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   OLG Hamburg, 13.03.2019 - 13 Kap 2/18   

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OLG Hamburg, 13.03.2019 - 13 Kap 2/18 (https://dejure.org/2019,7187)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.03.2019 - 13 Kap 2/18 (https://dejure.org/2019,7187)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. März 2019 - 13 Kap 2/18 (https://dejure.org/2019,7187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • drik.de

    Beteiligungsgesellschaft CPO Nordamerika-Schiffe 1 mbH & Co. KG: Zusätzliche Feststellungsziele im Kapitalanleger-Musterverfahren

  • diebewertung.de

Sonstiges (4)

  • drik.de (Terminmitteilung)

    Beteiligungsgesellschaft CPO Nordamerika-Schiffe 1 mbH & Co. KG: Verhandlungstermin im Kapitalanleger-Musterverfahren bestimmt

  • drik.de (Terminmitteilung)

    Beteiligungsgesellschaft CPO Nordamerika-Schiffe 1 mbH & Co. KG: Verhandlungstermin im Kapitalanleger-Musterverfahren bestimmt

  • drik.de (Terminmitteilung)

    Beteiligungsgesellschaft CPO Nordamerika-Schiffe 1 mbH & Co. KG: Verkündungstermin im Kapitalanleger-Musterverfahren verlegt

  • drik.de (Terminmitteilung)

    Beteiligungsgesellschaft CPO Nordamerika-Schiffe 1 mbH & Co. KG : Verhandlungstermin bestimmt

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   OLG Hamburg, 13.03.2020 - 13 Kap 2/18   

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Volltextveröffentlichung

  • drik.de

    Beteiligungsgesellschaft CPO Nordamerika-Schiffe 1 mbH & Co. KG: Musterentscheid

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.02.2015 - II ZR 94/14

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufklärung eines Kapitalanlegers;

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2020 - 13 Kap 2/18
    Eine vom Musterkläger geforderte Bewertung des Risikos, keine Anschlussbeschäftigung zu bekommen, musste im Prospekt nicht vorgenommen werden; zum einen ist schon nicht ersichtlich, wie ein solches Risiko quantifiziert werden könnte, zum anderen ist eine solche Bewertung nach Maßgabe der Rechtsprechung des BGH (BGH II ZR 94/14, Beschluss vom 03.02.2015; Rn. 15) auch nicht erforderlich.

    Ein Prospektfehler liegt nicht vor: Eigenkapital und Fremdkapital sind auf S. 73 eindeutig ausgewiesen, damit kann der Anleger die Relation des Eigenkapitals zu den "Weichkosten' durch einen "einfachen Rechenschritt' herstellen, das genügt (BGH II ZR 94/14, Beschluss vom 03.02.2015, Rn. 15).

  • BGH, 14.05.2013 - XI ZR 335/11

    Prospekthaftung: Haftung des Prospektveranlassers für unvollständige bzw.

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2020 - 13 Kap 2/18
    Allerdings nimmt der Bundesgerichtshof (etwa BGH XI ZR 335/11, Urteil vom 14.05.2013) eine Aufklärungspflicht bezogen auf den mit einer AG als beherrschtem Unternehmen geschlossenen GuBV an, der einem "Prospektveranlasser' direkten Einfluss auf die die fragliche Anlage emittierende AG eröffnete und dies vor allem wegen der durch § 308 Abs. 1 S. 1 AktG explizit eröffneten Möglichkeit, nachteilige Weisungen zu erteilen.
  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 321/08

    Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Medienfonds:

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2020 - 13 Kap 2/18
    Erforderlich ist eine Darstellung der wesentlichen kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen zwischen einerseits der Fondsgesellschaft, ihren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern und andererseits den Unternehmen sowie deren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern, in deren Hand die Beteiligungsgesellschaft die nach dem Emissionsprospekt durchzuführenden Vorhaben ganz oder wesentlich gelegt hat, und der diesem Personenkreis gewährten Sonderzuwendungen oder Sondervorteile (BGH, Urteil vom 21. September 2010 - XI ZR232/09, ZIP 2010, 2140 Rn. 29; Urteil vom 15. Juli 2010 - III ZR 321/08, ZIP 2010, 1801 Rn. 25; Urteil vom 22. April 2010 - III ZR 318/08, ZIP 2010, 1132 Rn. 24; Urteil vom 29. Mai2008 - III ZR 59/07, ZIP 2008, 1481 Rn. 25).'.
  • BGH, 21.09.2010 - XI ZR 232/09

    Bankenhaftung bei einer finanzierten Beteiligung an einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2020 - 13 Kap 2/18
    Erforderlich ist eine Darstellung der wesentlichen kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen zwischen einerseits der Fondsgesellschaft, ihren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern und andererseits den Unternehmen sowie deren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern, in deren Hand die Beteiligungsgesellschaft die nach dem Emissionsprospekt durchzuführenden Vorhaben ganz oder wesentlich gelegt hat, und der diesem Personenkreis gewährten Sonderzuwendungen oder Sondervorteile (BGH, Urteil vom 21. September 2010 - XI ZR232/09, ZIP 2010, 2140 Rn. 29; Urteil vom 15. Juli 2010 - III ZR 321/08, ZIP 2010, 1801 Rn. 25; Urteil vom 22. April 2010 - III ZR 318/08, ZIP 2010, 1132 Rn. 24; Urteil vom 29. Mai2008 - III ZR 59/07, ZIP 2008, 1481 Rn. 25).'.
  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2020 - 13 Kap 2/18
    Erforderlich ist eine Darstellung der wesentlichen kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen zwischen einerseits der Fondsgesellschaft, ihren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern und andererseits den Unternehmen sowie deren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern, in deren Hand die Beteiligungsgesellschaft die nach dem Emissionsprospekt durchzuführenden Vorhaben ganz oder wesentlich gelegt hat, und der diesem Personenkreis gewährten Sonderzuwendungen oder Sondervorteile (BGH, Urteil vom 21. September 2010 - XI ZR232/09, ZIP 2010, 2140 Rn. 29; Urteil vom 15. Juli 2010 - III ZR 321/08, ZIP 2010, 1801 Rn. 25; Urteil vom 22. April 2010 - III ZR 318/08, ZIP 2010, 1132 Rn. 24; Urteil vom 29. Mai2008 - III ZR 59/07, ZIP 2008, 1481 Rn. 25).'.
  • BGH, 22.04.2010 - III ZR 318/08

    Aufklärungspflicht der Treuhandkommanditistin eines Filmfonds: Kenntnis von

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2020 - 13 Kap 2/18
    Erforderlich ist eine Darstellung der wesentlichen kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen zwischen einerseits der Fondsgesellschaft, ihren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern und andererseits den Unternehmen sowie deren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern, in deren Hand die Beteiligungsgesellschaft die nach dem Emissionsprospekt durchzuführenden Vorhaben ganz oder wesentlich gelegt hat, und der diesem Personenkreis gewährten Sonderzuwendungen oder Sondervorteile (BGH, Urteil vom 21. September 2010 - XI ZR232/09, ZIP 2010, 2140 Rn. 29; Urteil vom 15. Juli 2010 - III ZR 321/08, ZIP 2010, 1801 Rn. 25; Urteil vom 22. April 2010 - III ZR 318/08, ZIP 2010, 1132 Rn. 24; Urteil vom 29. Mai2008 - III ZR 59/07, ZIP 2008, 1481 Rn. 25).'.
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2020 - 13 Kap 2/18
    Nach BGH II ZR 43/12, Beschluss vom 15.01.2013, Rn. 7), muss "Einem Anleger ... für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, das heißt er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (BGH, Urteil vom 23. April 2012 - II ZR 211/09, ZIP 2012, 1231 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 15.01.2013 - II ZR 43/12

    Prospekthaftung im weiteren Sinne: Offenlegung eines Sicherungsgeschäfts zwischen

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2020 - 13 Kap 2/18
    Nach BGH II ZR 43/12, Beschluss vom 15.01.2013, Rn. 7), muss "Einem Anleger ... für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, das heißt er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (BGH, Urteil vom 23. April 2012 - II ZR 211/09, ZIP 2012, 1231 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 17.02.2021 - XI ZB 3/20

    CPO Nordamerikaschiffe 1: KapMuG-Verfahren - Rechtsbeschwerde eingelegt

    Gegen den Musterentscheid des 13. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 13. März 2020 (13 Kap 2/18), berichtigt durch Beschluss vom 26. Juni 2020, ist beim Bundesgerichtshof (XI ZB 3/20) durch die Musterbeklagten zu 1 bis 3 und die Musterbeklagte zu 6 Rechtsbeschwerde eingelegt worden.
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   OLG Hamburg, 04.06.2019 - 13 Kap 2/18   

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OLG Hamburg, 04.06.2019 - 13 Kap 2/18 (https://dejure.org/2019,21363)
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   OLG Hamburg, 26.06.2019 - 13 Kap 2/18   

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