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   FG München, 20.08.2002 - 13 K 4298/00   

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https://dejure.org/2002,19079
FG München, 20.08.2002 - 13 K 4298/00 (https://dejure.org/2002,19079)
FG München, Entscheidung vom 20.08.2002 - 13 K 4298/00 (https://dejure.org/2002,19079)
FG München, Entscheidung vom 20. August 2002 - 13 K 4298/00 (https://dejure.org/2002,19079)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugrundelegung der "kürzesten benutzbaren Straßenverbindung" bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle; zum Begriff der "kürzesten benutzbaren Straßenverbindung"; Einkommensteuer 1998

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle - zum Begriff der "kürzesten benutzbaren Straßenverbindung" - Einkommensteuer 1998

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.10.1975 - VI R 33/74

    Fahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Benutzung einer

    Auszug aus FG München, 20.08.2002 - 13 K 4298/00
    Diese Voraussetzung beruht auf dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Oktober 1975 VI R 33/74 (BFHE 117, 60, BStBl II 1975, 852), dessen Grundsätzen der Einzelrichter sich anschließt.
  • FG München, 06.10.1994 - 10 K 3304/92
    Auszug aus FG München, 20.08.2002 - 13 K 4298/00
    Denn typisierend ist in aller Regel davon auszugehen, dass die kürzere Strecke auch die verkehrsgünstigere, weil zeit- und kostensparendere (s. hierzu Urteil des FG München vom 6. Oktober 1994 - 10 K 3304/92, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1995, 308), ist.
  • FG Düsseldorf, 23.03.2007 - 1 K 3285/06

    Bemessung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und

    Das FG München hatte mit Urteil vom 20. August 2002 13 K 4298/00, juris, über einen Sachverhalt zu entscheiden, bei dem die kürzeste Strecke 25 km und der Umweg 33 km betrugen; dort ließ sich lediglich eine - aus Sicht des Gerichts unzureichende - Zeitersparnis von zwei Minuten feststellen.
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