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   FG Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 13 K 87/02   

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https://dejure.org/2005,15969
FG Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 13 K 87/02 (https://dejure.org/2005,15969)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.04.2005 - 13 K 87/02 (https://dejure.org/2005,15969)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. April 2005 - 13 K 87/02 (https://dejure.org/2005,15969)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristete Steuerbefreiung für das Halten von Personenkraftwagen ab dem Tag der erstmaligen Zulassung; Maßgeblichkeit der der verkehrsrechtlichen Vorschriften für die im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts; Angaben der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Bindung des FA an die Feststellung der Straßenverkehrszulassungsbehörde zum Zeitpunkt der Erstzulassung; befristete Zulassung eines Kfz mit einem Kurzzeitkennzeichen nach § 28 Abs. 4 StVZO; keine erstmalige Zulassung i.S. des § 3b Abs. 1 S. 3 KraftStG; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Bindung des FA an die Feststellung der Straßenverkehrszulassungsbehörde zum Zeitpunkt der Erstzulassung - Befristete Zulassung eines Kfz mit einem Kurzzeitkennzeichen nach § 28 Abs. 4 StVZO - Keine erstmalige Zulassung i.S. des § 3b Abs. 1 S. 3 KraftStG - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Betriebserlaubnis - Kennzeichenmissbrauch - Kfz-Versicherung allgemein - öffentlicher Straßenverkehr - Pflichtversicherungsverstöße - Reifen - Rotes Kennzeichen/Kurzkennzeichen/Saisonkennzeichen - Urkundenfälschung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 978
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.07.2001 - VII R 93/00

    Kfz-Steuer für Oldtimer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 13 K 87/02
    Die Steuervergünstigung des § 3 b Abs. 1 KraftStG kann daher nur dann gewährt werden, wenn das Halten des Fahrzeugs der Besteuerung unterliegt (vgl. BFH, Urteil vom 19. Juli 2001 VII R 93/00, BStBl II 2002, 20).

    Der Begriff des Haltens ist das verkehrsrechtlich gegebene Recht, ein Fahrzeug dauernd auf öffentlichen Straßen benutzen zu dürfen (vgl. Strodthoff, Kraftfahrzeugsteuer, Stand: Dezember 2004, § 1 KraftStG, Rn. 27); es knüpft bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen an das Innehaben der straßenverkehrsrechtlichen Zulassung (vgl. BFH, Urteil vom 19. Juli 2001 VII R 93/00, aaO) und damit nach Auffassung des Senats an eine auf Dauer angelegte Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr im Sinne von § 18 Abs. 1 StVZO an, d.h. an eine Zulassung durch Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichen nach § 23 StVZO.

  • OVG Hamburg, 14.08.2001 - 3 Bf 385/00

    Betriebserlaubnis - Kennzeichenmissbrauch - Kfz-Versicherung allgemein -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 13 K 87/02
    Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ist daher ununterbrochen zugelassen, also auch während des jeweiligen negativen Betriebszeitraums (vgl. BFH, Urteil vom 13. Januar 2005 VII R 12/04, veröffentlicht in JURIS; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 14. August 2001 3 Bf 385/00, NZV 2002, 150).
  • BFH, 13.01.2005 - VII R 12/04

    Keine Verlängerung der Dauer der nach § 3b Abs. 1 KraftStG gewährten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 13 K 87/02
    Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ist daher ununterbrochen zugelassen, also auch während des jeweiligen negativen Betriebszeitraums (vgl. BFH, Urteil vom 13. Januar 2005 VII R 12/04, veröffentlicht in JURIS; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 14. August 2001 3 Bf 385/00, NZV 2002, 150).
  • BFH, 28.01.2004 - VII B 62/03

    Kfz-Steuer: Gesamtgewicht als Kriterium für Lkw

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 13 K 87/02
    Besteuerungsgrundlagen technischer Art im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 KraftStG sind etwa die von der Zulassungsbehörde übermittelten Daten zum zulässigen Gesamtgewicht (vgl. BFH, Beschluss vom 28. Januar 2004 VII B 62/03, BFH/NV 2004, 823) und zum Hubraum.
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