

    Auszug aus FG Münster, 07.05.2013 - 13 K 3148/10
    Daraus folgt, dass eine auf Steuererstattung gerichtete Klage nur dann zulässig sein kann, wenn der Erstattungsanspruch durch Bescheid i.S. des § 218 AO festgesetzt worden ist (BFH-Urteile vom 12.6. 1986 VII R 103/83, Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 147, 1, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1986, 702; vom 30.11.1999 VII R 97/98, BFH/NV 2000, 412; Tipke in Tipke/Kruse, Kommentar zu AO/FGO, § 40 FGO Rz. 17).
  • BFH, 16.11.2004 - VII B 106/04

    USt: Anrechnung von Zahlungen

    Auszug aus FG Münster, 07.05.2013 - 13 K 3148/10
    Bei der Frage, auf wessen Rechnung eine Zahlung bewirkt worden ist, kommt es darauf an, wessen - möglicherweise nur vermeintliche - Steuerschuld nach dem Willen des Zahlenden getilgt werden sollte (BFH-Beschluss vom 16.11.2004 VII B 106/04, BFH/NV 2005, 660).
  • BFH, 25.07.1995 - VII R 71/94

    Festsetzung von Milch-Garantiemengenabgaben - Vom vorherigen Einbehalt der Abgabe

    Auszug aus FG Münster, 07.05.2013 - 13 K 3148/10
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein Erstattungsanspruch in Abgabenangelegenheiten jedoch nicht aus § 812 BGB hergeleitet werden, weil der Erstattungsanspruch in Abgabenangelegenheiten durch besondere Vorschriften des öffentlichen Rechts abschließend geregelt ist (BFH-Urteile vom 25.7. 1995 VII R 71/94, BFH/NV 1996, 92; vom 7.2. 2002 VII R 33/01, BFHE 197, 569, BStBl II 2002, 447; Drüen in Tipke/Kruse, Kommentar zu AO/FGO, § 37 AO Rz. 102 m.w.N.).
  • FG Münster, 23.07.2015 - 6 K 208/13

    Abrechnungsbescheid, Erstattungsberechtigung, Zahlungsverjährung

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein Erstattungsanspruch in Abgabenangelegenheiten jedoch nicht aus § 812 BGB hergeleitet werden, weil der Erstattungsanspruch in Abgabenangelegenheiten durch besondere Vorschriften des öffentlichen Rechts abschließend geregelt ist (BFH-Urteile vom 25.07.1995 VII R 71/94, BFH/NV 1996, 92; vom 07.02.2002 VII R 33/01, BFHE 197, 569, BStBl II 2002, 447; Finanzgericht Münster Urteil vom 07.05.2013 13 K 3148/10 AO, EFG 2013, 1249; Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand Januar 2014, § 37 AO Tz. 103 m.w.N.).
  • LG Dortmund, 07.09.2016 - 3 O 14/16

    Anspruch auf Rückzahlung von 50.000 Euro i.R. einer auflösend bedingten

    Es kann dabei dahinstehen, ob es sich hier ausschließlich um einen Erstattungsanspruch in Abgabenangelegenheiten handelt und daher der Erstattungsanspruch durch besondere Vorschriften des öffentlichen Rechts - hier § 37 AO - abschließend geregelt wäre (vgl. BFH, Urt. v. 25.07.1995, Az. VII R /1/94, Urt. v. 07.02.2002, Az. VII ZR 33/01; FG Münster, Urt. v. 07.05.2013, Az. 13 K 3148/10 AO, BeckRS 2013, 95434; Drüen in Tipke/Kruse, Kommentar zu AO, FGO, § 37 Rn. 102 m.w.N.) oder ob aufgrund einer Zahlung auf einen vermeintlichen Vergleich zur Rücknahme des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gem. § 13 Abs. 2 InsO auch das allgemeine Bereicherungsrecht anwendbar ist.
  • VG Schleswig, 19.08.2021 - 4 A 377/18

    Grundsteuer

    Daraus folgt, dass einer Klage auf Steuererstattung ein Bescheid zugrunde liegen muss (FG Münster, Urteil vom 07.05.2013 - 13 K 3148/10 AO - juris, Rn. 35 f.).
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