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   VG Düsseldorf, 08.11.2002 - 13 K 3316/00   

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VG Düsseldorf, 08.11.2002 - 13 K 3316/00 (https://dejure.org/2002,67203)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.2002 - 13 K 3316/00 (https://dejure.org/2002,67203)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2002 - 13 K 3316/00 (https://dejure.org/2002,67203)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Hessen, 10.02.2004 - 10 UE 2497/03

    Bestattungskosten - Traueranzeige -; Einkommenseinsatz

    Auch spricht für die Anknüpfung an diese Vorschriften bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit, dass in den §§ 79 Abs. 1 und 2, 84 Abs. 1 Satz 1 BSHG die Hilfegewährung davon abhängig gemacht wird, dass dem Hilfesuchenden die Aufbringung der Mittel "nicht zuzumuten" ist (siehe OVG Schleswig, Urteil vom 4. Juni 1998 - 1 L 18/98 -, NordÖR 1999, 200 ff. m.w.N.; siehe auch OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Mai 1995 - 12 L 6679/93 -, NVwZ-RR 1996, 400 f. und - ausführlich - VG Düsseldorf, Urteil vom 8. November 2002 - 13 K 3316/00 -, in: juris).
  • VG Gelsenkirchen, 09.07.2004 - 19 K 978/03

    Übernahme von Bestattungskosten vom Sozialhilfeträger; Übernahme der Kosten für

    Vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 30. Oktober 1997 - 8 A 3515/95 -, S. 21 des Urteilsabdrucks bzw. VG Düsseldorf, Urteil vom 8. November 2002 - 13 K 3316/00 -: Monat des Todesfalls.

    Neben dieser Pauschale können unabhängig davon, dass der Kläger entsprechende Belege auch hierfür nicht eingereicht hat, Beiträge für Kfz-Versicherung und -Steuer nicht angesetzt werden, Vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. Juni 2000 - 22 A 207/99 -, NDV-RD 2001, 14; VG Düsseldorf, Urteil vom 8. November 2002 - 13 K 3316/00 - Fichtner, a.a.O., § 76 Rdn. 28 m.w.N. dies selbstverständlich - wie hier geschehen - schon gar nicht für drei Kraftfahrzeuge.

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