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   FG Köln, 12.11.2009 - 13 K 3803/06   

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https://dejure.org/2009,7814
FG Köln, 12.11.2009 - 13 K 3803/06 (https://dejure.org/2009,7814)
FG Köln, Entscheidung vom 12.11.2009 - 13 K 3803/06 (https://dejure.org/2009,7814)
FG Köln, Entscheidung vom 12. November 2009 - 13 K 3803/06 (https://dejure.org/2009,7814)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilung der Bearbeitungsgebühren anlässlich der Auszahlung von Darlehen durch die Bildung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) auf die Laufzeit der Darlehen; Zivilrechtliche Beurteilung von Nebenkosten der Kreditgewährung im Zusammenhang mit Krediten aus ...

  • Betriebs-Berater

    Rechnungsabgrenzungsposten auch bei Bearbeitungsgebühren für öffentlich geförderte Darlehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 250; EStG § 5 Abs. 5
    Aktive RAP für Bearbeitungsgebühren öffentlich geförderter Kredite

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bilanzen: - Aktive RAP für Bearbeitungsgebühren öffentlich geförderter Kredite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    RAP für Bearbeitungsgebühren öffentlich geförderter Kredite

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 565
  • EFG 2010, 810
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 21.01.2005 - VIII B 93/03

    Tatbestandsberichtigung; Rüge der Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus FG Köln, 12.11.2009 - 13 K 3803/06
    Auch das Finanzgericht Nürnberg (a. a. O.) vertritt zu einer vergleichbaren Fallkonstellation die Auffassung, dass es bei bilanzierenden Steuerpflichtigen auf die zivilrechtliche Beurteilung nicht ankomme (Nichtzulassungsbeschwerde mit BFH-Beschluss vom 31. Januar 2005 VIII B 93/03, BFH/NV 2005, 894 als unzulässig verworfen).

    Der BFH (BFH/NV 2005, 894) hat insoweit ausgeführt, dass auch derartige Risikoprämien für das Recht zur außerplanmäßigen Tilgung von Darlehen nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen grundsätzlich laufzeitbezogene Leistungen seien, da sich das Risiko der vorzeitigen Tilgung über die gesamte Laufzeit des Darlehens erstrecke.

  • BGH, 19.10.1993 - XI ZR 49/93

    Anspruch des Kreditnehmers auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger

    Auszug aus FG Köln, 12.11.2009 - 13 K 3803/06
    Bei Zugrundelegung dieser Rechtsgrundsätze zur Auslegung des § 5 Abs. 5 EStG im Hinblick auf Nebenkosten der Kreditgewährung, hier insbesondere Bearbeitungsgebühren, kommt der erkennende Senat auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH zur zivilrechtlichen Beurteilung von Nebenkosten der Kreditgewährung im Zusammenhang mit Krediten aus öffentlichen Förderprogrammen (vgl. BGH-Urteile vom 12. Mai 1992 XI ZR 258/91, Neue juristische Wochenschrift - NJW - 1992, 2286; und vom 19. Oktober 1993 XI ZR 49/93, NJW 1994, 47) zu der abschließenden Überzeugung, dass die im vorliegenden Verfahren streitigen Bearbeitungsgebühren bei wirtschaftlicher Betrachtung Vorleistungen darstellen, die die Klägerin für die Gewährung der Darlehen zu leisten hatte.

    Weiter ist zu beachten, dass sowohl nach den Allgemeinen Bestimmungen der D und der H-Bank als auch nach dem Vorbringen der Klägerin die Bearbeitungsentgelte zumindest teilweise Risikoprämien für die Möglichkeit der außerplanmäßigen Tilgung der Kredite darstellen (Eine entsprechende Betrachtung liegt auch der Entscheidung des BGH, NJW 1994, 47 unter II. 2. zu Grunde).

  • BFH, 19.01.1978 - IV R 153/72

    Rechnungsabgrenzung bei Verwaltungsgebühren für ein Bankdarlehen und

    Auszug aus FG Köln, 12.11.2009 - 13 K 3803/06
    Der aktive RAP setzt grundsätzlich voraus, dass einer Vorleistung des Kaufmanns eine noch nicht erbrachte zeitbezogene Gegenleistung des Vertragspartners gegenüber steht (vgl. BFH-Urteil vom 19. Januar 1978 IV R 153/72, BFHE 124, 320, BStBl II 1978, 262).

    Wenn Kreditinstitute bei der Gewährung von Darlehen von dem Darlehensschuldner neben den vereinbarten Zinsen noch weitere Leistungen, wie z.B. (Bearbeitungs-)Gebühren verlangen, so handelt es sich hierbei wirtschaftlich betrachtet ebenso wie bei den Zinsen regelmäßig um Vergütungen für die Überlassung des Darlehenskapitals (BFH, BStBl II 1978, 262 unter 1.a) der Urteilsgründe m.w.N.).

  • BFH, 19.04.2005 - VIII R 68/04

    Verzicht der Altgesellschafter einer GmbH auf die Beteiligung an einer

    Auszug aus FG Köln, 12.11.2009 - 13 K 3803/06
    Die Angabe einer evtl. fehlerhaften Korrekturnorm (hier § 173 AO) ist nach ständiger Rechtsprechung irrelevant (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 2005 VIII R 68/04, Bundessteuerblatt -BStBl - II 2005, 762 unter II. 2.a m.w.N.).
  • BFH, 07.03.2007 - I R 18/06

    Vorfälligkeitsentschädigung als passiver Rechnungsabgrenzungsposten

    Auszug aus FG Köln, 12.11.2009 - 13 K 3803/06
    Dies setzt eine zumindest qualitativ gleichbleibende Dauerverpflichtung voraus, die einem Wertverzehr unterliegt (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 2007 I R 18/06, BFHE 216, 572, BStBl II 2007, 697; BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 IV R 96/06, BFHE 225, 144, BStBl II 2009, 781).
  • BGH, 12.05.1992 - XI ZR 258/91

    Anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Rückzahlung zinsverbilligter

    Auszug aus FG Köln, 12.11.2009 - 13 K 3803/06
    Bei Zugrundelegung dieser Rechtsgrundsätze zur Auslegung des § 5 Abs. 5 EStG im Hinblick auf Nebenkosten der Kreditgewährung, hier insbesondere Bearbeitungsgebühren, kommt der erkennende Senat auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH zur zivilrechtlichen Beurteilung von Nebenkosten der Kreditgewährung im Zusammenhang mit Krediten aus öffentlichen Förderprogrammen (vgl. BGH-Urteile vom 12. Mai 1992 XI ZR 258/91, Neue juristische Wochenschrift - NJW - 1992, 2286; und vom 19. Oktober 1993 XI ZR 49/93, NJW 1994, 47) zu der abschließenden Überzeugung, dass die im vorliegenden Verfahren streitigen Bearbeitungsgebühren bei wirtschaftlicher Betrachtung Vorleistungen darstellen, die die Klägerin für die Gewährung der Darlehen zu leisten hatte.
  • BFH, 24.06.2009 - IV R 26/06

    Rechnungsabgrenzung bei Erhalt einer Subvention - Zinszuschuss für die Aufnahme

    Auszug aus FG Köln, 12.11.2009 - 13 K 3803/06
    Dies setzt eine zumindest qualitativ gleichbleibende Dauerverpflichtung voraus, die einem Wertverzehr unterliegt (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 2007 I R 18/06, BFHE 216, 572, BStBl II 2007, 697; BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 IV R 96/06, BFHE 225, 144, BStBl II 2009, 781).
  • FG Baden-Württemberg, 13.11.2002 - 2 K 314/01

    Aktive Rechnungsabgrenzung für Bearbeitungsprovision und Risikoprämie für das

    Auszug aus FG Köln, 12.11.2009 - 13 K 3803/06
    Entsprechende Bedingungen lagen bereits den Entscheidungen der Finanzgerichte Baden-Württemberg (Urteil vom 13. November 2002 2 K 314/01, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 379 zum Veranlagungszeitraum 1996) und Nürnberg (Urteil vom 29. Januar 2003 III 185/2001, juris zum Veranlagungszeitraum 1997) zu Grunde.
  • BFH, 06.10.2009 - I R 102/06

    KGaA: Hinzurechnung der an die gewerbesteuerpflichtige persönlich haftende

    Auszug aus FG Köln, 12.11.2009 - 13 K 3803/06
    Dies setzt eine zumindest qualitativ gleichbleibende Dauerverpflichtung voraus, die einem Wertverzehr unterliegt (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 2007 I R 18/06, BFHE 216, 572, BStBl II 2007, 697; BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 IV R 96/06, BFHE 225, 144, BStBl II 2009, 781).
  • BFH, 22.06.2011 - I R 7/10

    Rechnungsabgrenzung bei vom Darlehensnehmer zu zahlendem "Bearbeitungsentgelt" -

    Das Finanzgericht (FG) Köln hat sie insoweit als unbegründet abgewiesen; sein Urteil vom 12. November 2009  13 K 3803/06 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 810 abgedruckt.
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