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   FG Köln, 21.03.2007 - 13 K 4358/06   

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https://dejure.org/2007,5447
FG Köln, 21.03.2007 - 13 K 4358/06 (https://dejure.org/2007,5447)
FG Köln, Entscheidung vom 21.03.2007 - 13 K 4358/06 (https://dejure.org/2007,5447)
FG Köln, Entscheidung vom 21. März 2007 - 13 K 4358/06 (https://dejure.org/2007,5447)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Bilanzberichtigung aufgrund einer erst nach dem Aufstellungszeitpunkt eingetretenen Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung; Gewinnmindernde Berücksichtigung der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen bei der Bemessung des ...

  • Judicialis

    HGB § 249 Abs. 1 S. 1; ; HGB § 257; ; EStG § 4 Abs. 2 S. 1; ; EStG § 5 Abs. 1 S. 1; ; KStG § 8 Abs. 1; ; AO § 137

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 2 S. 1
    Zulässigkeit einer Bilanzberichtigung aufgrund Rechtsprechung nach Aufstellungszeitpunkt

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 2 S. 1
    Zulässigkeit einer Bilanzberichtigung aufgrund Rechtsprechung nach Aufstellungszeitpunkt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bilanzberichtigung - Zulässigkeit einer Bilanzberichtigung aufgrund Rechtsprechung nach Aufstellungszeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bilanzberichtigung im Rahmen einer Betriebsprüfung - Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bilanzberichtigung im Rahmen einer Betriebsprüfung - Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1472
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 05.04.2006 - I R 46/04

    Pensionsrückstellung bei Betrieb gewerblicher Art - Bilanzänderung wegen nicht

    Auszug aus FG Köln, 21.03.2007 - 13 K 4358/06
    Mehr kann von dem Bilanzaufsteller nach Handelsrecht und Steuerrecht nicht verlangt werden (Urteile des BFH vom 5.4.2006 I R 46/04, BFHE 213, 326, BStBl II 2006, 688; vom 5.9.2001 I R 107/00, BFHE 196, 515, BStBl II 2002, 134; vom 14.8.1975 IV R 30/71, BFHE 117, 44, BStBl II 1976, 88; sog. subjektiver Fehlerbegriff).

    Zum anderen muss, wenn in jenem Zeitpunkt noch keine Rechtsprechung zu der in Rede stehenden Bilanzierungsfrage ergangen ist, jede der kaufmännischen Sorgfalt entsprechende Bilanzierung als richtig angesehen werden (Urteil des BFH vom 5.4.2006, a. a. O.).

    Vielmehr hat sich jedenfalls seit dem Urteil vom 15.8.1975 in BFHE 117, 44 eine ständige Rechtsprechung zum subjektiven Fehlerbegriff herausgebildet, die den zuletzt im Urteil vom 5.4.2006, BFHE 213, 326, rekapitulierten Grundsätzen entspricht.

    Eine nachträgliche Berücksichtigung der begehrten Rückstellung könnte daher allein unter den Voraussetzungen einer zulässigen Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG i.d.F. des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 geboten sein (vgl. dazu: Urteil des BFH vom 5.4.2006, a. a. O.; Herzig/Nitzschke, a. a. O., S. 308; a. A. BFH- Urteil vom 15.8.1975, BFHE 117, 44 a. E.).

  • BFH, 14.08.1975 - IV R 30/71

    Anteile von Kommanditisten an einer GmbH sind bei Pachtverhältnis zwischen der

    Auszug aus FG Köln, 21.03.2007 - 13 K 4358/06
    Mehr kann von dem Bilanzaufsteller nach Handelsrecht und Steuerrecht nicht verlangt werden (Urteile des BFH vom 5.4.2006 I R 46/04, BFHE 213, 326, BStBl II 2006, 688; vom 5.9.2001 I R 107/00, BFHE 196, 515, BStBl II 2002, 134; vom 14.8.1975 IV R 30/71, BFHE 117, 44, BStBl II 1976, 88; sog. subjektiver Fehlerbegriff).

    Vielmehr hat sich jedenfalls seit dem Urteil vom 15.8.1975 in BFHE 117, 44 eine ständige Rechtsprechung zum subjektiven Fehlerbegriff herausgebildet, die den zuletzt im Urteil vom 5.4.2006, BFHE 213, 326, rekapitulierten Grundsätzen entspricht.

    Eine nachträgliche Berücksichtigung der begehrten Rückstellung könnte daher allein unter den Voraussetzungen einer zulässigen Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG i.d.F. des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 geboten sein (vgl. dazu: Urteil des BFH vom 5.4.2006, a. a. O.; Herzig/Nitzschke, a. a. O., S. 308; a. A. BFH- Urteil vom 15.8.1975, BFHE 117, 44 a. E.).

  • BFH, 19.08.2002 - VIII R 30/01

    Rückstellung für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

    Auszug aus FG Köln, 21.03.2007 - 13 K 4358/06
    Mit Schreiben vom 00.3.2006 wies die Klägerin auf einen zusätzlichen Rückstellungsbedarf im Jahr 2001 für die Kosten zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Höhe von ... EUR hin, der nach dem Urteil des BFH vom 19.8.2002 VIII R 30/01 (BStBl II 2003, 131) zu ihren Gunsten berücksichtigt werden müsse.

    Vor der erstmaligen höchstrichterlichen Klärung dieser Rechtsfrage durch das Urteil des BFH vom 19.8.2002 VIII R 30/01 (BStBl II 2003, 131) hatte das Finanzgericht München als Vorinstanz in seinem Urteil vom 23.5.2001 9 K 5141/98 (EFG 2001, 1357) eine handelsrechtliche Passivierungspflicht noch mangels hinreichender Konkretisierung der aus § 257 HGB, 147 AO folgenden Aufbewahrungsverpflichtung abgelehnt.

    Dementsprechend findet sich etwa in der jährlich erscheinenden Kommentierung zur bilanziellen Gewinnermittlung von Weber-Grellet in: Schmidt, EStG, § 5, Tz. 363 ein Hinweis auf eine mögliche Rückstellungsverpflichtung für Aufbewahrungspflichten erstmals in der 22. Auflage 2003 unter Hinweis auf das zuvor ergangene BFH-Urteil VIII R 30/01, während in der Vorauflage des Jahres 2002 derartige Aufbewahrungspflichten an gleicher Stelle überhaupt nicht angesprochen werden.

  • FG München, 23.05.2001 - 9 K 5141/98

    Rückstellungsfähigkeit des in Zusammenhang mit der Lagerung von nach gesetzlichen

    Auszug aus FG Köln, 21.03.2007 - 13 K 4358/06
    Diese Erkenntnismöglichkeit sei aber bereits durch das Urteil des FG München vom 23.5.2001 (9 K 5141/98, EFG 2001, 1357) gegeben gewesen, wiewohl mit dieser später durch den BFH korrigierten Entscheidung die streitbefangene Verpflichtung zur Rückstellungsbildung noch abgelehnt worden sei.

    Vor der erstmaligen höchstrichterlichen Klärung dieser Rechtsfrage durch das Urteil des BFH vom 19.8.2002 VIII R 30/01 (BStBl II 2003, 131) hatte das Finanzgericht München als Vorinstanz in seinem Urteil vom 23.5.2001 9 K 5141/98 (EFG 2001, 1357) eine handelsrechtliche Passivierungspflicht noch mangels hinreichender Konkretisierung der aus § 257 HGB, 147 AO folgenden Aufbewahrungsverpflichtung abgelehnt.

  • BFH, 05.09.2001 - I R 107/00

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

    Auszug aus FG Köln, 21.03.2007 - 13 K 4358/06
    Mehr kann von dem Bilanzaufsteller nach Handelsrecht und Steuerrecht nicht verlangt werden (Urteile des BFH vom 5.4.2006 I R 46/04, BFHE 213, 326, BStBl II 2006, 688; vom 5.9.2001 I R 107/00, BFHE 196, 515, BStBl II 2002, 134; vom 14.8.1975 IV R 30/71, BFHE 117, 44, BStBl II 1976, 88; sog. subjektiver Fehlerbegriff).
  • BFH, 25.04.1990 - I R 78/85

    Steuerliche Behandlung einer Pensionszusage - Festsetzung von

    Auszug aus FG Köln, 21.03.2007 - 13 K 4358/06
    Eine Abweichung von dieser Rechtsprechungslinie folgt auch nicht aus den im Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf zur Bekräftigung seiner Auffassung zitierten Entscheidungen des BFH vom 25.4.1990 I R 78/85, BFH/NV 1990, 630, und vom 21.9.1995 IV R 50/93, BFH/NV 1996, 460, die in den vorstehend bezeichneten Zeitraum der Rechtsprechungsentwicklung fallen.
  • FG München, 24.02.2006 - 10 K 1961/04

    Vorläufige Steuerfestsetzung; Wegfall der Ungewissheit; unterlassene

    Auszug aus FG Köln, 21.03.2007 - 13 K 4358/06
    Der Senat teilt nicht die Auffassung des FG Düsseldorf (Urteil vom 1.6.2006 15 K 143/04, EFG 2006, 1394), dass der von der Rechtsprechung des BFH entwickelte subjektive Fehlerbegriff nur in den Fällen von Bedeutung sei, in denen sich ein Bilanzierungsfehler ausschließlich auf Bilanzen beschränkt, die vor Bekanntwerden der Rechtsprechungsänderung erstellt worden sind (sog. " isolierte Bilanzberichtigung "), während diese vorher aufgestellten Bilanzen bei einer weiter in die Zukunft wirkenden Auswirkung nach den Grundsätzen des formellen Bilanzzusammenhangs auch unter Zugrundelegung des subjektiven Fehlerbegriffs unrichtig würden.
  • FG Düsseldorf, 01.06.2006 - 15 K 143/04

    Formeller Bilanzzusammenhang; Rechtsprechungsänderung; Beihilfeverpflichtung an

    Auszug aus FG Köln, 21.03.2007 - 13 K 4358/06
    Der Senat teilt nicht die Auffassung des FG Düsseldorf (Urteil vom 1.6.2006 15 K 143/04, EFG 2006, 1394), dass der von der Rechtsprechung des BFH entwickelte subjektive Fehlerbegriff nur in den Fällen von Bedeutung sei, in denen sich ein Bilanzierungsfehler ausschließlich auf Bilanzen beschränkt, die vor Bekanntwerden der Rechtsprechungsänderung erstellt worden sind (sog. " isolierte Bilanzberichtigung "), während diese vorher aufgestellten Bilanzen bei einer weiter in die Zukunft wirkenden Auswirkung nach den Grundsätzen des formellen Bilanzzusammenhangs auch unter Zugrundelegung des subjektiven Fehlerbegriffs unrichtig würden.
  • BFH, 12.11.1992 - IV R 59/91

    Fehlerhaftigkeit eines Bilanzansatzes

    Auszug aus FG Köln, 21.03.2007 - 13 K 4358/06
    Daraus folgt zum einen, dass eine Rechtsprechungsänderung nicht zur Unrichtigkeit eines Bilanzansatzes führt, der der zur Zeit der Bilanzaufstellung vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht (Urteil des BFH vom 12.11.1992 IV R 59/91, BFHE 170, 217, BStBl II 1993, 392).
  • BFH, 21.09.1995 - IV R 50/93

    Steuerliche Beurteilung der Überlassung eines zum Gesamthandsvermögen einer

    Auszug aus FG Köln, 21.03.2007 - 13 K 4358/06
    Eine Abweichung von dieser Rechtsprechungslinie folgt auch nicht aus den im Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf zur Bekräftigung seiner Auffassung zitierten Entscheidungen des BFH vom 25.4.1990 I R 78/85, BFH/NV 1990, 630, und vom 21.9.1995 IV R 50/93, BFH/NV 1996, 460, die in den vorstehend bezeichneten Zeitraum der Rechtsprechungsentwicklung fallen.
  • BFH, 23.01.2008 - I R 40/07

    Bilanzberichtigung und Bilanzänderung - Nachträgliche Bildung von Rückstellungen

    Die deshalb erhobene Klage hat das Finanzgericht (FG) abgewiesen (FG Köln, Urteil vom 21. März 2007 13 K 4358/06).

    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1472 abgedruckt.

  • FG Köln, 20.09.2007 - 13 K 3156/05

    Zulässigkeit der Berücksichtigung einer Rückstellung für

    Dies entspricht auch der Auffassung des erkennenden Senats (Urteil vom 21.03.2007 13 K 4358/06, EFG 2007, 1472) und der überwiegenden Auffassung der Kommentarliteratur (vgl. dazu die Nachweise an vorstehend zitierter Stelle).

    Denn vor der erstmaligen höchstrichterlichen Klärung dieser Rechtsfrage durch das Urteil des BFH vom 19.08.2002 VIII R 30/01 (BStBl II 2003, 131) war eine Rückstellungsverpflichtung für die aus §§ 257 HGB, 147 AO folgenden Aufbewahrungspflichten weder in der Rechtsprechung noch in der Kommentarliteratur befürwortet worden (vgl. dazu Senatsurteil vom 21.03.2007, a. a. O.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.08.2007 - 6 K 8269/04

    Bildung einer Rückstellung wegen Aufbewahrungsverpflichtung: Bilanzberichtigung,

    Ergänzend führt er aus, dass im Übrigen auch die gesetzlichen Voraussetzungen für die von der Klägerin inzidenter begehrte Bilanzberichtigung im Sinne von § 4 Abs. 2 EStG im Streitfall nicht gegeben seien, weil die (ursprüngliche) Bilanz der Klägerin nicht unrichtig gewesen sei (Hinweis auf Urteil des FG Köln vom 21. März 2007 13 K 4358/06, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG -2007, 1472 m.w.N.) .

    b.) Zum Zeitpunkt der Aufstellung der streitgegenständlichen Bilanz am 30. Januar 2002 hatte ein sorgfältig abwägender Kaufmann keine objektiven Anhaltspunkte dafür, dass sein Unternehmen bilanzsteuerrechtlich verpflichtet war, eine Rückstellung wegen künftiger Archivierungskosten zu bilden (gleicher Ansicht: FG Köln in EFG 2007, 1472 für den danach liegenden Zeitpunkt "April 2002").

  • FG München, 11.09.2007 - 6 K 2869/05

    Bildung von Rückstellungen für zukünftige Kosten der Aufbewahrung von

    Der Senat schließt sich insoweit der überzeugenden Begründung des FG Köln im Urteil vom 21. März 2007 13 K 4358/06 (FR 2007, 747; BFH- Az. I R 40/07) an.
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