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   FG Düsseldorf, 24.05.2016 - 13 K 3369/14 E   

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FG Düsseldorf, 24.05.2016 - 13 K 3369/14 E (https://dejure.org/2016,29697)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.2016 - 13 K 3369/14 E (https://dejure.org/2016,29697)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 2016 - 13 K 3369/14 E (https://dejure.org/2016,29697)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerliche Bewertung eines Werbungskostenüberschusses im Zusammenhang mit einem Gesellschafterdarlehen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 20 Abs. 9; EStG § 32d Abs. 2 Nr. 3
    Einkommensteuerliche Bewertung eines Werbungskostenüberschusses im Zusammenhang mit einem Gesellschafterdarlehen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgeltungssteuer: Berücksichtigung von Werbungskostenüberschüssen aus der Gewährung von Gesellschafterdarlehen nach § 32d Abs. 2 EStG - Erzielung begünstigter Kapitalerträge bei Forderungsverzicht gegen Besserungsschein - Irrtum über die Erforderlichkeit der Option zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Anwendung des progressiven Steuertarifs bei Wegfall der Kapitalforderung aufgrund eines Forderungsverzichts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1781
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.07.2015 - VIII R 50/14

    Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.05.2016 - 13 K 3369/14
    Eine Möglichkeit, den Antrag nachträglich stellen zu können, ist nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ("spätestens") ausgeschlossen (so auch der BFH in seinem Urteil vom 28.7.2015 VIII R 50/14, BFHE 250, 413, BStBl II 2015, 894).
  • BFH, 01.07.2014 - VIII R 53/12

    Nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.05.2016 - 13 K 3369/14
    Zu dieser Vorschrift hat der BFH entschieden, dass die Option zur Anwendung des progressiven Tarifs das Vorhandensein einer unternehmerischen Beteiligung voraussetze und dementsprechend bei einer nicht mehr existenten Beteiligung auch keine Option zur Anwendung des progressiven Tarifs mehr bestehe (vgl. BFH-Urteil vom 1.7.2014 VIII R 53/12, Sammlung der Entscheidungen des BFH --BFHE-- 246, 332, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 2014, 975).
  • BFH, 02.04.2014 - VIII R 26/11

    Refinanzierungszinsen für Zahlungen an eigene Kapitalgesellschaft als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.05.2016 - 13 K 3369/14
    In Bezug auf die Beurteilung der Einkunftserzielungsabsicht habe der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 2.4.2014 VIII R 26/11 (Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH --BFH/NV-- 2014, 1745) ausgeführt, dass trotz der Zugehörigkeit der Beteiligung im Sinne von § 17 EStG zum Privatvermögen auf eine fehlende Einkunftserzielungsabsicht hinsichtlich von Beteiligungseinkünften nur unter den gleichen Voraussetzungen zu schließen sei, die auch für Gewerbetreibende maßgeblich seien.
  • BFH, 14.05.2019 - VIII R 20/16

    Abgeltungsteuer: Frist für Antrag auf Regelbesteuerung gilt auch bei nachträglich

    Jedoch steht es dem unternehmerisch beteiligten Steuerpflichtigen frei, einen entsprechenden Antrag (auch) in Anbetracht einer häufig rechtlich problematischen oder zweifelhaften Qualifizierung von Einkünften vorsorglich zu stellen (vgl. hierzu FG Düsseldorf, Urteil vom 24. Mai 2016 - 13 K 3369/14 E, EFG 2016, 1781; nachfolgend Senatsurteil vom 24. Oktober 2017 - VIII R 19/16, BFHE 262, 1, BStBl II 2019, 34, jedoch ohne Aussage hierzu).
  • BFH, 24.10.2017 - VIII R 19/16

    Abzug von Refinanzierungszinsen für notleidende Gesellschafterdarlehen

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24. Mai 2016 13 K 3369/14 E aufgehoben.

    Die Entscheidung des FG vom 24. Mai 2016 13 K 3369/14 E ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1781 veröffentlicht.

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