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   FG München, 24.06.1999 - 13 K 3521/97   

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https://dejure.org/1999,13546
FG München, 24.06.1999 - 13 K 3521/97 (https://dejure.org/1999,13546)
FG München, Entscheidung vom 24.06.1999 - 13 K 3521/97 (https://dejure.org/1999,13546)
FG München, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - 13 K 3521/97 (https://dejure.org/1999,13546)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende Veräußerung im Sinne von§ 17 Einkommensteuergesetz (EStG); Steuerminderung durch Veräußerungsverlust; Fragliches, bindendes Verkaufsangebot zur Begründung einer Anwartschaft des Angebotsempfängers im Hinblick auf ein nicht erstarktes wirtschaftliches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Nürnberg, 02.09.2021 - 3 K 1327/20

    Abgewiesene Klage im Streit um Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

    Auch ein bindendes Vertragsangebot begründe noch keine Anwartschaft (FG München, Urteil vom 24.06.1999 13 K 3521/97, DStRE 2000, 18).

    Auch im Fall eines bindenden Verkaufsangebots entsteht das Verpflichtungsgeschäft erst mit der Angebotsannahme, hier also im Jahr 2015 und liegt auch erst dann eine rechtlich geschützte Erwerbsposition vor (vgl. FG München, Urteil vom 24.06.1999 13 K 3521/97, DStRE 2000, 18; Schmidt in Hermann/Heuer/Raupach, EStG, § 17 Rz. 70; Palandt/Ellenberger, BGB 80. Auflage 2021, Einf. v. § 145, Rn. 23; Palandt/Weidenkaff, Vorb. v. § 463, Rn. 15).

  • LG Düsseldorf, 08.09.2006 - 13 O 289/04

    Wirtschaftsrecht

    Schließlich hatte das FG München in seiner Entscheidung vom 24.6.1999 - DStRE 2000, 18f - einen wirtschaftlichen Eigentumsübergang auf den Erwerber in dem Fall, dass eine Übertragung der Anteile an einen Dritten nicht hätte verhindert werden können, abgelehnt.
  • FG Berlin, 15.02.2006 - 2 K 2393/02

    Call-Option als Anwartschaft auf eine Beteiligung im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 3

    Dementsprechend hat der BFH in dem Urteil in BFHE 115, 223, BStBl II 1975, 505 auch rein schuldrechtlich begründete Bezugsrechte auf neue Gesellschaftsanteile als Anwartschaften und damit als Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG angesehen (anderer Auffassung: FG München, Urteil vom 24. Juni 1999, 13 K 3521/97, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst -DStRE- 2000, 18; FG Münster, Urteil vom 25. Februar 2000, 11 K 1590/97 F, EF­G 2000, 565; FG Hamburg, Urteil vom 11. Juli 2001, VI 252/99, EFG 2001, 1534; FG Baden-Württemberg in EFG 2006, 186; Schneider in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 17 Rz. B 110; Gosch in Kirchhof, Kompakt-Kommentar, EStG, 5. Aufl., § 17 Rz. 43).
  • FG Baden-Württemberg, 27.10.2005 - 6 K 284/04

    Einräumung einer Kaufoption auf Aktien als Übergang des wirtschaftlichen

    Dies genügt jedoch nicht für die Annahme einer gesicherten Rechtsposition (Anwartschaft; vgl. Urteil des Finanzgerichts -FG- München vom 24. Juni 1999 13 K 3521/97, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2000, 18 unter Verweisung auf BFH-Urteil vom 5. Oktober 1976 VIII R 38/72, BFHE 120, 471, BStBl II 1977, 198, 200; Schneider, in: Kirchhof/Söhn, EStG, Kommentar, § 17 Rn. B 195; Eilers/R. Schmidt, in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, Kommentar, § 17 Rn. 70).
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