Rechtsprechung
FG München, 30.07.2002 - 13 K 4056/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswirkung eines religiösen Bekenntnisaktes für die Zukunft, soweit die Begründung der Kirchensteuerpflicht damit verbunden ist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ein religiöser Bekenntnisakt (hier: zur jüdischen Religionsgemeinschaft) hat nur Rechtswirkung für die Zukunft, soweit die Begründung der Kirchensteuerpflicht damit verbunden ist; Kirchensteuer 1998, 1999
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ein religiöser Bekenntnisakt (hier: zur jüdischen Religionsgemeinschaft) hat nur Rechtswirkung für die Zukunft, soweit die Begründung der Kirchensteuerpflicht damit verbunden ist - Kirchensteuer 1998, 1999
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 30.07.2002 - 13 K 4056/01
- BFH, 28.01.2004 - I R 63/02
Papierfundstellen
- EFG 2002, 1477
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.03.1999 - I R 124/97
Steuerpflichtige Kirchenzugehörigkeit
Auszug aus FG München, 30.07.2002 - 13 K 4056/01
Nach dem BFH-Urteil vom 24. März 1999 I R 124/97 (BFHE 188, 245, BStBl II 1999, 499) verbietet es Art. 4 Abs. 1 des Grundgesetzes ( GG ), als Grundlage für die KiSt-Pflicht eine kirchliche Mitgliedschaftsregelung heranzuziehen, die eine Person einseitig und ohne Rücksicht auf ihren Willen (bzw. den Willen ihrer gesetzlichen Vertreter) einer Kirchengewalt unterwirft.BFH-Urteilen vom 6. Oktober 1993 I R 28/93 (BFHE 172, 570 , BStBl II 1994, 253, 254) und in BFHE 188, 245 = BStBl II 1999, 499 bekennt sich zu einem bestimmten Glauben derjenige, der nach außen seine Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft erkennen lässt.
- BFH, 06.10.1993 - I R 28/93
1. Die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft bestimmt sich nach …
Auszug aus FG München, 30.07.2002 - 13 K 4056/01
BFH-Urteilen vom 6. Oktober 1993 I R 28/93 (BFHE 172, 570 , BStBl II 1994, 253, 254) und in BFHE 188, 245 = BStBl II 1999, 499 bekennt sich zu einem bestimmten Glauben derjenige, der nach außen seine Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft erkennen lässt.
- FG München, 22.05.2007 - 13 K 1871/05
Bekenntnis zur jüdischen Glaubensgemeinschaft durch eine jüdische Emigrantin; …
Eines formalisierten Eintrittsaktes (ausdrückliche Beitrittserklärung) bedarf es hierzu nicht, sofern der Wille des Betroffenen anderweitig in geeigneter Form Berücksichtigung finden kann (Bundesfinanzhof -BFH -Urteil vom 03.08.2005 I R 85/03, BFHE 210, 573, BStBl II 2006, 139 m.w.N.; siehe auch FG München, Urteil vom 30.07.2002 13 K 4056/01, EFG 2002, 1477).Ebenso die Angabe einer Religionszugehörigkeit gegenüber selbständigen Organen der fraglichen Religionsgemeinschaft (vgl. Finanzgericht München, Urteil vom 30.07.2002 13 K 4056/01, EFG 2002, 1477).