Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 25.01.2005 - 13 K 555/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Einmalige Vermittlung eines Lebensversicherungs-Vertrags als sonstige Leistung i.S. des § 22 Nr.3 EStG bei sog. Überkreuzvermittlung und Auskehrung der Provision an den jeweiligen Versicherungsnehmer
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2 Abs. 1 Nr. 7 EStG; § 22 Nr. 3 EStG; § 41 Abs. 2 AO; § 81 Abs. 2 VAG
Steuerpflichtige Einnahmen im Zeitpunkt des Zuflusses einer Provision; Vermittlung einer Lebensversicherung als sonstige Leistung; Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht bei weiterer Verwendung - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7 § 22 Nr. 3
Vermittlungsprovision; Lebensversicherung; Versicherungsvermittlung; Einkünfteerzielungsabsicht - Steuerpflicht der Vermittlungsprovision für Lebensversicherung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerpflicht der Vermittlungsprovision für Lebensversicherung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Vermittlungsprovision als sonstige Einkünfte bei kreuzweiser Vermittlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Als sonstige Leistung steuerpflichtig!
- IWW (Kurzinformation)
Einmalig erhaltene Vermittlungsprovision - Als sonstige Leistung steuerpflichtig!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Steuerpflichtige Einnahmen im Zeitpunkt des Zuflusses einer Provision; Vermittlung einer Lebensversicherung als sonstige Leistung; Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht bei weiterer Verwendung
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 25.01.2005 - 13 K 555/00
- BFH, 27.06.2006 - IX R 25/05
Papierfundstellen
- DB 2006, 128
- EFG 2005, 1936
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 02.03.2004 - IX R 68/02
Keine Leistung des Versicherungsnehmers durch Weiterleiten der Vertreterprovision …
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.01.2005 - 13 K 555/00
Entgegen der Auffassung der Kläger lässt sich aus der Entscheidung des BFH vom 02.03.2004 - IX R 68/02, BFHE 205, 253, BStBl II 2004, 506 nicht ableiten, dass die Weiterleitung von Versicherungsprovisionen zu einer Entgeltsminderung führt. - BFH, 18.12.2001 - IX R 74/98
Sonstige Einkünfte; Zufluss
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.01.2005 - 13 K 555/00
Eine sonstige Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und um des Entgelts willen erbracht wird (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 2001 IX R 74/98, BFH/NV 2002, 643, m.w.N.;… vgl. auch Schmidt/Wacker, Einkommensteuergesetz, 23. Aufl., § 22 Rz. 131, m.w.N.). - BFH, 27.05.1998 - X R 94/96
Eigenprovision als sonstige Einkünfte
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.01.2005 - 13 K 555/00
Auch auf das Motiv für den Vertragsabschluss kommt es - ebenso wie bei den übrigen Einkunftsarten - nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 27.05.1998 - X R 94/96, BFHE 186, 259, BStBl II 1998, 619).
- FG Münster, 16.05.2007 - 10 K 1577/05
Einordnung einer als Vermittlungsprovision bezeichneten Zahlung als sonstige …
Bei dieser Sach- und Rechtslage stellt die Provisionsabrede auch kein Scheingeschäft i.S.d. § 41 Abs. 2 AO dar (so auch Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 25.01.2005 13 K 555/00, EFG 2005, 1936) .Unerheblich ist, dass die Klägerin durch die Absprachen mit ihren Schwestern bei wirtschaftlicher Betrachtung nur eine Reduzierung ihres eigenen Versicherungsbeitrages erlangen wollte (a.A. Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 25.01.2005, a.a.O.).
- FG Münster, 16.05.2007 - 10 K 1746/05
Einordnung der als Vermittlungsprovision bezeichneten Zahlung eines Konzerns als …
Bei dieser Sach- und Rechtslage stellt die Provisionsabrede auch kein Scheingeschäft i.S.d. § 41 Abs. 2 AO dar (so auch Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 25.01.2005 13 K 555/00, EFG 2005, 1936) .Unerheblich ist, dass die Klägerin durch die Absprachen mit ihren Schwestern bei wirtschaftlicher Betrachtung nur eine Reduzierung ihres eigenen Versicherungsbeitrages erlangen wollte (a.A. Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 25.01.2005, a.a.O.).