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   FG Hessen, 11.10.2004 - 13 K 562/02   

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https://dejure.org/2004,13807
FG Hessen, 11.10.2004 - 13 K 562/02 (https://dejure.org/2004,13807)
FG Hessen, Entscheidung vom 11.10.2004 - 13 K 562/02 (https://dejure.org/2004,13807)
FG Hessen, Entscheidung vom 11. Oktober 2004 - 13 K 562/02 (https://dejure.org/2004,13807)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Abs 2 S 1 EStG, § 15 Abs 2 S 3 EStG
    Gewinnerzielungsabsicht bei Erzielung von Verlusten in beträchtlicher Höhe über einen Zeitraum von elf Jahren durch Automatenaufstellungsunternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Gewinnerzielungsabsicht aus gewerblicher Tätigkeit; Nichtansatz von geltend gemachten Verlusten mangels einer steuerlich anzuerkennenden Tätigkeit; Einordnung einer Tätigkeit als Liebhaberei ohne einkommensteuerrechtlich beachtliche Motive

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 2 S. 1; ; EStG § 15 Abs. 2 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    Gewinnerzielungsabsicht; Andauernde Verluste; Gewerbebetrieb; Automatenaufsteller - Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei bei langjährigen Verlusten eines Spielautomatenbetriebs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei bei langjährigen Verlusten eines Spielautomatenbetriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 121
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.05.2002 - X R 3/99

    Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei einem Liebhaberei-Betrieb

    Auszug aus FG Hessen, 11.10.2004 - 13 K 562/02
    Soweit die Klägerin unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 X R 3/99, BStBl II 2002, 809, meint, die im Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten vom 02.09.2002 dargestellten Schuldzinsen hätten auch bei einem Liebhaberei-Betrieb als nachträgliche Betriebsausgaben abgezogen werden können, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97

    Liebhaberei bei Rechtsanwaltstätigkeit

    Auszug aus FG Hessen, 11.10.2004 - 13 K 562/02
    Zwar hat die Klägerin zutreffend auf die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 22. April 1998 XI R 10/97, BStBl. II 1998, 663) hingewiesen, wonach eine Gewinnerzielungsabsicht auch dann nicht zwangsläufig ausgeschlossen ist, wenn langjährige Verluste erwirtschaftet werden.
  • BFH, 29.06.1995 - VIII R 68/93

    Veräußerungsverlust aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i. S. des

    Auszug aus FG Hessen, 11.10.2004 - 13 K 562/02
    Ein wichtiges Merkmal bei der Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht ist, wie ein Steuerpflichtiger auf eine längere Verlustperiode reagiert, ob er unverändert die verlustbringende Tätigkeit fortführt oder eine Umstrukturierung vornimmt oder sich um eine Beendigung bemüht, wenn er nach einer betriebsbedingten Anlaufphase erkennt, dass ein Gewinn nicht zu erzielen ist (BFH-Urteil vom 29. Juni 1995 VIII R 68/93, BStBl. II 1995, 722, mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 19.03.2009 - IV R 40/06

    Liebhaberei bei Verlusten eines Automatenaufstellers - Verzicht auf

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 121 veröffentlicht.
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