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   FG Niedersachsen, 25.01.2005 - 13 K 555/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10893
FG Niedersachsen, 25.01.2005 - 13 K 555/00 (https://dejure.org/2005,10893)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.01.2005 - 13 K 555/00 (https://dejure.org/2005,10893)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 13 K 555/00 (https://dejure.org/2005,10893)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einmalige Vermittlung eines Lebensversicherungs-Vertrags als sonstige Leistung i.S. des § 22 Nr.3 EStG bei sog. Überkreuzvermittlung und Auskehrung der Provision an den jeweiligen Versicherungsnehmer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 Nr. 7 EStG; § 22 Nr. 3 EStG; § 41 Abs. 2 AO; § 81 Abs. 2 VAG
    Steuerpflichtige Einnahmen im Zeitpunkt des Zuflusses einer Provision; Vermittlung einer Lebensversicherung als sonstige Leistung; Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht bei weiterer Verwendung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7 § 22 Nr. 3
    Vermittlungsprovision; Lebensversicherung; Versicherungsvermittlung; Einkünfteerzielungsabsicht - Steuerpflicht der Vermittlungsprovision für Lebensversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerpflicht der Vermittlungsprovision für Lebensversicherung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermittlungsprovision als sonstige Einkünfte bei kreuzweiser Vermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Als sonstige Leistung steuerpflichtig!

  • IWW (Kurzinformation)

    Einmalig erhaltene Vermittlungsprovision - Als sonstige Leistung steuerpflichtig!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerpflichtige Einnahmen im Zeitpunkt des Zuflusses einer Provision; Vermittlung einer Lebensversicherung als sonstige Leistung; Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht bei weiterer Verwendung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 128
  • EFG 2005, 1936
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.03.2004 - IX R 68/02

    Keine Leistung des Versicherungsnehmers durch Weiterleiten der Vertreterprovision

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.01.2005 - 13 K 555/00
    Entgegen der Auffassung der Kläger lässt sich aus der Entscheidung des BFH vom 02.03.2004 - IX R 68/02, BFHE 205, 253, BStBl II 2004, 506 nicht ableiten, dass die Weiterleitung von Versicherungsprovisionen zu einer Entgeltsminderung führt.
  • BFH, 18.12.2001 - IX R 74/98

    Sonstige Einkünfte; Zufluss

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.01.2005 - 13 K 555/00
    Eine sonstige Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und um des Entgelts willen erbracht wird (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 2001 IX R 74/98, BFH/NV 2002, 643, m.w.N.; vgl. auch Schmidt/Wacker, Einkommensteuergesetz, 23. Aufl., § 22 Rz. 131, m.w.N.).
  • BFH, 27.05.1998 - X R 94/96

    Eigenprovision als sonstige Einkünfte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.01.2005 - 13 K 555/00
    Auch auf das Motiv für den Vertragsabschluss kommt es - ebenso wie bei den übrigen Einkunftsarten - nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 27.05.1998 - X R 94/96, BFHE 186, 259, BStBl II 1998, 619).
  • FG Münster, 16.05.2007 - 10 K 1577/05

    Einordnung einer als Vermittlungsprovision bezeichneten Zahlung als sonstige

    Bei dieser Sach- und Rechtslage stellt die Provisionsabrede auch kein Scheingeschäft i.S.d. § 41 Abs. 2 AO dar (so auch Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 25.01.2005 13 K 555/00, EFG 2005, 1936) .

    Unerheblich ist, dass die Klägerin durch die Absprachen mit ihren Schwestern bei wirtschaftlicher Betrachtung nur eine Reduzierung ihres eigenen Versicherungsbeitrages erlangen wollte (a.A. Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 25.01.2005, a.a.O.).

  • FG Münster, 16.05.2007 - 10 K 1746/05

    Einordnung der als Vermittlungsprovision bezeichneten Zahlung eines Konzerns als

    Bei dieser Sach- und Rechtslage stellt die Provisionsabrede auch kein Scheingeschäft i.S.d. § 41 Abs. 2 AO dar (so auch Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 25.01.2005 13 K 555/00, EFG 2005, 1936) .

    Unerheblich ist, dass die Klägerin durch die Absprachen mit ihren Schwestern bei wirtschaftlicher Betrachtung nur eine Reduzierung ihres eigenen Versicherungsbeitrages erlangen wollte (a.A. Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 25.01.2005, a.a.O.).

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