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   FG Hessen, 08.05.2008 - 13 K 3379/07   

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https://dejure.org/2008,9871
FG Hessen, 08.05.2008 - 13 K 3379/07 (https://dejure.org/2008,9871)
FG Hessen, Entscheidung vom 08.05.2008 - 13 K 3379/07 (https://dejure.org/2008,9871)
FG Hessen, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 13 K 3379/07 (https://dejure.org/2008,9871)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 Abs 1 S 1 EStG, § 12 Nr 1 S 2 EStG, § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG, § 4 Abs 4 EStG
    Aufwendungen eines Steuerberaters für den Bezug der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" sind nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgabe abzugsfähig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen eines Steuerberaters für die Frankfurter Allgemeine Zeitung; Berücksichtigung von Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 9 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 9 Abs. S. 3 Nr. 6; ; EStG § 12

  • hessen.de

    Steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen eines Steuerberaters für die FAZ

  • hessen.de

    Steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen eines Steuerberaters für die FAZ

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4; EStG § 9 Abs. 1; EStG § 12
    Werbungskosten; Tageszeitung; Überregional; Steuerberater - Aufwendungen eines Steuerberaters für die FAZ als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen eines Steuerberaters für die FAZ als Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Werbungskosten
    Übersicht
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 07.04.2005 - VI B 168/04

    NZB: kein WK-Abzug für Kosten Tageszeitung

    Auszug aus FG Hessen, 08.05.2008 - 13 K 3379/07
    Ein Wirtschaftsgut kann nur dann nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG als Arbeitsmittel angesehen werden, wenn feststeht, dass der Arbeitnehmer den Gegenstand weitaus überwiegend beruflich verwendet, eine private Mitbenutzung also von ganz untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFH-Beschluss vom 07.04.2005 VI B 168/04, BFH/NV 2005, 1300).

    Eine unschädliche private Mitbenutzung scheidet zumindest beim Bezug nur einer Tageszeitung grundsätzlich aus (vgl. BFH-Urteile vom 07.09.1989 IV R 128/88 a.a.O. und vom 30.06.1983 IV R 2/81, BStBl. II 1983, 715 sowie BFH-Beschluss vom 07.04.2005 VI B 168/04 a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann bei einer Tageszeitung nach objektiven Kriterien nicht bestimmt werden, in welchem Umfang die Zeitung zur Erlangung beruflicher (hier gegebenenfalls haftungsrelevanter) und außerberuflicher Informationen genutzt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 07.04.2005 VI B 168/04 a.a.O.).

  • BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01

    Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt

    Auszug aus FG Hessen, 08.05.2008 - 13 K 3379/07
    Es soll verhindert werden, dass Steuerpflichtige durch eine mehr oder weniger zufällige oder bewusst herbeigeführte Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen Aufwendungen für ihre Lebensführung nur deshalb zum Teil in einen einkommensteuerrechtlich relevanten Bereich verlagern können, weil sie einen entsprechenden Beruf haben, während andere Steuerpflichtige gleichartige Aufwendungen aus versteuertem Einkommen decken müssen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20.07.2006 VI R 94/01 Bundessteuerblatt II 2007, 121 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Da nicht bestimmt werden kann, in welchem Umfang die Zeitung zur Erlangung beruflicher und außerberuflicher Informationen genutzt wird, können die Kläger auch grundsätzlich nicht von einer gegebenenfalls zu erwartenden Rechtsprechungsentwicklung im Zusammenhang mit dem Vorlagebeschluss des 6. Senats des BFH vom 20.07.2006 im Verfahren VI R 94/01, (a.a.O.) profitieren.

  • BFH, 07.09.1989 - IV R 128/88

    Aufwendungen für Tageszeitungen oder Wochenzeitschriften und für Radiogeräte sind

    Auszug aus FG Hessen, 08.05.2008 - 13 K 3379/07
    Hieraus ergibt sich ein Aufteilungs- und Abzugsverbot für solche Aufwendungen, die einen sowohl privat als auch zur Einkunftserzielung verwendbaren Gegenstand betreffen, wenn eine Aufteilung nach privater und beruflicher Nutzung nicht möglich ist, weil objektive Merkmale für eine zutreffende und leicht nachprüfbare Abgrenzung fehlen, es sei denn, die private Nutzung ist nur von untergeordneter Bedeutung (vgl. BFH-Urteil vom 07.09.1989 IV R 128/88, Bundessteuerblatt II, 1990, 19; FG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2001, 9 K 5608/00 E, DStRE 2001, 903).

    Eine unschädliche private Mitbenutzung scheidet zumindest beim Bezug nur einer Tageszeitung grundsätzlich aus (vgl. BFH-Urteile vom 07.09.1989 IV R 128/88 a.a.O. und vom 30.06.1983 IV R 2/81, BStBl. II 1983, 715 sowie BFH-Beschluss vom 07.04.2005 VI B 168/04 a.a.O.).

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 472/00

    Pflichten des Steuerberaters bei bevorstehender Änderung des Steuerrechts

    Auszug aus FG Hessen, 08.05.2008 - 13 K 3379/07
    Der Kläger trägt auch im Klageverfahren vor, dass sich aufgrund des BGH-Urteils vom 15.07.2004 (IX ZR 472/00) und des BGH-Beschlusses vom 29.03.2007 (IX ZR 102/06) für einen Steuerberater die Pflicht ergebe, sich über die Tagespresse über alle das Steuerrecht betreffenden Belange zu informieren, da er andernfalls bei einem durch Unterlassen dieser Informationspflicht entstehenden Schaden zu Schadensersatz verpflichtet sei.

    Dabei stellt der BGH die Verpflichtung des Steuerberaters, Entwicklungen des Steuerrechts auch in der Tagespresse zu verfolgen, unter den ausdrücklichen Vorbehalt, dass Fachzeitschriften nicht die notwendige Aktualität verfügen (vgl. im Einzelnen BGH-Urteil vom 15.07.2004 IX ZR 472/00, BFH/NV Beilage 2005, 51 sowie BGH-Beschluss vom 29.03.2007 IX ZR 102/06, DB 2007, 1400, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • FG Düsseldorf, 17.01.2001 - 9 K 5608/00

    Aufwendungen für den Bezug einer Zeitung als Werbungskosten

    Auszug aus FG Hessen, 08.05.2008 - 13 K 3379/07
    Hieraus ergibt sich ein Aufteilungs- und Abzugsverbot für solche Aufwendungen, die einen sowohl privat als auch zur Einkunftserzielung verwendbaren Gegenstand betreffen, wenn eine Aufteilung nach privater und beruflicher Nutzung nicht möglich ist, weil objektive Merkmale für eine zutreffende und leicht nachprüfbare Abgrenzung fehlen, es sei denn, die private Nutzung ist nur von untergeordneter Bedeutung (vgl. BFH-Urteil vom 07.09.1989 IV R 128/88, Bundessteuerblatt II, 1990, 19; FG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2001, 9 K 5608/00 E, DStRE 2001, 903).

    Es handelt sich bei der FAZ zwar um eine überregionale Tageszeitung mit hohem journalistischem Anspruch und Niveau, nicht aber um eine auf Steuerberatungsthemen und sozialversicherungsrechtliche Themen beschränkte Fachzeitung (vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2001, 9 K 5608/00 E a.a.O.).

  • BGH, 29.03.2007 - IX ZR 102/06

    Pflichten des Steuerberaters zur Verfolgung von Entwicklungen des Steuerrechts;

    Auszug aus FG Hessen, 08.05.2008 - 13 K 3379/07
    Der Kläger trägt auch im Klageverfahren vor, dass sich aufgrund des BGH-Urteils vom 15.07.2004 (IX ZR 472/00) und des BGH-Beschlusses vom 29.03.2007 (IX ZR 102/06) für einen Steuerberater die Pflicht ergebe, sich über die Tagespresse über alle das Steuerrecht betreffenden Belange zu informieren, da er andernfalls bei einem durch Unterlassen dieser Informationspflicht entstehenden Schaden zu Schadensersatz verpflichtet sei.

    Dabei stellt der BGH die Verpflichtung des Steuerberaters, Entwicklungen des Steuerrechts auch in der Tagespresse zu verfolgen, unter den ausdrücklichen Vorbehalt, dass Fachzeitschriften nicht die notwendige Aktualität verfügen (vgl. im Einzelnen BGH-Urteil vom 15.07.2004 IX ZR 472/00, BFH/NV Beilage 2005, 51 sowie BGH-Beschluss vom 29.03.2007 IX ZR 102/06, DB 2007, 1400, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 2440/98

    "Handelsblatt"; Werbungskosten; Kosten der Lebensführung; Aufteilungsmaßstab;

    Auszug aus FG Hessen, 08.05.2008 - 13 K 3379/07
    Denn die Behauptung des Klägers, er nutze die FAZ nur für seine beruflichen Aufgabenfelder, ist - abgesehen davon, dass es sich hierbei um einen vollkommen atypischen Lebenssachverhalt handelt - grundsätzlich einer einwandfreien Überprüfung nicht zugänglich (so auch Hessisches FG, Urteil vom 06.06.2002, 3 K 2440/98, EFG 2002, 1289, rkr.).

    Demgegenüber trägt der Kläger lediglich vor, er habe die FAZ ausschließlich als seine berufliche Pflichtlektüre angesehen (vgl. auch Hessisches FG, Urteil vom 06.06.2002, 3 K 2440/98 a.a.O., rkr.).

  • BFH, 30.06.1983 - IV R 2/81

    Tageszeitung - Betriebsausgaben - Personengesellschaft

    Auszug aus FG Hessen, 08.05.2008 - 13 K 3379/07
    Eine unschädliche private Mitbenutzung scheidet zumindest beim Bezug nur einer Tageszeitung grundsätzlich aus (vgl. BFH-Urteile vom 07.09.1989 IV R 128/88 a.a.O. und vom 30.06.1983 IV R 2/81, BStBl. II 1983, 715 sowie BFH-Beschluss vom 07.04.2005 VI B 168/04 a.a.O.).
  • BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01

    Gemischt genutzter privater PC

    Auszug aus FG Hessen, 08.05.2008 - 13 K 3379/07
    Das ist bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit der Fall, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung getätigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 05.08.2004 VI R 40/03, Bundessteuerblatt II 2004, 1074; vom 19.02.2004 VI R 135/01, Bundessteuerblatt II 2004, 958 und vom 28.11.1980 VI R 193/77, Bundessteuerblatt II 1981, 368).
  • BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03

    Beruflich veranlasste Hotelübernachtungen am Arbeitsort

    Auszug aus FG Hessen, 08.05.2008 - 13 K 3379/07
    Das ist bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit der Fall, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung getätigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 05.08.2004 VI R 40/03, Bundessteuerblatt II 2004, 1074; vom 19.02.2004 VI R 135/01, Bundessteuerblatt II 2004, 958 und vom 28.11.1980 VI R 193/77, Bundessteuerblatt II 1981, 368).
  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

  • BFH, 01.10.1982 - VI R 192/79

    Zur Abzugsfähigkeit von Kreditzinsen für die Anschaffung eines PKW bei

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