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   FG München, 27.01.2000 - 13 K 4279/96   

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FG München, 27.01.2000 - 13 K 4279/96 (https://dejure.org/2000,7318)
FG München, Entscheidung vom 27.01.2000 - 13 K 4279/96 (https://dejure.org/2000,7318)
FG München, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 13 K 4279/96 (https://dejure.org/2000,7318)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7
    Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1361
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 06.03.1992 - VI R 163/88

    Abzugsfähigkeit als außergewöhnliche Belastung von Aufwendungen für das eigene

    Auszug aus FG München, 27.01.2000 - 13 K 4279/96
    Hierzu zählen auch Aufwendungen zum Erwerb von Kenntnissen, die die Grundlage dafür bilden sollen, von einer Berufs- oder Erwerbsart zu einer anderen überzuwechseln (vgl. BFH-Urteile vom 26.4.1989 VI R 95/85, BStBl II 1989, 616, 617; 6.3.1992 VI R 163/88, BStBl II 1992, VI R 163/887, BStBl II 1992, 661).

    Ausnahmsweise sind die Aufwendungen für die Berufsausbildung dann den Werbungskosten zuzurechnen, wenn sie im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses entstehen, aus dem lohnsteuerpflichtige Einnahmen bezogen werden (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 3.12.1974 VI R 159/74, BStBl II 1975, 356 und BStBl II 1992, 661).

    Da es sich bei den Kosten für die Berufsausbildung dem Grunde nach um Kosten der Lebensführung i. S. des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG handelt, sind sie nicht als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar, selbst wenn ein ausreichend konkreter wirtschaftlicher Zusammenhang mit späteren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bestehen sollte (BFH-Urteil, BStBl II 1992, 661; vgl. auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 4.12.1997 14 K 305/94, EFG 1998, 865 und FG München, EFG 1999, 1175).

  • FG München, 22.02.2000 - 13 K 4281/96

    Anforderungen an die Feststellung der beruflichen Veranlaßung von Flugkosten

    Auszug aus FG München, 27.01.2000 - 13 K 4279/96
    Vor Beendigung der ATPL-Schulung schloß der Kl mit der ... GmbH jeweils am 5.6.1992 einen Schulungsvertrag "für den Erwerb der Erlaubnis für Linienflugzeugführer im Sinne des § 14 (7) LuftPersV (CCC)" und einen Arbeitsvertrag ab (Schulungsvertrag und Arbeitsvertrag vom 5.6.1992, Bl. 28 ff. FG-Akte 13 K 4281/96).

    Die Akten der Streitsache 13 K 4281/96 sind beigezogen worden.

  • FG Hessen, 15.02.1996 - 13 K 2517/94

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

    Auszug aus FG München, 27.01.2000 - 13 K 4279/96
    Auch durch den vorausgegangenen Erwerb einer Privatpilotenlizenz hatte der Kl noch keine Berufsausbildung zum Berufspiloten abgeschlossen (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 15.2.1996 13 K 2517/94, EFG 1996, 848 und FG München, Urteil vom 7.7.1999 1 K 773/97, EFG 1999, 1175).

    Die Schulungsmaßnahmen können nicht zunächst dem Bereich der Berufsausbildung und im späteren Verlauf der Fortbildung zugerechnet werden (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 15.2.1996 13 K 2517/94, EFG 1996, 848).

  • FG München, 07.07.1999 - 1 K 773/97

    Steuerliche Brücksichtigung der Aufwendungen für die Rückzahlung eines

    Auszug aus FG München, 27.01.2000 - 13 K 4279/96
    Auch durch den vorausgegangenen Erwerb einer Privatpilotenlizenz hatte der Kl noch keine Berufsausbildung zum Berufspiloten abgeschlossen (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 15.2.1996 13 K 2517/94, EFG 1996, 848 und FG München, Urteil vom 7.7.1999 1 K 773/97, EFG 1999, 1175).

    Da es sich bei den Kosten für die Berufsausbildung dem Grunde nach um Kosten der Lebensführung i. S. des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG handelt, sind sie nicht als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar, selbst wenn ein ausreichend konkreter wirtschaftlicher Zusammenhang mit späteren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bestehen sollte (BFH-Urteil, BStBl II 1992, 661; vgl. auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 4.12.1997 14 K 305/94, EFG 1998, 865 und FG München, EFG 1999, 1175).

  • BFH, 20.12.1972 - VI R 345/69

    Zweite Berufsausbildung eines Kindes - Vollendung des 27. Lebensjahrs -

    Auszug aus FG München, 27.01.2000 - 13 K 4279/96
    Dies gilt erst recht, wenn - wie im Streitfall anzunehmen ist - die bisherige Ausbildung zur Existenzsicherung ausreichte (vgl. BFH-Urteil vom 20.12.1972 VI R 345/69, BStBl II 1973, 478).
  • BFH, 16.10.1992 - VI R 99/90

    Keine Werbungskosten durch Masseur-Lehrgang

    Auszug aus FG München, 27.01.2000 - 13 K 4279/96
    Nach ständiger Rechtsprechung werden daher die Kosten für den Erwerb der Privatpilotenlizenz der allgemeinen Lebensführung i. S. des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG zugeordnet (vgl. BFH-Urteile vom 17.11.1989 VI R 8/86, BStBl II 1990, 306; 14.2.1992 VI R 7/89, BFH/NV 1992, 725; 16.10.1992 VI R 99/90, BFH/NV 1993, 292 und 9.8.1996 VI R 38/96, BFH/NV 1997, 107).
  • BFH, 22.03.1967 - VI R 300/66

    Berufsausbildungskosten bei Ausbildungsdienstverhältnis

    Auszug aus FG München, 27.01.2000 - 13 K 4279/96
    Ausnahmsweise kann eine außergewöhnliche Belastung vorliegen, wenn die Entschließungsfreiheit eines Steuerpflichtigen zur Berufsausbildung tatsächlich nicht besteht, etwa weil er wegen unfall- oder krankheitsbedingter Behinderung einen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann und zu einer Umschulung gezwungen ist (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 22.3.1967 VI R 300/66, BStBl III 1967, 596).
  • BFH, 15.04.1996 - VI R 99/95

    Lehrgangskosten eines Finanzanwärters; Verpflegungsmehraufwendungen bei

    Auszug aus FG München, 27.01.2000 - 13 K 4279/96
    Aufwendungen zum Erwerb der Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Erlangung der Verkehrsflugzeugführerlizenz erforderlich sind, dienen in der Regel der beruflichen Ausbildung des Steuerpflichtigen und nicht dessen Fortbildung (vgl. BFH-Urteil vom 15.4.1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804).
  • BFH, 03.12.1974 - VI R 159/74

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung von Aufwendungen zum Erwerb der Erlaubnis für

    Auszug aus FG München, 27.01.2000 - 13 K 4279/96
    Ausnahmsweise sind die Aufwendungen für die Berufsausbildung dann den Werbungskosten zuzurechnen, wenn sie im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses entstehen, aus dem lohnsteuerpflichtige Einnahmen bezogen werden (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 3.12.1974 VI R 159/74, BStBl II 1975, 356 und BStBl II 1992, 661).
  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen für ein Studium, das im Rahmen eines Dienstverhältnisses auf Weisung

    Auszug aus FG München, 27.01.2000 - 13 K 4279/96
    Ihre berufliche Veranlassung ist anzunehmen, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und sie subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 28.11.1980 VI R 193/77, BStBl II 1981, 368).
  • BFH, 07.11.1980 - VI R 50/79

    Ausbildungskosten - Berufsoffizier - Hochschulstudium -

  • BFH, 26.04.1989 - VI R 95/85

    Aufwendungen für "berufsintegrierendes" Erststudium an Fachhochschule mit

  • BFH, 28.09.1984 - VI R 44/83

    Rückzahlung eines Ausbildungsdarlehens nebst Zuschlag als Ausbildungskosten

  • BFH, 28.02.1992 - VI R 97/89
  • BFH, 25.09.1992 - VI R 90/90

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines staatlich geprüften Masseurs für eine

  • FG Baden-Württemberg, 04.12.1997 - 14 K 305/94

    Aufwendungen für die eigene Ausbildung (Internat) erwachsen auch bei einem

  • BFH, 18.04.1990 - III R 126/86

    Aufwendungen zur Erhaltung der Privatpilotenlizenz als Werbungskosten

  • BFH, 09.08.1996 - VI R 38/96

    Aufwendungen für den privaten Flugsport können nicht als Werbungskosten abgezogen

  • BFH, 17.11.1989 - VI R 8/86

    Abzugsfähigkeit von Kosten privater Fliegerei eines Fluglotsen als Werbungskosten

  • BFH, 14.02.1992 - VI R 7/89
  • FG Münster, 02.09.2002 - 4 K 2705/00

    Aufwendungen für Berufspilotenlizenz sind Ausbildungskosten

    Aufwendungen zum Erwerb der Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Tätigkeit eines Berufspiloten erforderlich sind, dienen in der Regel der beruflichen Ausbildung des Steuerpflichtigen (Finanzgericht München, Urteil vom 27.01.2000 13 K 4279/96, EFG 2001, 1361 m.w.N.).

    Die Klin. hatte insbesondere mit dem Erwerb einer Privatpilotenlizenz noch keine Berufsausbildung zur Berufs-pilotin abgeschlossen (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 15.2.1996 13 K 2517/94, EFG 1996, 848 und Finanzgericht München, Urteil vom 07.07.1999 1 K 773/97, EFG 1999, 1175 sowie Finanzgericht München, Urteil vom 27.01.2000 13 K 4279/96, a.a.O.).

  • BFH, 27.05.2003 - VI R 29/01

    Finanzierung einer Fortbildung durch ein Darlehen

    Im Übrigen wies das Finanzgericht (FG) die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1361 veröffentlichten Gründen ab.
  • BFH, 27.05.2003 - VI R 28/01

    Aufwendungen eines Werkzeugschlossers für den Erwerb des

    Hinsichtlich der weiteren Begründung nahm das Gericht auf sein Urteil vom 27. Januar 2000 13 K 4279/96 (Rev. VI R 29/01) Bezug, welches in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1361 veröffentlicht ist.
  • FG München, 22.02.2000 - 13 K 4281/96

    Verkehrsflugzeugführer: Abgrenzung Ausbildungs- und Fortbildungskosten;

    Zur Begründung verweist das Gericht auf sein Urteil vom 27. Januar 2000 zu Az. 13 K 4279/96.
  • FG Berlin, 22.01.2003 - 6 K 6332/99

    Aufwendungen für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als Werbungskosten

    Auch durch den vorausgegangenen Erwerb der Privatpilotenlizenz hatte der Kläger noch keine Berufsausbildung zum Piloten abgeschlossen (Finanzgericht Münster, Urteil vom 2. September 2002, 4 K 2705/00 E, F, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2003, 34 ; Finanzgericht München, Urteil vom 27. Januar 2000, 13 K 4279/96, EFG 2001, 1361 mit weiteren Nachweisen).
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