Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 23.12.2020

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.02.2020 - 13 Kap 1/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,3410
OLG Hamburg, 21.02.2020 - 13 Kap 1/15 (https://dejure.org/2020,3410)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.02.2020 - 13 Kap 1/15 (https://dejure.org/2020,3410)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Februar 2020 - 13 Kap 1/15 (https://dejure.org/2020,3410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • drik.de

    MS "Voges Prosperity" GmbH & Co. KG, MS "Voge Prestige" GmbH & Co. KG, MS "Vogetrader" GmbH & Co. KG und MS "Vogevoyager" GmbH & Co. KG: Neue Feststellungsziele im Kapitalanleger-Musterverfahren

  • diebewertung.de

    MS "Voges Prosperity" GmbH & Co. KG, MS "Voge Prestige" GmbH & Co. KG, MS "Vogetrader" GmbH & Co. KG und MS "Vogevoyager" GmbH & Co. KG

Sonstiges (3)

  • drik.de (Terminmitteilung)

    Berichtigung eines Verhandlungstermins in einem Musterverfahren gegen die HCI Hanseatische Capitalberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

  • drik.de (Terminmitteilung)

    Terminverlegung in einem Kapitalanleger-Musterverfahren

  • drik.de (Terminmitteilung)

    MS "Voges Prosperity" GmbH & Co. KG, MS "Voge Prestige" GmbH & Co. KG, MS "Vogetrader" GmbH & Co. KG und MS "Vogevoyager" GmbH & Co. KG: Terminverlegung im Kapitalanleger-Musterverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.04.2019 - XI ZB 13/18

    Aussetzungsentscheidung im Kapitalanleger-Musterverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2020 - 13 Kap 1/15
    Hieran ändert auch die neueste Rechtsprechung des BGH nichts, wonach eine Aussetzung nach § 8 KapMuG nur in Betracht kommt, wenn nicht Entscheidungsreife vorliegt bzw. herbeigeführt werden kann, ohne dass es auf anhängige Feststellungsziele ankommt (BGH XI ZB 13/18, Beschluss vom 30.04.2019) - diese Rechtsprechung bezieht sich ausdrücklich nur auf die Frage des Prüfungsumfanges vor der Entscheidung über eine Aussetzung, nachdem diese Entscheidung im Sinne einer Aussetzung gefallen ist, muss es bei den oben angeführten geringeren Anforderungen bleiben.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.12.2020 - 13 Kap 1/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,52842
OLG Hamburg, 23.12.2020 - 13 Kap 1/15 (https://dejure.org/2020,52842)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.12.2020 - 13 Kap 1/15 (https://dejure.org/2020,52842)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2020 - 13 Kap 1/15 (https://dejure.org/2020,52842)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • drik.de

    HCI Shipping Select Fonds XXV: Musterentscheid ergangen - behauptete Mängel von Prospekt und Gutachten teilweise festgestellt

  • diebewertung.de

    Musterentscheid MS "Voges Prosperity" GmbH & Co. KG, MS "Voge Prestige" GmbH & Co. KG, MS "Vogetrader" GmbH & Co. KG und MS "Vogevoyager" GmbH & Co. KG

Sonstiges

  • diebewertung.de (Sitzungsbericht)

    MS "Voges Prosperity" GmbH & Co. KG, MS "Voge Prestige" GmbH & Co. KG, MS "Vogetrader" GmbH & Co. KG und MS "Vogevoyager" GmbH & Co. KG

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.01.1985 - II ZR 41/84

    Verlustbeteiligung an Immobilienfonds infolge unrichtiger Prospektangaben -

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2020 - 13 Kap 1/15
    Allerdings bezieht sich die BGH-Rechtsprechung zu Sondervorteilen tatsächlich auf solche "Sonderzuwendungen', die Gründungsgesellschaftern zu Gute kommen (siehe BGH etwa BGH II ZR aaO.; die Rechtsprechung lässt sich zurückführen auf BGH II ZR 41/84, eine Entscheidung, die gleichfalls versteckte Vorteile zum Gegenstand hatte, die den Gründungsgesellschaftern zugeflossen sind).
  • BGH, 15.01.2013 - II ZR 45/12

    Prospekthaftung im weiteren Sinne: Offenlegung eines Sicherungsgeschäfts zwischen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2020 - 13 Kap 1/15
    Dass bzw. ob nach Behauptung der Beklagten der aktuelle Marktwert der Schiffe bei Ankauf durch die Ein-Schiffs-Gesellschaften sogar noch höher gewesen sei, sei gleichgültig - nach BGH II ZR 45/12, Beschluss vom 15.01.2013, Rn. 9 genüge es für die Offenbarungspflicht, dass einem Gründungsgesellschafter die Chance zur Erzielung eines Sondervorteiles eröffnet werde.
  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 340/05

    Voraussetzungen eines institutionalisierten Zusammenwirkens

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2020 - 13 Kap 1/15
    eine Darstellung der wesentlichen kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen zwischen einerseits der Fondsgesellschaft, ihren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern und andererseits den Unternehmen sowie deren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern, in deren Hand die Beteiligungsgesellschaft die nach dem Emissionsprospekt durchzuführenden Vorhaben ganz oder wesentlich gelegt hat, und der diesem Personenkreis gewährten Sonderzuwendungen oder Sondervorteile (BGH, Urteil vom 21. September 2010 - XI ZR 232/09, ZIP 2010, 2140 Rn. 29), ... dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über Sonderzuwendungen, die den Gründungsgesellschaftern einer Fondsgesellschaft außerhalb des Gesellschaftsvertrages eingeräumt werden (BGH, Urteil vom 24. April 2007 - XI ZR 340/05, ZIP 2007, 1255 Rn. 16)'.
  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 160/02

    Hinweispflicht auf dem Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2020 - 13 Kap 1/15
    ("Die Gefahr für das Scheitern eines Anlageprojektes bereits in der Anfangsphase infolge derartiger vorgeschalteter Kosten besteht unabhängig davon, ob sie vor oder nach einem Beitritt des Anlegers entstanden sind. Entscheidend ist, dass mit der vorgezogenen Realisierung von Gewinnen das Schicksal der Beteiligungsgesellschaft aus der Sicht der Gründungsgesellschafter nicht mehr erheblich sein muß.' BGH II ZR 160/02, Urteil vom 07.04.2003, Rn. 15).
  • BGH, 21.09.2010 - XI ZR 232/09

    Bankenhaftung bei einer finanzierten Beteiligung an einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2020 - 13 Kap 1/15
    eine Darstellung der wesentlichen kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen zwischen einerseits der Fondsgesellschaft, ihren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern und andererseits den Unternehmen sowie deren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern, in deren Hand die Beteiligungsgesellschaft die nach dem Emissionsprospekt durchzuführenden Vorhaben ganz oder wesentlich gelegt hat, und der diesem Personenkreis gewährten Sonderzuwendungen oder Sondervorteile (BGH, Urteil vom 21. September 2010 - XI ZR 232/09, ZIP 2010, 2140 Rn. 29), ... dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über Sonderzuwendungen, die den Gründungsgesellschaftern einer Fondsgesellschaft außerhalb des Gesellschaftsvertrages eingeräumt werden (BGH, Urteil vom 24. April 2007 - XI ZR 340/05, ZIP 2007, 1255 Rn. 16)'.
  • BGH, 17.03.2021 - XI ZB 30/20

    Bestimmung einer Musterbeklagten zur Musterrechtsbeschwerdeführerin wegen

    Gegen den Musterentscheid des 13. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 23. Dezember 2020 (Az.: 13 Kap 1/15) ist beim Bundesgerichtshof (Az.: XI ZB 30/20) durch die Musterbeklagten Rechtsbeschwerde eingelegt worden.
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